r
■sL.EtJ'GüMBEL
VIER JAHRE
POLITISCHER MORD
^RLAG DER NEUEN GESELLSCHAFT BERUN^nCHTENAÜ
r
LIBRARY
UNIVCRSITY OF C»ftJFORNIA SAN »mso
0 -. ^jdh^. J ^-^
UNIVERSITY LIBRARY UNIVERSITY OF CALIFORNIA, SAN DIEGO
from the collection of Professor Koppel S. Pinson
55^ u Sraati-Wiss. BERUH MintLiTRH
THE UNIVERSITY LIBRARY UNIVERSITY OF CALIFORNIA, SAN DIEGÖ
LA JOLLA, CALIFORWA _
KOI^PEL S. PmsON
E. J. GUMBEL
VIER JAHRE-
POLITISCHER MORD
Fünfte Auflage von
ZWEI JAHRE MORD
(13. bis 18. Tausend)
Anita Orienter zu eigen
2,? b" 7 '-;
t J t G
VIER JAHRE
MO
VERLAG DER NEUEN GESELLSCHAFT
BERLIN*F!CHTENAU
um
„Ich überreiche dem Herrn Reichsjiistiz- minister dieses Buch mit der formellen und öffentlichen Aufforderung, den einzelnen Fäl- len nachzugehen und uns über das Ergebnis seiner Untersuchungen Auskunft zu geben."
Reichsjustizminister Radbruch als Abgeordneter im Reichstag. 5. Juli 1921
Copyright by Verlag der Neuen Gesellschaft Berlin-Ficliten«u
Die folgenden Zeilen berichten über die politischen Morde, die seit dem 9. November 1918 in Deutschland vorgekommen sind. Da- bei sind gleichmäßig die von Links und die von Rechts begangenen Morde dargestellt. Ein Fall wurde aufgenommen, falls es sich da- bei um eine vorbedachte, gesetzwidrige, durch innerpolitische Mo- tive verursachte Tötung eines namentlich bekannten Deutschen durch einen anderen Deutschen handelte, wobei der Vorgang sich nicht als Massenhandlung sondern als individuelle Tat qualifizierte. Ich habe nur solche Fälle aufgenommen, wo die erschießende Partei nicht behauptet hat, daß sie von der Menge angegriffen wurde, und wo es sich nicht um eine Lynchung durch eine namenlose Menge oder andersgeartete Massenhandlungen, sondern um ganz bestimmte Täter handelte.
In der Auswahl der Fälle bin ich bei den Morden von Rechts viel vorsichtiger verfahren als bei denen von Links. Ich habe daher mehrere Fälle von Links mi tauf genommen, die mehr den Charakter von Tumulten als von politischen Morden hatten.
Auf die Exaktheit der Angaben habe ich in jedem einzelnen Falle die größtmögliche Sorgfalt verwendet und versucht, überall aktenmäßige Genauigkeit zu erreichen. Ich habe mich gestützt auf Gerichtsakten, Urteile, Entscheidungen über Einstellung des Ver- fahrens, Zeugenaussagen, Mitteilungen von Rechtsanwälten, von Hinterbliebenen, endlich Zeitungsnotizen. Die Prozeßberichte habe ich hauptsächlich in den rechtsstehenden Zeitungen studiert. In allen Fällen, wo das Material nicht genau war, wurde an die An- gehörigen und Berichterstatter geschrieben. Blieben die Nach- richten unvollständig, so blieben die betreffenden Fälle weg. Ich kann somit jede hier vorgebrachte Behauptung einwandfrei belegen. Prinzipiell wurden nur solche Fälle aufgenommen, in denen der Name des Opfers mir bekannt 'wurde. Wo sich im Text auch anonyme Fälle finden, dienen sie nur zur Veranschaulichung der betreffenden Vorgänge. Nur an zwei Stellen bin ich von diesem Prinzip abgewichen. (Seite 18 und 32.)
Der jeweilige Stand des Verfahrens war am schwierigsten zu ermitteln. Es ist daher möglich, daß in Fällen, wo mir kein Ver- fahren bekannt wurde, ein solches tatsächlich schwebt oder das Ver- fahren bereits eingestellt wurde. Dagegen glaube ich, daß die Zahl ■4er von mir angeführten Bestrafungen vollständig ist.
Das Buch kann keinen Anspruch darauf erheben, alle politischen Morde darzustellen, die in den letzten Jahren in Deutschland vor- gekommen sind. Ich bitte daher alle Leser, welche weitere Fälle wissen, hierüber an den Verlag der Neuen Gesellschaft, Berlin- Fichtenau, zu schreiben.
Das vorliegende Buch ist 'eine Fortsetzung und Erweiterung meiner Broschüre „Zwei Jahre Mord." Ich hatte darin unter anderm die Behauptung aufgestellt, daß die deutsche Justiz über 300 poli- tische Morde unbestraft läßt und hatte erwartet, daß dies nur zwei Wirkungen haben könne. Entweder die Justiz glaubt, daß ich die Wahrheit sage, dann werden die Mörder bestraft. Oder sie glaubt, daß ich lüge, dann werde ich als Verleumder bestraft. Tatsächlich ist etwas Drittes, völlig unvorhergesehenes eingetreten:
Obwohl die Broschüre keineswegs unbeachtet blieb, ist von behördlicher Seite kein einziger Versuch gemacht worden, die Rich- tigkeit meiner Behauptungen zu bestreiten. Im Gegenteil, die höchste zuständige Stelle, der Reichsjustizminister, hat meine Behauptungen mehrmals ausdrücklich bestätigt. Trotzdem ist nicht ein einziger Mörder bestraft worden.
Berlin, 16. Oktober 1922.
VIER JAHRE MORD
DIE MORDE BIS ZUM MÄRZ 1919
Die Vorwärtsparlamentäre
Im Januar 1919 hatten revolutionäre Arbeiter sich des Vor- wärtsgebäudes bemächtigt. Die Regierungstruppen belagerten das Haus. Die Vor^^ärtsbesatzung schickte am 11. Januar frühmorgens als Parlamentäre, durch entsprechende Abzeichen kennthch und natürlich unbewaffnet, folgende Leute:
Redakteur Wolfgang Fernbach, Walter Heise, Werner Möller,
Karl Grubusch, Erich Kluge, Arthur Schotter, Wackermann. Fernbach gehörte nicht zur Besatzung. Er war erst am Nachmittag des 10. in das Gebäude gegangen, um jemand zu besuchen, und konnte wegen der Absperrung nicht mehr heraus. Die sieben Par- lamentäre wurden in die Dragonerkaserne in der Belle-Alliance- Straße 6 abgeführt und morgens 10 Uhr erschossen. Nach der Meldung des Oberlts. v. Carnap an den Vater des erschossenen Fernbach wurden sie von eingedrungenen Soldaten gelyncht, ob- wohl sie waffenlos waren, ohne daß v. Carnap und der gleichfalls anwesende Major Franz v. Stephani irgend etwas dagegen machen konnten. Major von Stephani dagegen schrieb an Frau Fernbach:
„Fernbach hat sich mit unter den Spartakus-Anhängern befun- den, die mit der Waffe in der Hand aus dem Vorwärts herausgeholt wurden und bei denen Dumdumgeschosse vorgefunden wurden. Sie hatten demgemäß während der Kampfhandlung ihr Leben ver- wirkt und der Tod hat durch Erschießen stattgefunden."
Auch diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen. Im Ledebourprozeß hat Graf Westarp, der die Belagerung leitete, am 23. Mai 1919 als Zeuge vernommen, ausdrücklich erklärt, daß die sieben als Parlamentäre kenntlich waren, nicht mit der Waffe in der Hand ergriffen wurden und natürlich auch keine Dumdum- geschosse gehabt hatten. Auch Major von Stephani hat seine Be- hauptungen selbst später vor dem ersten Gardedivisionsgericht zu- rückgezogen (Erklärung des Kriegsgerichtsrates Hierholzer). Der wirkliche Vorgang war nach den übereinstimmenden, bei den Ge- richtsakten befindlichen Aussagen des Soldaten Wilhelm Helms, des Soldaten Georg Schickram, der der ganzen Erschießung beiwohnte, des Sanitätsgefreiten Hans Stettin und des Soldaten WilU Köhn, schließlich den eigenen Aussagen v. Stephanis im Untersuchungs- ausschuß der preuß. Landesversammlung vom 3. Juni 1919 (vgl. den
ajntliclien Bericht, Seite 48 und 49), daß Stephani selbst den Be- fehl zur Erschießung gegeben hat. Er berief sich dabei auf einen angeblichen Regierungsbefehl, der jedoch von der Regierung de- mentiert wurde (Aussage des Kriegsgerichtsrats Hierholzer vor dem Gericht der 1. Garde-Division, Reichswehrbrigade 3, Potsdam). So- gar die Namen von zwei der exekutierenden Soldaten, Wacht- meister Otto Weber, Feldkolonne 40, Staffelstab 10, Hannover, und Gefreiter Erich Selzer, Infanterieregiment 21 in Rudolstadt sind be- kannt. Den sieben Toten waren die Schuhe und Kopfbedeckungen gestohlen (Bekundungen von Fernbach senior). Die Leiche des /Vlöller wies (Bekundung der Frau Möller) zwei Bajonettstiche auf. Außerdem war ihm die linke Gesichtshälfte eingeschlagen. Auf eine Eingabe von Fernbach sen. vom -29. Januar 1919 erklärte die Staats- anwaltschaft, die Angelegenheit sei erledigt. Fernbachs Vater stellte am 26. März 1919 Strafantrag gegen Stephani wegen Mordes. Erst am 31. Januar 1920 teilte ihm das Gericht der Garde-Kav.-Div. in Potsdam mit, daß das Verfahren gegen Stephani wegen Ueberschrei- tung der Dienstgewalt demnächst stattfinden werde. Dies geschah aber nicht. Infolge Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit kamen die Akten am 10. Oktober 1920 an die Staatsanwaltschaft Berlin. Der Staatsanwaltschaftsrat vom Landgericht II, Dr. Ortmann, lehnte den Erlaß eines Haftbefehls gegen v. Stephani ab. Stephani wurde so- gar weiter im Dienst verwendet und war bei den Kämpfen um Mün- chen dabei (Sitzung des Untersuchungsausschusses der Landes- versammlung vom 6. Mai 1919). Am 14. Juli 1921 hat das Land- gericht II, gez. Hartmann, Siemens, Dr. Fränkel, die Beschuldigten V. Stephani, Weber und Seltzer „aus dem tatsächlichen Grunde mangelnden Beweises außer Verfolgung gesetzt." Die Privatklage Fernbachs gegen v. Stephani wurde am 20. Dezember 1920 ab- gewiesen. Im März 1922 wurde sein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kriegsminister vom Landgericht I dem Grunde nach als berechtigt anerkannt. Bei den Klagen von fünf andern Hinterblie- benen verlangt der Fiskus den Identitätsnachweis. (Abschriften der Aussagen und Akten sind in meinem Besitz.)
Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg
Bei einer Haussuchung am 15. Januar 1919 wurden Karl Lieb- knecht und Rosa Luxemburg in Wilmersdorf, ohne Haftbefehl, durch die Einwohnerwehr verhaftet und nach dem Edenhotel, dem Quartier der Gardekavallerie-Schützendivision, gebracht. Nach der amtlichen Darstellung vom 16. Januar wurde Liebknecht auf der Flucht er- schossen, Rosa Luxemburg durch eine große Menge gelyncht. „Die "^raTisportführer traf kein Verschulden." Nach den Aussagen im Prozeß spielte sich die Ermordung jedoch folgendemiaßen ab:
Der Platz vor dem Edenhotel war völlig leer. (Zweiter Ver- handlungstag.) Karl Liebknecht wurde aus dem Hotel in ein Auto geführt. Der Jäger Runge schlug ihm darauf zweimal von hinten
10
mit dem Kolben auf den Kopf. Liebknecht sank halb bewußtlos zu- sammen. Die Offiziere saßen und standen um Liebknecht herum, ohne die Schläge zu vei^hindern. Das Kommando bestand aus den Offizieren Horst v. Pflügk-Hartung, Stiege, Liepmann, v. Ritgen, Schulze, Heinz v. P fing k- Härtung und dem Jäger Clemens Fried- rich, alle natürlich schwer bewaffnet. An Stelle nach Moabit fuhr das Auto am Neuen See entlang in der Richtung nach der Char- lottenburger Chaussee. An einer Stelle, wo ein völlig unbeleuchteter Fußweg abging, erlitt das Auto angeblich eine Panne. Liebknecht, der durch die Schläge auf den Kopf noch ganz benommen war, wurde gefragt, ob er noch gehen könne. Zwei Leute stützten ihn rechts und links, zwei gingen vor und zwei hinter ihm. Alle mit entsicherten Pistolen und Handgranaten bewaffnet. Nach wenigen Schritten wurde Liebknecht, angeblich weil er einen Fluchtversuch machte, erschossen. Den ersten Schuß gab Kapitän v. Pflugk- Hartung ab. Nach der Tat war das Auto wieder gebrauchsfähig. Dann wurde die Leiche als „unbekannt" eingeliefert.
Als Rosa Luxemburg durch den Haupteingang fortgeführt wurde, stand derselbe Runge an der Tür. Hauptmann Petri hatte Befehl gegeben, man solle dafür sorgen, daß die Luxemburg nicht lebendig ins Gefängnis komme (Denkschrift des Vollzugsrates). Als Frau Luxemburg durch die Türe kam, schlug Runge ihr zweimal auf den Kopf, so daß sie umsank. Der den Transport führende Oberleutnant Vogel hatte nichts dagegen getan. Man schob Frau Luxemburg in den Wagen. Als der Wagen abfuhr, sprang ein Mann hinten auf und schlug sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf. Unterwegs schoß Oberleutnant Vogel der Frau Luxemburg noch eine Kugel durch den Kopf. Man fuhr zwischen Landwehr- kanal und Zoologischen Garten entlang. Am Landwehrkanal stand eine Gruppe Soldaten. Das Auto hielt, die Soldaten warfen die Leiche auf Befehl Vogels in den Kanal.
Die am Mord Beteiligten ließen sich am Tage danach bei einem Gelage photographieren. (Vierter Verhandlungstag.)
Wochenlang geschah in dieser Sache nichts. Die Regierung überließ die Untersuchung derselben Division, der die Mörder an- gehörten. Die Arbeiterräte Rusch und Struve, die zur Untersuchung beigezogen waren, beantragten eine Reihe von Verhaftungen. Als diese Anträge abgelehnt wurden, traten sie zurück. (3L Januar 1919; Denkschrift der Mitglieder des Zentral- und Vollzugsrates.)
Runge erhielt durch den Leutnant Liepmann falsche Papiere, wurde versetzt, dann flüchtig und war zunächst unauffindbar. Mitte Apnil wurde er verhaftet, Oberleutnant Vogel am 20. Februar. Am 8. Mai begann die Verhandlung vor dem Kriegsgericht. Der Ober- leutnant Grützner sagte aus, daß von Offiziersseite nachdrücklich auf ihn eingewirkt worden sei, die Wachmannschaften des Eden- hotels zu einer günstigen Aussage zu bestimmen und ungeeignete Elemente von den Mannschaften zu entfernen. (Dritter Verhand- lungstag.) Pflugk-Hartung gab zu, daß er dem Soldaten Peschel,
11
dem Lenker des Autos, in dem Liebknecht abtransportiert wurde, 500 Mk. „geborgt" habe. Die Soldaten Qrantke und Weber be- schworen, daß Oberleutnant Vogel den Schuß auf Rosa Luxemburg abgegeben habe (dritter Verhandlungstag) und die Leiche ins Wasser werfen ließ (vierter Verhandlungstag). Zwei Angeklagte und Vogel selbst bestritten das erstere. Das Urteil lautete:
„L Der Jäger Runge wird wegen Wachvergehens ira Feld, versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körper- verletzung unter Mißbrauch seiner Waffe in zwei Fällen, in einem Fall mit erschwertem Wachverbrechen und Gebrauch von falschen Urkunden, zu zwei Jahren Gefängnis, zwei Wochen Haft und vier Jahren Ehrverlust und Entlassung aus dem Heer bestraft.
2. Leutnant Liepmann wird wegen Anmaßung einer Befehls- befugnis dn Verbindung mit Begünstigung zu sechs Wochen ver- schärften Stubenarrests verurteilt.
3. Oberleutnant Vogel wird wegen erschwerten Wachvergehens im Feld in Tateinheit mit Begünstigung in Ausübung des Dienstes, wegen Mißbrauch der Dienstgewalt und Beiseiteschaffung einer Leiche und wissentlich falscher Dienstmeldung zu zwei Jahren vier Monaten Gefängnis und Dienstentlassung verurteilt.
In der Urteilsbegründung nahm das Gericht (Vorsitzender Kriegsgerichtsrat Erhardt) bei Runge an, daß er aus eigenem Antrieb gehandelt habe.
Bereits fünf Tage vor Beginn des Prozesses hatten Dr. Gra- bowski und Hauptmann Pabst dem Oberlt. Vogel durch das Polizei- präsidium Berlin und durch die Paßstelle des Auswärtigen Amtes einen Paß nach Holland verschafft. Am 14. Mai, dem letzten Ver- handlungstag, teilte der Abgeordnete Cohn dies dem Kriegsminister Reinhardt und dem Ministerialdirektor Rauscher mit. Trotzdem konnte Vogel am 17. Mai mit Hilfe des Hauptmanns Jansen aus der Untersuchungshaft entführt werden und entkam nach Holland. („Der Mord an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg". Verlag der „Frei- heit").
Runge legte am 6. Januar 1920 protokollarisch ein Geständnis ab, durch das die Urteilsbegründung völlig hinfällig wurde. Es heißt darin:
„Was die Sache Liebknecht anbetrifft, hatte ich strikten Befehl von Offizieren, diesen Lumpen niederzuschlagen mit dem Kolben an der Stelle, wo er herauskommt. Ich war neu und konnte idie Offi- ziere nicht erkennen, sah aber nachträglich, daß es meist meine Mitangeklagten waren. Was die Luxemburg anbetrifft, kamen Offiziere zu mir und sagten: Ich gebe Ihnen den Befehl, daß die Luxemburg das Edenhotel nicht mehr lebend verläßt. Merken Sie sich das. Kapitänleutnant v. Pflugk-Hartung schrieb sich meinen Namen auf und sagte zu mir: Sie wird Ihnen ia durch den Ober- leutnant Vogel in die Arme geführt, so daß Sie nur zuschlagen dür- fen . . . (was ich auch tat). Als die andern zurückkamen, brüste- ten sie sich: „Liebknecht haben wir eine gebrannt. Es wurde eine
12
Panne markiert und so die Flucht künstlich herbeigeführt." Das hat mir auch Oberleutnant von Ritgen in der Untersuchungshaft später noch einmal gesagt.
Die Untersuchung ist eine Komödie gewesen. Ich sprach mit Kriegsgerichtsrat Jörns wiederholt privat und er sagte mir: „Nehmen Sie ruhig alles auf sich, 4 Monate werden es nur, und Sie können sich dann immer wieder an uns wenden, wenn Sie in Not sind."" Die Zellentüren standen stets offeru Sämtliche Angeklagten mach- ten den Richter, ich mußte den Angeklagten spielen, und es wurde immer gesagt, wenn ich meine Aussagen nicht richtig einlernte, läge mal eine Handgranate im Bett, wenn ich schlafen ginge. Mit dem Stab des Eden^Hotels stand ich öfters in telephonischer Ver- bindung. Ich mußte ihm vor meiner Flucht genau angeben, mit
welchem Zug ich nach Flensburg fahre. „ ^^, „
Husar Otto Rung€.
Hieraus („Freiheit", 9. Januar 1921) geht hervor, daß es sich in beiden Fällen um einen von den Offizieren wohlüberlegten Mord handelte. Trotzdem erfolgte nichts.
In einer neuen Aussage („Vorwärts" 29. und 30. Mai 1922) hat Runge noch genauere Mitteilungen über die beiden Ermordungen gemacht und angegeben, daß er durch Angehörige des Freikorps Roßbach mit falschen Papieren versehen und zu einer Reihe von falschen Aussagen vor Gericht veranlaßt wurde. Nach ihm hat auch Leutnant Krull der Frau Luxemburg, als sie im Auto saß, eine Kugel durch den Kopf geschossen.
Gegen KruU war ein Verfahren wegen Mordes eingeleitet worden. Er gestand, beteiligt gewesen zu sein, widerrief aber daim. Darauf wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt, später aber wieder aufgenommen. („Vossische Zeitung" 22. August 1922.) Während er in Untersuchungshaft saß, erschien der Oberleutnant Siegfried Bracht in der Redaktion der „Roten Fahne" und bot die Uhr und Papiere von Rosa Luxemburg „gegen eine angemessene Entschädigung" an. Er behauptete. Deutschnationale hätten ihm 12 000 M. dafür geboten. .Am 30. Mai 1922 hatte sich Krull wegen Diebstahls und Bracht wegen Hehlerei vor der dritten Kammer des Landgerichts II (Vorsitzender Landgerichtsdirektor Dust, Staats- anwalt Dr. Ortmann) zu verantworten. Krull behauptete, die Uhr sei herrenloses Gut gewesen und im Edenhotel von Hand zu Hand gegangen.
Krull hielt eine Rede: „Nichts liegt gegen uns vor, was man uns zum Vorwurf machen könnte. Jeder Deutsche atmete auf, als diese beiden Lumpen ins Jenseits befördert wurdeiL Der Dank des Vaterlandes gebührt uns dafür. Gegen Leute wie Rosa Luxemburg und Liebknecht muß Richter Lynch auftreten." Krull wurde wegen Diebstahl in zwei Fällen zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Bracht wegen versuchten Betrugs zu 500 M. Geldstrafe. (Berliner Tageblatt, 2. Juni 1922.) Gegen das Urteil haben Staatsanwalt und Angeklagte Revision eingelegt,
13
Die im Tegeler Forst Ersciiossenen
Am 17. Januar 1919 meldete der „Abientd", daß vier Sparta- kisten, namens v. Lojewski, Hermann Merks, Richard Jordan und Milkert, die während der Spandauer Spartakusumtriebe verhaftet worden waren, auf dem Transport nach Tegel im Tegeler Forst einen Fluchtversuch machten. Das Begleitkommando schoß auf die Flüchtigen und tötete sie sämtlich. Der gleichzeitig verhaftete Georg Merks, der beim selben Transport war. teilte jedoch der „Freiheit" (20. Januar 1919) mit: „Die 8 Verhafteten wurden in zwei offene Lastautos verladen. In jedem waren ca. 10 schwer bewaff- nete Soldaten. Das Auto, in dem ich war, fuhr zuerst ab, in einem Abstand von 15 bis 20 Metern folgte das andere. Während beide Autos fuhren, wurde vom hinteren Auto plötzlich geschossen. Die Wachmannschaften erzählten dann, die Gefangenen seien geflohen. Bei einem wirklichen Fluchtversuch hätte das Auto natürlich gehal- ten. Im Bericht der „Morgenpost" (18. Januar 1919) heißt es auch, daß „die Gefangenen versuchten, über das Geländer zu klettern", so daß die Erschießung im Wagen stattgefunden hat. Auf dem Auto standen Leutnant Pieper, Vizefeldwebel Plate, Grenadier Dahlke, 2 Grenadiere vom Regiment 5, 2 Trainsoldaten, ein Herr Sasse und ein ehemaliger Pionier Neese. Sasse gab den Befehl zum Schießen, der von den beiden Trainsoldaten ausgeführt wurde. Trotz dieser präzisen Angaben, die die „Freiheit" am 1. März 1920 brachte und der Staatsanwaltschaft übergab, wurde kein Verfahren eingeleitet.
Ein Mord von links
Am 13. Januar 1919 wurde in Hervest die Sicherhdtswehr ent- waffnet, das Waffenlager und das Kommissariat erstürmt. Die Gewalt lag bis zum Einrücken des Korps Lichtschlag am 15. Fe- bruar 1919 in Händen der Arbeiterschaft.
Der Führer der bürgerlichen Parteien von Hervest, der Bureau- vorsteher Kohlmann, zog sich während dieser Zeit die Feindschaft der Arbeiterschaft zu. Angeblich hat er auch die Regierungstruppen herbeigerufen. Am 10. Februar 1919 lauerten ihm die Bergleute Eduard Albrecht (Kommunist) und Karl Arnold (Mehrheitssozialist) auf und erschossen ihn.
Beide wurden wegen Mordes zum Tode verurteilt, dann zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. (Aktenzeichen: 16 I. 283/19, Landgericht Essen.)
Morde im Rheinland 1919
Der Bergmann Aloys Fulneczek in Bottrop, Fulenbrockstr. 24, war am 19. Februar 1919 als Delegierter der K.P.D. mit Delegierten der anderen Parteien zum Kommandanten der einrückenden Truppen des Hauptmann Lichtschlag zwecks Verhandlungen gegangen. Auf dem Rückwege wurde er von den Truppen festgehalten, mißhandelt:, ins Geriohtsgefängnis in Bottrop eingeliefert und dort in der Zeile
14
von dem Regierungssoldaten Heuer in Gegenwart eines zweiten Soldaten von hinten erschossen. Heuer wurde wegen Totschlags vor dem Militärgericht angeklagt, aber auf die Aussage seines Be- gleiters hin freigesprochen, weil er angeblich in Notwehr gehandelt.
Der Militärfiskus ist in I. Instanz zum Schadenersatz verurteilt.
Moritz Steinicke aus Gelsenkirchen, Reichstr. 15, wurde in der Nacht vom 20. zum 21. Februar 1919 von zwei Schutzleuten, zwei Soldaten und einem Zivilisten ohne Haftbefehl verhaftet und von dem Führer der Abteilung, Blumberg und einem Polizisten vor dem Hause Wilhelmstr. Nr. 51 „auf der Flucht" erschossen. Steinicke war Mitglied der U.S.P.D., es lag nichts gegen ihn vor. Das Ver- fahren wurde eingestellt, weil Blumberg „zur Verhinderung des Fluchtversuches von seiner Waffe Gebrauch gemacht und also ge- mäß der ihm erteilten allgemeinen Instruktion gehandelt habe". (Aktenzeichen 7 a. J. 585/19 der Staatsanwaltschaft Essen.)
Die Lichtenberger „Greuel" und die März- morde
Im März 1919 kam es zu Kämpfen zwischen den in der Revo- lution aufgestellten republikanischen Verbänden, die aufgelöst wer- den sollten, und den unter dem Befehl von Reinhardt stehenden Re- gierungstruppen und Freikorps. Den republikanischen Truppen schlössen sich einige Arbeiter an.
In einem offiziellen Bericht vom 9. März 1919 teilte die Garde- kavallerie-Schützendivision der Berliner Presse mit (vergl. z. B. „Deutsche Tagesztg." vom 10. März): „Die Spartakisten führen zurzeit ihre Absicht, sich in Lichtenberg zu verschärftem Wider- stand zu rüsten, aus. Das Polizeipräsidium wurde von ihnen ge- stürmt und sämtliche Bewohner, mit Ausnahme des Sohnes des Polizeipräsidenten, auf viehische Weise niedergemacht."
Aehnlich teilte Regierungsrat Doye vom Ministerium des Inneren dem „Berliner Tageblatt" am 10. März 1919 die Erschießung von 57 Polizisten mit.
Nach der „B. Z. am Mittag" vom 9. März wurden 60 Kriminal- beamte und viele andere Gefangene erschossen, und zwar wurden „Gefangene, die sich zur Wehr setzen wollten, teilweise von vier bis fünf Spartakisten gehalten, während der sechste ihnen mit der Pistole zwischen die Augen schoß." Dabei stützte sich die „B. Z." auf eine von „einer militärischen Befehlsstelle übermittelte eidliche Aussage von fünf Soldaten."
Diese Nachricht ging durch die ganze deutsche Presse und be- einflußte die öffentliche Meinung in schärfster Weise gegen die Spar- takisten. Tagelang wimmelte es von blutrünstigen Schilderungen. So meldete die „Vossische Zeitung" und natürlich ebenso die rechts- stehende Presse am 10. März sogar 150 Ermordete.
Alle diese Meldungen waren erlogen. Erst am 13. März meldete die „B. Z.", daß die Beamten in Wirklichkeit entlassen worden waren. .Am gleichen Tage erklärten die „Vossische" und der „Vonvärts"
15
auf Qrund der Aussagen des Bürgermeisters Ziethen, „daß sich alle Nachrichten über die Massenerschießungen von Schutzleuten und Kriminalbeamten bei der Eroberung des Lichtenberger Polizeipräsi- diums als unwahr erwiesen haben." Endlich nach der „B- Z." vom 14. März und dem Nachruf auf die Gefallenen stellte sich heraus, daß nur zwei Beamte tot waren. Davon war einer im Kampf ge- fallen und über die Todesart des andern konnte nichts festgestellt werden.
Auf Grund des Lichtenberger Beamtenmordes („Deutsche Tageszeitung", „Berl. Tageblatt" vom 10. März 1919) verhängte Noske als Oberkommandierender in den Marken über Berlin das Standrecht und erließ folgende Anordnung (W. T. B., 9. März):
„Die Grausamkeit und Bestialität der gegen uns kämpfenden Spartakisten zwingen mich zu folgendem Befehl: Jede Person, die mit den Waffen in der Hand gegen Regierungstruppen kämpfend angetroffen wird, ist sofort zu erschießen."
Daneben erließ die Gardekavallerie-Schützendivision selbstän- dig einen Befehl, wonach auch Leute zu erschießen wären, in deren Wohnungen Waffen gefunden würden. Ein Nachweis der Teilnahme am Kampfe sei nicht nötig. Der Befehl lautete: „.Garde-Kav.-Division. Abt. La. Nr. 20 950.
Beföhl für den 10. 3. nachm. und den 11. 3.
Div.-St.-Qu., den 10. 3. 1919.
Leitsatz: Wer sich mit Waffen widersetzt oder plündert, ge- hört sofort an die Mauer. Daß dies geschieht, dafür ist jeder Führer mitverantwortlich.
Ferner sind aus Häusern, aus welchen auf die Truppen ge- schossen wurde, sämtliche Bewohner, ganz gleich, ob sie ihre Schuldlosigkeit beteuern oder nicht, auf die Straße zu stellen, in ihrer Abwesenheit die Häuser nach Waffen zu durchsuchen; ver- dächtige PersönUchkeiten, bei denen tatsächlich Waffen gefunden werden, zu erschießen.
Ziffer 2e: Jeder Hausbewohner oder Passant, der in unrecht- mäßigem Besitz von Waffen gefunden wird, ist festzunehmen und mit kurzem Bericht in dem nächsten Gefängnis abzuliefern. Wer sich mit der Waffe in der Hand zur Wehr setzt, ist sofort nieder- zuschießen."
Die „Politisch-Parlamentarischen Nachrichten" erklärten zwar am 18. März 1919, „daß ihnen von zuständiger Seite versichert worden sei, ein derartiger Erlaß sei nicht ergangen". Tatsächlich hat sich aber Marloh in seiner ersten Aussage vom 4. Dezember 1919 ausdrücklich auf diesen Befehl gestützt und hat ihn wörtlich verlesen.
Die beiden Erlasse gehen weit über das Preußische Belage- rungsgesetz vom 4. Juni 1851 hinaus. Denn darnach entscheidet über einen Angeklagten ein aus zwei Zivilrichtem und zwei dem Hauptmannsrang angehörigen Offizieren bestehendes Kriegsgericht. Bei Todesurteilen ist die Bestätigung des Oberbefehlshabers nötig,
16
außerdem liegt eine Frist von 24 Stunden zwischen Urteil und Voll- streckung. Hier aber liegt die Entscheidung über Leben und Tod voil- kommen im willkürlichen Erm.essen einzelner Personen.
Am 7. März, 11 V* Uhr, wurde der Angehörige der republika- nischen Soldatenwehr des Depots 7, Fasanenstr., Adolf Riga (42 Jahre, Kurfürstenstr. 114), von einem Angehörigen des Frei- korps Lüttwitz auf Befehl eines Offiziers entwaffnet, als er von der Wache kam, obwohl er seinen Ausweis vorv\ies. Dann setzte Riga seinen Weg waffenlos fort. An der Absperrung vor dem Edenhotel wollte ihn ein Posten rücht durchlassen. Es kam zu einer Ausein- andersetzung. Der bei dem Posten stehende Offizier gab dem Sol- daten einen Befehl, worauf dieser unter dem Ruf ,Straße frei' ihn von hinten erschoß. (Die Aussagen der Zeugen R. E. Kaufmann und E. iK. Rosenberg sind in meinem Besitz. Beide Zeugen wurden, weil sie den Sachverhalt protokollarisch festlegen ließen, zwei Tage später verhaftet und drei Wochen eingesperrt.) Weder gegen den Offizier noch gegen den Soldaten wurde ein Verfahren eingeleitet. Die Witwe bekam nach einem Prozeß gegen den Fiskus eine Rente zugebilligt.
Lynchungen im Lehrter Gefängnis
Die Vorgänge im Lehrter Gefängnis schildert ein Augenzeuge, der wegen Herausgabe einer satirischen Zeitschrift verhaftet war. folgendermaßen (Wieland Herzfelde: „Schutzhaft"): „Man führte uns (am 8. März, abends) an den Eingang des Gefängnisses. Es hieß: , Zuerst den Matrosen Peters hineinführen!' Wir anderen mußten vor der Glastüre, durch die wir nur undeutlich beobachten konnten, stehen bleiben. Kaum war der Matrose eingetreten, er- scholl der Ruf: ,Haut ihn, schlagt ihn tot, an die Wand!", wobei ein entsetzliches Gebrüll das ganze Gefängnis erfüllte und aus allen Ecken Soldaten mit Gewehren herbeistürzten und auf den Matrosen einschlugen. Dieser zog ein verborgenes Messer und kämpfte nun mit der Kraft des Verzw^eifelten gegen die Soldaten. Allmählich gelangten so die Kämpfenden m den Hintergrund, woselbst ^vir nichts mehr wahrnehmen konnten, nur noch fortwährende Kolben- schläge hörten, woraus, sich schließen ließ, daß der 7vlatrose sich aufs äußerste verteidigte. Er wqirde unserer Ueberzeugung nach totgeschlagen, denn verschiedene Offiziere und Chargierte stellten unter grausamem Schrsunzeln und Händereiben fest, daß er zu ,Hackepeter' verarbeitet w^orden sei.
Nachmittags um vier Uhr vernahmen wir plötzhch dasselbe Gebrüll wie am Vorabend. Dasselbe Herbeistürzen aus allen Ecken des Gebäudes und Rasseln von Gewehren, so daß wir uns sagten, daß die Lynchung nicht auf Erregung, sondern auf System zurück- zuführen sei. Gegen Abend erfuhr ein Mitgefangener vom wacht- habenden Unteroffizier, daß zwei Galizier totgeschlagen worden seien."
17
Der damalige Gouverneur von Berlin, Schöpflin, schrieb hier- ;5ber an die „Freiheit" folgenden Brief (23. April 1919):
„Die beiden Qalizier sind erschossen worden, nachdem sie vorher auch mißhandelt worden sind. Sie sollen Schußwaffen unter dem Mantel versteckt gehalten haben und befanden sich im Besitze von Juwelen und Wertsachen, die vermutlich von der Beteiligung an einer Plünderung herrührten. Der eine der Qalizier 'heißt Abraham Melichowitsch und war russischer Kriegsgefangener. Die Er- schießung ist bei hereingebrochener Dunkelheit erfolgt. Es wir-d angenommen, daß die Tötung von Soldaten des Transportkomman- dos vorgenommen worden ist, nachdem ein Offizier, der die Trans- portkolonne befehligte, bei der Einlieferung die beiden Erschosse- nen beschuldigt hatte, Waffen versteckt getragen und geraubt zu haben. Unverständlich bleibt die Erschießung der beiden Qalizier wegen des ihnen zur Last gelegten Vergehens. Es muß angenom- men werden, daß ihnen sowohl die Waffen wie die vermutlich ge- raubten Wertsachen schon vor der Einlieferung abgenommen worden sind. Auf Qrund des Standrechts, das damals Qültigkeit hatte, hätten die beiden, wenn überhaupt, sofort erschossen werden können, nicht aber erst nach der Einlieferung und offenbar ohne Befehl, also rein willkürlich."
Augenzeugen des Vorfalls berichten dagegen Folgendes; „Am 9. März lagen wir, ca. 30 Mann, verhaftet in der Waldschenke des Zoologischen Qartens. Von Waffenbesitz konnte, da alle Ge- fangenen vorher untersucht worden waren, keine Rede sein. Am späten Nachmittag wurden ca. 10 Mann in einem Auto verladen. Zwei Gefangene, von denen der eine ein Mitglied der Matrosen- division, der andere ein Russe war, wurden von den Lüttwitz- truppen die Treppe heruntergeworfen, unter fortwährenden Kolben- schlägen vor das Auto geführt, wie ein Gegenstand hineingeworfen und auf dem Lastwagen in unbeschreiblicher Weise viehisch be- arbeitet. Als sie blutend am Boden lagen, wurde ihnen befohlen, stramm zu stehen. Nachdem die beiden wie leblos dalagen, setzte sich das Auto in Bewegung. Etwas so Schreckliches hatten wir im ganzen Feldzug nicht erlebt. Als ein Soldat mit dem Messer auf sie losgehen wollte, ließ der Transportführer, ein jugendlicher Herr, der vorher unserer Vernehmung beim Kriegsgerichtsrat Jörns bei- gewohnt hatte, dies nicht zu. Die andern Mißhandlungen Heß er stillschweigend zu. Der Matrose hatte uns erzählt, er sei verhaftet worden, weil er mit dem Rad gegen einen Drahtverhau gefahren war. Der Russe, weil er auf der Straße gesagt hatte, Deutschland sei noch nicht reif zum Bolschewismus.
Vor dem Zellengefängnis angekommen, wurden die beiden, ob- wohl sie ganz hinten lagen, als erste herausgezogen. Sie waren also wohl schon gemeldet. Sie wurden in das Gefängnis geschleift; wir hatten den Eindruck, als wenn man Zeugen fernhalten wollte. Die Soldaten, Angehörige der Reinhardttruppen, mehr oder weniger be-
18
trunken, empfingen die beiden mit tierischem Gebrüll. Wir sahea wie die Gefangenen durch den Gefängnisflügel hindurchgeworfen wurden in den Hof. Ein Soldat kam zurück und zeigte sein ab- gebrochenes Gewehr mit den Worten: .Jetzt kommt die andere Hälfte auch noch dran.' Als wir vor die Schreibstube kamen, hörten wir im Hof Schüsse fallen."
Die früheren Reichswehrsoldaten (Pioniere), Schlosser Adalbert Arndt und stud. ing. Arthur Schneider kamen am 20. März 1922 vor das Schwurgericht des Landgerichts I (Vorsitz: Landgerichtsdirek- tor Dr. Weigert). Zeugen bestätigten, daß die beiden mit Gewehr- kolben auf die waffenlosen Gefangenen eingeschlagen hatten, an- dere, daß sie geschossen hatten. Die drei Leichen wurden zunächst auf einen Müiihaufen, dann von einem Lastauto, das Schneider lenkte, in den Tiergarten geworfen. Arndt und Schneider wurden wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu je 1 Jahr und 6 Monate Zuchthaus verurteilt. (Berliner Volkszeitung, 21. und 22. März 1922.)
Die Erschießung von drei Jungen
Am 10. März kamen zu dem jungen Kurt Friedrich (16 Jahre) seine beiden Freunde Hans Galuska (16 Jahre) und Otto Werner (18 Jahre) in die Wohnung der Mutter des Friedrich, am Schle- sischen Bahnhof 3, zu Besuch. Die drei jungen Menschen hatten sich nie mit Politik beschäftigt. Sie waren kaum beisammen, als 8 Regie- rungssoldaten auf Grund einer Denunziation ankamen. Sie durch- suchten die Wohnung, ohne daß ihnen auch nur ein einziges be- lastendes Stück in die Hände gefallen wäre. Darauf erklärten sie die drei jungen Menschen für verhaftet und führten sie ab. Die letzten Worte, die Kurt Friedrich sagen konnte, waren: „Mutter, meine Papiere sind in Ordnung, ich habe nichts auf dem Gewissen".
Die Mutter begab sich in die Schule in der Andreasstraße, wo Reinhardttruppen lagen, und sah, wie die Drei abgeführt wurden und schrecklich heulten. Der beiehlshabende Offizier ließ die Frau nicht zu Worte kommen. Am 12. März, nach zwei schrecklichen Tagen des Wartens, erhielt Frau Friedrich von Bekannten die Nach- richt, Hans Galuska läge im Leichenschauhaus. Sie fand dort die drei jungen Freunde als Tote wieder. Sie waren am 11. März als „unbe- kannt" eingeliefert worden. Kurt Friedrich hatte einen Kopf- und Hüftschuß. Die neuen Stiefel waren ihm gestohlen. Hans Galuska 'hatte ebenfalls zwei Schußwunden, darunter eine an der Stirn, und mehrere Verletzungen durch Schläge. Es fehlten ihm: Hut, Kragen, Kravatte, Ulster, Jackett und Stiefel. Otto Werners Gesicht war bei- nahe unkenntlich, außerdem war der eine Arm völlig zerschossen, so daß anzunehmen ist, daß er ihn vors Gesicht gehalten hat. Die Sache wurde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. („Freiheit", 26. März 1919.) Es erfolgt« jedoch weder gegen die beteiligten
19
Mannschaften noch gegen die verantwortlichen Offiziere ein Ver- fahren.
Dagegen haben nach einem Schreiben des Heeresabwicklungs- amtes Preußen an den Anwalt der Frau Friedrich (Abschrift in meinem Besitz), ..die umfangreichen Ermittelungen ergeben, daß Friedrich wegen Verdachts der Beteiligung an spartakistischen Um- trieben verhaftet und aus Anlaß eines Flucht^'ersuches erschossen wurde". Zeugenaussagen für diese Behauptungen sind nicht auf- geführt.
Handgranatenstiele als Erschießungsgrund
Am 11, März wurde in der Wohnung des Tischlers Richard Borchard eine Haussuchung gehalten, da er angeblich geschossen hatte. Es wurde nur ein leerer russischer Patroneniahmen ohne Munition gefunden, den ein Verwandter 1914 als Andenken aus dem Feld geschickt hatte. Daraufhin wurde er verhaftet und kam in das Polizeipräsidium. Am Dienstag, den 18. März, fand die Frau ihren Mann als Leiche im Schauhaus wieder. Er hatte einen Schuß durch den Kopf erhalten. Dem Getöteten hatte man die neuen Schuhe und Strümpfe weggenommen.
Borchardt hatte sic^h poUtisch nie betätigt, er war ein Gegner des Aufstandes und stand auf Seiten der Regierungstruppen. („Frei- heit", 20. März 1919.)
Bei einer Wafiensuche bei dem Arbeiter Paul Dänschel in der Andreasstr. 62 fanden Soldaten aus dem Korps Lüttv^tz am 12. März zwei Handgranatenstiele und ein altes Seitengewehr. Die Stiele entstammten der Fabrik, in der der 19 jährige Sohn der Familie, Alfred, beschäftigt war. Er hatte die Stiele mit nach Hause ge- nommen, um sich daraus ein Schreibzeug anzufertigen. Am 12. wurden Vater und Sohn aus dem Bett heraus verhaftet und, ohne daß irgendein Grund vorlag, in der Handwerkerschule Andreasstr. 1/2 er- schossen. Die Vernehmung war durch den Leutnant Siegfried Win- ter aus Adlershof, Bismarckstr. 25, geleitet worden. Dieser gab auch Auftrag, die Leichen abzuholen. Als die Feuerwehr die Toten ab- holte, waren ihnen sämtliche Wertsachen und Papiere abgenorrmien, auch die Schuhe hatte man ihnen geraubt. („Vorwärts", 15., 17., 19. März 1919.) Winter wanderte nach Argentinien aus. Am 11. De- zember 1920 stellte der Oberstaatsanwalt vom Landgericht I, Berlin das Verfahren ein.
Die 29 Matrosen
Die amtliche Nachricht lautete („Berl. Tageblatt", 12. März 1919): „In der Französischen Str. 32 wurde gestern die Kassen- verwaltung der Volksmärinedivision von Regierungstruppen besetzt. Frühere Angehörige der jetzt aufgelösten Volksmarinedivision, die von dort noch Gelder holen wollten, sind festgenommen woDderr.
20
Die Gefangenen trugen teilweise noch Waffen. Infolgedessen kam es bei der Verhaftung zu tätlichem Widerstand. Die Mannschaften der Regierungstruppen ließen sich von ihren Führern kaum vor Uebergriffen zurücklialten, da die Erbitterung durch die Vorgänge der letzten Tage natürlich sehr angewachsen war. Es wurde Muni- tion, darunter auch Dumdumgeschosse, beschlagnahmt. Von den Rind 250 Gefangenen mußten 24 auf der Stelle erschossen v/erden. Die übrigen sind unter starker Bedeckung in das Moabiter Zellen- gefängnis eingeliefert worden und sehen dort einer Aburteilung durch das außerordentliche Kriegsgericht entgegen."
Der wirkliche Vorgang war (vgl. Prozeßbericht, »^Deutsche Zeitung" vom 5. bis 10. Dezember 1919): Am 11. März 1919 war ein Löhnungsappell 'der Volksmarinedi\ision angesetzt. General Lütt- witz gab dem Leutnant Marloh Auftrag, dort möglichst viele Mit- glieder zu verhaften. Die 250 Matrosen, die völlig ordnungs- liebende Elemente waren — ein Teil hatte bei den Unruhen die Reichsbank bewacht, — kamen einzeln, beinahe alle unbewaffnet, um sich die ihnen zustehende Löhnung zu holen. Sie wurden einzeln überwältigt und gefangengesetzt.
Marloh fühlte sich durch die vielen Gefangenen bedroht und telephonierte an Oberst Reinhardt um Hilfe. Oberst Reinhardt sagte zu Leutnant Schröter: „Gehen Sie zu Marloh und sagen Sie ihm, er müsse durchgreifen. Denken Sie an Lichtenberg, wo 60 Polizei- beamte erschossen wurden". Schröter meldete Marloh, er solle energisch durchgreifen. Marloh telephonierte gleich darauf nochmals um Hilfe. Darauf ließ Oberleutnant v. Kessel dem Marloh durch Leut- nant Wehmeyer ausrichten (zweiter Verhandlungstag) : „Bestellen Sie dem Oberleutnant Marloh, daß Oberst Reinhardt sehr wütend sei, weil er gegen die 300 Matrosen zu schlapp vorgehe. Er solle in ausgiebigstem Maße von der Waffe Gebrauch machen, und wenn er 150 Mann erschösse. Alles, was er erschießen könne, solle er er- schießen. Die Verstärkung wöirde noch ein bis eineinhalb Stunden auf sich warten lassen. Oberst Reinhardt wisse auch gar nicht, wo er mit den 300 Leuten bleiben solle."
Marloh gehorchte, sortierte die Leute, indem er diejenigen, die besonders intelligent erschienen, gute Anzüge oder Schmucksachen hatten, besonders stellte (erster Verhandlungstag, 4. Dezember 1919). Dann ließ er durch den Offizierstellvertreter Penther 29 Leute mit dem Maschinengewehr erschießen. „Die Schußwirkung war furcht- bar. Vielen Leuten wurde die Schädel decke völlig abgerissen. EHe Gehirnmasse spritzte umher. Leichen und Verwundete fielen über- einander." (Erster Verhandlungstag, 4. Dezember 1919.) Die Namen der Ermordeten sind nach der „Zukunft" (29. November 1919): Jakob Bonczyk, Paul Brandt, Theodor Biertümpel, Ernst Bursian, Kurt Dehn, Otto Deubert, Willy Ferbitz, Robert Göppe, Baruch Hand- wohl, Walter Härder, Alfred Hintze, Anton Hintze, Hermann Hinze, Walter Jacobowsky, Otto Kanneberg, Willy Kuhle, Max Kutzner, Martin Lewitz, Herbert Lietzau, Max Maszterlerz, Ernst Mörbe, Karl
21
Pobantz, Paul Rösner, Siegfried Schulz, Paul Ulbrich, Werner Weber, Karl Zieske, Gustav Zühlsdorf. Die anderen Matrosen wur- den ins Gefängnis geschafft und bald darauf als unschuldig entlassen.
Marloh erstattete einen wahrheitsgetreuen Bericht an Ober- leutnant V. Kessel. Auf Anraten Kessels ersetzte er ihn Mitte Mai durch einen anderen, wonach er die Erschießung durch eigenen Ent- schluß auf Grund des Noske-Erlasses vorgenommen habe. Zuletzt wurde in Gegenwart des Obersten Reinhardt noch ein dritter Bericht geschrieben. Marloh blieb monatelang unbehelligt. Erst als ein Haft- befehl am 2. Juni vorlag, riet ihm Kessel zu flüchten, und stellte ihm zu diesem Zwecke falsche Papiere aus, die Leutnant Wehmeyer dem Marloh übergab. Leutnant Hoffmann brachte ihm Geld. (Zweiter Verhandlungstag.) Am 9. Dezember wurde Marloh von der Anklage des Totschlags und des Mißbrauches der Dienstgewalt frei- gesprochen, wegen unerlaubter Entfernung zu drei Monaten Festung und wegen Benutzung gefälschter Urkunden zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde festgestellt, „daß die Erschießungen objektiv unberechtigt waren, daß die Matrosen, die mit Waffen kamen, gültige Waffenscheine besaßen, daß keine Plün- derer dabei waren, daß die Lage Marlohs nicht so bedrohlich war, daß er zum Waffengebrauch berechtigt war, daß er jedoch glaubte, einen Dienstbefehl vor sich zu haben" (Vorsitzender: Kriegsgerichts- rat Welt).
Der Ausschuß II für Feststellung von Entschädigung für Aufruhrschäden verneinte den Anspruch der HinterbUebenen auf eine Rente, da idie Erschießungen in Ausübung der Staatsgewalt als ein Akt der Strafvollstreckung erfolgt seien. Den meisten Hinterbhebenen wurden jedoch vom Fiskus im Vergleichs wege nach einem Zivil- prozesse größere Abfindungssummen ausbezahlt.
Kessel wurde Hauptmann, Hoffmann Oberleutnant bei der Sicherheitswehr („Freiheit", 7. Dezember). Gegen Reinhardt und Kessel wurde wegen der Befehle, die sie Marloh gegeben hatten, kein Verfahren eingeleitet; gegen Kessel wurde nur ein Verfahren wegen eines im Verlauf des Prozesses geleisteten Meineids eingeleitet. (14. März 192L) Am 23. März 1921 wurde er auch von der Anklage des Meineids freigesprochen. (Eingehende Prozeßberichte in der „Deutschen Zeitung".) Zuletzt wurden Wehmeyer und Hoffmann wegen Beihilfe zur Flucht vom Schöffengericht freigesprochen. („Deutsche Tageszeitung" , 27. 9. 21.)
Vizewachtmeister Marcus
Vizewachtmeister Marcus vom Freikorps Lützow hatte am 12. März Befehl, die Langestraße abzusperren. Er schritt mit 25 Mann die Straße ab und rief laut „Straße frei, Fenster zu!" An- gebhch ist dieser Befehl nicht beachtet worden. Unter anderem sak er aus dem Fenster eines Hauses eine weibHche Gestalt auf die Straße
22
heruntersehen. Angeblich hat er darauf auf ein daneben befind- liches blindes Fenster geschossen, aber das offene Fenster getroffen. Durch diesen Schuß wurde die zwölfjährige Schülerin Slovek getötet. Ein anderes Mädchen, Erwine Dahle, erhielt einen Herzschuß, als es aus einem Schlächterladen trat. Der 73 jährige Fliesenleger Karl Becker ist durch einen Kopfschuß getötet worden. Auf die gleiche Weise kamen dann noch drei Menschen um, die nicht die geringste Beziehung zu den damaligen Unruhen hatten.
Ursprünglich war gegen Marcus ein Verfahren wegen sechs- fachen Mordes eingeleitet. Doch wurde dies eingestellt. Dagegen wurde er wegen vorsätzlicher, nicht mit Ueberlegung begangener Tötung von zwei Menschen vor dem Schwurgericht angeklagt. Bei der Verhandlung am 21. und 22. Januar 1921 (Verhandlungsbericht im „Vorwärts" vom 25.) berief Marcus sich auf die Befehle seiner Vorgesetzten und wurde von den als Zeugen vernommenen Offizieren zum Teil gedeckt. Marcus wurde wegen Totschlags freigesprochen, wegen einiger Unterschlagungen zu fünf Monaten Gefängnis ver- urteilt. Gegen die Offiziere, die solche Befehle gegeben haben, wurde kein Verfahren eingeleitet.
Der Eisenbahnarbeiter Alfred Miisick wurde am 12. März 1919 in seiner Wohnung nach einer ergebnislosen Haussuchung durch Soldaten des Freikorps Lüttwitz verhaftet und nach der Andreas- schule transportiert. Oberleutnant Wecke ließ ihn mit vier anderen abtransportieren. Die Fünf wurden beim Passieren der Schillings- brücke angeschossen und ins Wasser geworfen. (Aussagen der Be- gleitmannschaft : „Die Fünf schwimmen schon.") Musick konnte sich schwerverletzt durch Schwimmen retten, wurde entdeckt und wieder in die Andreasschule geführt. Vizewachtmeister Marcus führte ihn in die Revierstube, kam zurück und erzählte: „Oben habe ich ihn vor die Wand gestellt und gesagt, gehen iSie nur herein; darauf ant- wortete er, hier ist ja keine Tür, in dem Moment hatte ich ihn schon in den Kopf geschossen". Die Leiche wurde beraubt und als unbe- kannt in die Sammelstelle in der Distelmeyerstr. eingeliefert.
Wegen eines Streichholzes erschossen
Der Arbeiter Piontek wurde am 12. März 1919, angeblich weil er sich geweigert hatte einem Soldaten Feuer zu geben, verhaftet, und in der Normannenstraße von dem Gefreiten Ritter vom Infan- terieregiment Nr. 50 und dem Unteroffizier Wendler erschossen. Wendler behauptete, ihm nur einen Gnadenschuß gegeben zu haben. Am 31. Januar 1922 verurteilte das Schwurgericht des Landgerichts III (Landgerichtsdirektor Mehlberg, Staatsanwaltschaftrat Weyer- mann) Ritter wegen versuchten Totschlags mit mildernden Umstän- den zu 3 Jahren Gefängnis, Wendler wurde freigesprochen. (Ber- liner Tageblatt, 1. Februar 1922.)
Am 12. März 1919 wurde der Schneider Otto Hauschilcl, Fruchtstraße 26, am Ostbahnhoi erschossen; weil er ein Gewehr in
23
seiner Wohunng hatte; er besaß einen Ausweis der Republikanischen Soldaten wehr vom 10. März.
Am 13. März Avurden Paul Biedermann und Hans Gottschalk auf dem Wege zur Arbeit in der Friedrich-Karl-Straße auf Grund emer Denunziation verhaftet, in ein Lokal eingesperrt und vom Posten durcli das Fenster erschossen. („Freiheit", 18., 20. u. 22. März 1919.)
Berthold Peters (geboren 28. März 1888) Klempner, seit Kriegsausbruch Matrose, wurde am 13. März 1919, vormittags 9K Uhr von einem Trupp Soldaten unter Führung eines Offiziers in seiner Wohnung, Tilsiter Str. 49, verhaftet, zum Hauptmann Poll in die Patzenhoferbrauerei, von dort in die Bötzowbrauerei geführt und vor 1 Uhr erschossen. Die Leiche wurde ausgeplündert: Uhr, Kette, Ring, Brieftasche, Börse und Stiefel wurden geraubt. Er war von Nachbarn als Spartakist denunziert worden. Ein Straf- verfahren fand nicht statt. Die Hinterbliebenen bekamen im Zivil- prozeß gegen den Fiskus eine Rente von 500 M. monatlich zu- gebilligt.
Zwei Erschießungen durch Ltn. Baum
Bei einer nächtlichen Runde des Detachements v. Qrothe trat em unbekannt gebliebener Mann, der einen Ausweis des Reichs- wehrministers vorwies, auf den Leutnant Baum zu und sagte: „Herr Leutnant, lebt der Zigarrenhändier Müller noch? Wenn Sie den kriegen, erschießen Sie ihn, den habe ich zweimal hinter den Barri- kaden gesehen!"
Baum begab sich nun ,am 12. März mit 10 Mann in das Zi- garrengeschäft Memeler Str. 19. Johann Müller war gerade beim Rasieren und kam mit eingeseiftem Gesicht aus dem Hinterzimmer. Baum durchsuchte die Wohnung. Es wurden weder Waffen noch Munition gefunden.
Der Leutnant sagte zu Müller: „Sie agitieren ja für die Unab- hängigen; Sie haben acht Karten mit verdächtigen Punkten. Ich habe von anderen gehört, Sie haben auf uns geschossen. Verabschieden Sie sich von Ihrer Frau. Es ist meine Pflicht, Sie letzt zu er- schießen!" Die Frau und Tochter schrien laut auf. Leutnant Baum erblickte m dem stillschweigenden Verharren des Müller ein Schuld- bekenntnis. Müller verrichtete ein Gebet, wurde dann an die Wand gestellt und 6 Mann schössen auf ihn. Müller brach zusammen Ein Sanitäter sollte sich von der Vollstreckung des Todesurteils über- zeugen und die Leiche wegschaffen. Der Sanitäter fand den Mülle4- noch lebend. Auf Befehl des Angeklagten gab der zur Patrouille gehörende russische Schüler Alexander Köhler dem Müller den Gnadenschuß. („Vorwärts", 16. August 1919.)
Bei der Verhandlung („Beri. Tageblatt", 1. Juni 1920) wurde Baum freigesprochen mit der Begründung, daß er dem Noske-Erlaß vom 9. März gefolgt sei, der besagt, daß jeder, der mit der Waffe kämpfend angetroffen wird, erschossen werden soll.
24
Am 13. März 1919 wurde bei einer Haussuchung bei dem Gast- wirt Wilhebn Bilski, Weidenweg 71, ein Revolver gefunden, den, wie sofort festgestellt, ein Qast als Pfand gelassen hatte. Bilski wurde abgeführt und „standrechtlich" erschossen. Durch Zeugen, besonders Frau Bilski, wurde als leitender Offizier der Leutnant Baum erkannt. Die Akten verschwanden von der Qarde-Kav.- Schützendiv. Am 27. März 1920 wurde der Militärfiskus von der 26. Zivilkammer zu Schadenersatz verurteilt. In der Begründung wurde ausdrücklich anerkannt, „daß die Erschießung rechtswidrig war." Das Verfahren gegen Baum wurde am 12. April 1920 ein- gestellt. (Akten in meinem Besitz.)
Zwei Erschießungen durch Ltn. Czekalla
Nach dem „Berliner Tageblatt" vom 15. März wurde in der Holzmarktstr. 61 ein Mann von über 60 Jahren namens Abrahamson ohne weiteres im Hof erschossen, weil er bei einer Haussuchung Waffen, die er besaß, nicht angegeben hatte. Der alte, schwächliche Mann leistete keinerlei Widerstand. Der Offizier (ein Leutnant Czekalla vom Freikorps Lützow, 1. Schwadron) sagte, er sei berech- tigt, jeden zu erschießen, der Waffen verheimliche.
Ein Rechtsanwalt wurde bei dem Gespräch, das er zur Fest- stellung des Tatbestandes mit den Bewohnern des betreffenden Hauses führte, verhaftet, weil er „die Leute aufhetze".
Der gleiche Leutnant Czekalla hat am 13. März, bei dem Klempnermeister Wallmann eine Haussuchung vorgenommen. Wallmann war ein angesehener Mann, deutschnationaler Gesinnung. Aus dem Felde hatte er ein französisches Infanteriegewehr mit- gebracht, das unbrauchbar war. Es war ihm belassen worden und eine Bescheinigung darüber erteilt. Zu dem französischen Ge- wehr besaß er einige französische Patronen. Endlich war er seit vielen Jahren im Besitz einer Browningpistole, die er aus Liebhaberei angeschafft hatte. Als der Leutnant Wallmann fragte, ob er einen Browning besitze, holte er den Browning sofort aus dem Ofen her- aus. Darauf ließ ihn der Leutnant nach der Alexanderkaserne ab- führen. Als seine Braut weinte, sagte Wallmann: „Weine doch nicht; ich komme ja bestimmt wieder, denn ich habe ja nichts getan." Wallmann wurde in der Alexanderkaserne auf Befehl des Leutnants in einem Pferdestall erschossen. Die Leiche wurde von den Soldaten ihrer Stiefel beraubt.
Czekalla behauptet, auf direkten Befehl seines Vorgesetzten, des Rittmeisters Wilhelm von Oertzen gehandelt zu haben. Das Ver- faJiren gegen beide schwebt beim Landgericht I Berlin, („Berliner Volkszeitung", 16. März 1922.)
Jogisches und Dorrenbach
„Am 10. März wurde auf Befehl Noskes der Redakteur der „Roten Fahne" Leo Jogisches durch Angehörige der Gardekavallerie-
25
Schützendivision verhaftet. Er sollte durch einen Soldaten dem Untersuchungsrichter zugeführt werden. Im Gebäude des Kriminal- gerichts griff Jogisches den Soldaten" (Kriminalwachtmeister Ernst Tamschik, „Freiheit", 27. Mai 1919) „an imd wurde von ihm auf der Stelle niedergeschossen". Ein gleicher Fall war im Gebäude des Kriminalgerichts schon am Tage vorher vorgekommen." („Vossische Zeitung", 11. März.)
Dorrenbach, ein früherer Offizier, hatte sich der Revolution angeschlossen und wurde Führer der Volksmarinedixision. Wegen der Berliner Spartakusuniahen schwebte gegen ihn ein Haftbefehl. In Eisenach wurde er am 12. Mai 1919 verhaftet („Freiheit", 18. Mai 1919) und am 17. Mai durch den Staatsanwalt vernommen. Beim i^ücktransport ins Gefängnis soll er einen Fluchtversuch unter- /lommen haben und wurde von den Soldaten niedergeschossen. Schwer verletzt wurde er in die Charite gebracht, wo er starb Vor seinem Tod erklärte er seinem Rechtsanwalt ausdrücklich, er sei nicht geflohen. (Ledebourprozeß, 3. Tag.) Den tödlichen Schuß hatte ebenfalls Kriminalwachtmeister Ernst Tamschik abgegeben. Tamschik wurde später zum Leutnant bei der Sicherheitswehr Char- lottenburg ernannt. Dann kam er zur Sicherheitspolizei nach Ost- preußen. (Bekundung des Oberwachtmeisters Kuhr in einem Prozeß, „Welt am Montag", 25. Mai 1920.)
Zwei Erschießungen auf der Flucht
Am 13. März 1919 wurden der Maschinenschlosser Georg Fill- brandt und der Arbeiter Paul SziUinski in ihren W'ohnungen Kastanienallee 29-30, nach ergebnislosen Haussuchungen, ohne daß ein Haftbefehl vorlag, durch 4 Offiziere bzw. Fähnriche verhaftet, zum Stab des 1. Streifbatl. Reinhardt in der Qriebenowstraße ge- bracht, und nach einem kurzen Verhör auf dem Exerzierplatz an der Schönhauser Allee von den begleitenden Soldaten erschossen. Die Leichen wurden ausgeplündert und an Ort und Stelle liegen gelassen. Als die Frau des SziUinski und die Tochter des Filibrandt sich bei dem Stab erkundigten, wurde ihnen ein Protokoll vorgelesen, daß beide auf der Flucht erschossen worden seien. Durch die Zeugen Wilh. Domke. Herm. Kastner, Martha Pertz und Erich Abraham, welche der Erschießung zusahen, wurde aber festgestellt, daß die Verhafteten ruhig neben den Soldaten gegangen waren, und als die Soldaten „Halt" kommandierten, noch um ihr Leben gebeten hatten. Das Gericht nahm an, daß die Soldaten ohne Auftrag gehandelt hätten, weil kein Protokoll geführt worden war. Am 14. Februar 1921 wurde der Reichsfiskus zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Frau Filibrandt verurteilt, da die Erschießung durch die Soldaten unberechtigt war. Eine Bestrafung der Täter und Ermittlung der verantwortlichen Offiziere ist nicht erfolgt. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)
26
VON DER ERMORDUNG EiSNERS BIS ZUM STURZ DER BAYRISCHEN RÄTEREPUBLIK
Kurt Eisner
Kurt Eisner war Führer der Münchener Revolution vom 7. No- vember und seither Ministerpräsident. Am 21. Februar wurde er auf dem Weg zum Landtag, wo er seinen Posten wegen der heftigen Angriffe gegen ihn niederlegen wollte (Mitteilung des W. T. B. vom 21. 2. 1919), von dem Leutnant Graf Arco-Valley durch zwei Kopf- schüsse getötet. Arco wurde gleich darauf von einem Mann der Begleitung Eisners niedergeschossen, jedoch später wiederhergestellt. Am 20. Januar 1920 wurde Arco zum Tode verurteilt. „Als der Ver- urteilte nach Verlesung des Todesurteils die Bitte an die ihm Wohl- gesinnten richtete, von unüberlegten Taten abzusehen und am natio- nalen Aufbau mitzuarbeiten, erfolgte ein elementarer Beifallsausbruch der Zuhörerschaft, der sich in immer wiederholten Bravorufen und Händeklatschen minutenlang fortsetzte . . . Die Menge auf der Straße empfing den Transport mit brausenden Hochrufen, man schwenkte Hüte und wehte mit Tüchern." („Deutsche Tageszeitung". 20. Januar 1920.) Arco wurde gleich darauf zu lebenslänglicher Festungshaft begnadigt. Im Jahre 1922 wurde die Haft über Arco derartig gemildert, daß er tagsüber als Praktikant auf einem in der Nähe von Landsberg befindlichen Gut arbeiten kann.
Major V. Gareis und Abgeordneter Osel
Eisner war bei den Arbeitern sehr beliebt. In der Erregung über seine Ermordung drang der Metzger Aloys Lindner und der Bäcker Georg Frisch in den Landtag ein. Lindner feuerte mehrere Schüsse auf den Minister Auer, der ein politischer Gegner Eisn-ers war, da er glaubte, daß Auer mit der Ermordung Eisners zusammen- hänge. Gleichzeitig fiel ein Schuß von der Tribüne, der den Ab- geordneten Osel tötete. Als Major v. Gareis sich Lindner ent- gegenstellte, schoß Lindner auch auf ihn und tötete ihn. Lindner flüchtete mit Hilfe von Karl Merkerts und Georg Schlunds ins Aus- land. Deutsch-Oesterreich lieferte ihn aber aus, unter der Bedin- gung, daß er nicht zum Tode verurteilt werde, da die Todesstrafe dort abgeschafft ist. Der Angabe Lindners, daß er sich v. Gareis gegenüber in Notwehr befunden habe, maß das Gericht keinen Glau- ben zu. Lindner w^urde wegen versuchten Totschlags und wegen er- schwerten Totschlags am 15. Dezember 1919 zu 14 Jahren Zuchthaus \'erurteilt. Frisch wegen versuchten Totschlags zu 33^2 Jahren Ge- fängnis verurteilt, Merkert und Schlund erhielten wegen Begünsti- gung ly^ bzw. 2 Monate Gefängnis mit Bewährungsfrist. (Prozeß- berichte in den „Münchener Neuesten Nachrichten", 9. bis 15. De- zember 1919.)
27
Die Erschießungen im Luitpoldgymnasium
Nach der Ermordung Eisners übernahm der Zentralrat die Macht. Die Kammer und das von ihr gebildete mehrheitssozia- listische Ministerium Hoffmann floh nach Bamberg, Der Zentralrat erklärte am 7. April die Räterepublik. Die Führer waren Unab- hängige und Mehrheitssozialisten. Durch einen Putsch gelang es am 13. April Anhängern der Regierung Hoffmann, einen Teil der Führer zu verhaften. Doch mißlang der Putsch. Die Betriebsräte ergriffen die Macht und proklamierten eine zweite kommunistische Räterepu- blik. Die Regierung Hoffmann sam^melte Truppen dagegen. Bei dem Vormarsch wurden u. a. erschossen: 20 rote Soldaten, die am 29. April in Starnberg beim Essen unbev/aifnet überrascht wurden, drei Sanitäter, die in Possenhofen beim Verwundetentransport waren und ein 68 jähriger Mann. (Dr. Schollenbruch im Münchener „Kampf", 15. September 1919.)
Im Luitpoldgymnasium, das als Kaserne der Roten Armee diente, waren am 26, April die Stenotypistin Hella v. Westarp, der Eisenbahnsekretär Daumenlang, der Freiherr F. W. v. Seydütz, die Kunstmaler Walter Neuhaus und Walter Deiche, endlich der Prinz von Thurn und Taxis als Mitglieder eines „germanischen Ordens", auch „Thulegesellschaft" genannt, eingeliefert worden, weil man bei ihnen gefälschte Stempel mit dem Faksimile des Oberkom- mandanten Eglhofer, Stempel des Vollzugsrates sowie Eisenbahn- stempel gefunden hatte, (Aussagen im Prozeß, 11. u, 13. September.) Auch hatten sich in den Klubräumen Waffenlager befunden. (Aus- sagen am 8, September,) Am folgenden Tag wurden ferner ein Offi- zier V, Teuchert und zwei Husaren der Armee v. Oven, Linnen- brügger und Himlorf, als Gefangene eingeliefert. Außerdem befand sich dort der Prof. Berger, weil er ein Plakat der Räteregierung ab- gerissen hatte, und eine Reihe von Geiseln.
Als immer neue Nachrichten von Erschießungen roter Soldaten kamen, entstand im Lager der Roten große Erregung. Das Infan- terieleibregiment forderte den Oberkommandanten Eglhofer auf, als Repressalie seinerseits Gefangene zu erschießen. Am 30, April er- hielt Fritz Seidel, der Kommandant des Luitpoldgymnasiums, angeb- lich hierzu den Befehl von Eglhofer, Doch hat Eglhofer selbst noch am gleichen Tage dies ausdrückhch bestritten. Zuerst wurden unter Leitung Schickelhofers und Kammerstädters die zwei Husaren er- schossen. Dabei beteiligten sich Wiedl und Josef Seidl. Gleich darauf brachten Kick und Pürzer den schriftlichen Befehl Eglhofers zu weiteren Erschießungen. Hesselmann, Gsell und Haußmann be- teiligten sich an der Auswahl der zu Erschießenden. Der Professor Berger schloß sich aus Mißverständnis dem abgeführten Trupp an. Seidl zitterte am ganzen Körper vor Aufregung lund hatte jede Herr- schaft über seine Soldaten verloren. Er konnte sie in ihrer Wu' nicht mehr zurückhalten. Die Gefangenen wurden einzeln abgeführt und zwischen 4 und 5^ Uhr nachmittags an die Wand gestellt und an
2o
einem Misthaufen von den aufgestellten 8 bis 10 Schützen durch Gewehrsalven auf das Kommando „Legt an, Feuer" erschossen. Als Thurn und Taxis seine Unschuld beteuerte, wurde er nochmals in die Kanzlei geführt und nach Wiederholung des Befehls er- schossen. Hannes, Lermer und Riedmayer beteiligten sich an der Aufstellung (nach der Urteilsbegründung), Fehmer und Pürzcr an der Erschießung. So kamen zehn Menschen um. Doch befand sich unter den Erschossenen, wie aus der mir vorliegenden beglaubigten Abschrift der Urteilsbegründung hervorgeht, keine Geisel.
Haußmann. der verantwortlich war, beging am Abend der Er- schießungen Selbstmord. Eglhofer wurde nach seiner Gefangen- nahme am 3. Mai in der Residenz ohne Urteil erschossen. Seidel und Schickelhofer wurden wegen je zweier Verbrechen des Mordes zweimal znm Tode verurteilt. Wiedl, Pürzer, Fehmer und Josef Seidl wurden wegen je eines Mordes zum Tode verurteilt. Kick, Gsell, Hesselmann, Lermer, Hannes, Huber und Riedmayer wurden wegen Beihilfe zu je 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. (Vorsitzender Oberlandesgerichtsrat Aull.) Die Todesstrafen wurden am nächsten Tage vollstreckt. (Eingehende Prozeßberichte in -den „Münchener Neuesten Nachrichten", 1. — 19. September 1919.) In einem zweiten Prozeß wurde auch Kammerstädter zum Tode verurteilt und das Urteil am nächsten Tag vollstreckt. (15. Oktober 1919.) Ferner Vvurden L. Debus, A. Strelenko und R. Greiner zu 15 Jahren Zucht- haus verurteilt, „weil sie den Mord gefördert haben, indem sie eventuell bereit waren, selbst zu schießen". (Urteilsbegründung in den „Münchener Neuesten Nachrichten", 14. Oktober 1919.)
Im 3. Geiselmordprozeß wurde am 12. Juni 1920 Ferdinand Rotter zu 7 Jahren Zuchthaus und Heinrich Walleshauser (17 Jahre alt) zum Tode verurteilt. Die Todesstrafe wurde vollstreckt.
Andere Ermordungen während der bajM'ischen Räterepublik
Max Weinberger war während der RäterepubHk Stadtkomman- dant von München. Er wurde beschuldigt, an Bürgerliche, insbe- sondere an die Thulegesellschaft, Waffen und Passierscheine aus- gegeben zu haben. (Aussage im Geiselmordprozeß, 8. September.) Er wurde abgesetzt und in der PoHzeidirektion eingesperrt. Eines Nachts wurde er in einem Auto fortgeführt. Das Auto wurde von einem Unbekannten zum Halten gebracht. Weinberger wurde er- schossen. Seine Leiche wurde erst Ende Mai im Englischen Garten gefunden. Der Fall bÜeb völHg unaufgeklärt.
In Miesbach tagte während der bayrischen Räterepubliiv ein Revolutionsgericht, um gegen Diebe und Plünderer vorzugehen. Vor- sitzender war der Werkführer Richard Käs aus Mochenwangen. Beisitzer waren die Mitgheder des dortigen Aktionsausschusses, der Heizer Josef Mühlbauer aus Hofleiten, der Bergmann Michael Vogl aus Prien; Anklagevertreter der Stadtkommandant Radi. Da Käs
29
sich in Qericiitssachen als Laie fühlte, erbat er sich Aufschluß bei dem dortigen Oberamtsrichter Dollacker, der sich auch bei einer Verhandlung beteiligte. Als Protokollführer im Falle Lacher diente der Oberamtsgerichtssekretär Bruckmeyer.
In der Nacht vom 24. auf den 25. April 1919 kam der Rotgardist Ernst Lacher aus München, der schon vorher bei der roten Armee in Miesbach als stellvertretender Kommandant tätig v^^ar, mit Mann- schaften, Maschinengewehren und Minenwerfern in einem Sonder- zug nach Miesbach, um angeblich mit Ermächtigung des Oberkom- mandanten Eglhofer die in Miesbach stehenden Truppen wegen an- dauernder Ausschreitungen abzulösen und die Stelle eines Stadt- kommandanten zu übernehmen. Das Unternehmen Lachers miß- glückte und er wurde festgenommen.
Der Prokurist Georg Graf aus Zigelbarden, der beim Ober- kommando der Münchener Räteregierung Chef der geheimen Mili- tärpolizei war, war während dieser Zeit in Miesbach und forderte in den nach dem mißlungenen Unternehmen gehaltenen Sitzungen des Exekutivkomitees, daß Lacher erschossen werde und beantwortete auch nach seiner Rückkehr nach München die an ihn gerichteten Anfragen in diesem Sinne. Graf war im Felde verschüttet gewesen^ hatte sich in einer Nervenheilanstalt befunden und war Morphinist. Am 21. April 1919 wurde Lacher unter dem Druck der wütenden Rotgardisten zum Tode verurteilt und das Urteil vollstreckt.
Am 13. Januar 1920 begann vor dem Volksgericht in Mün- chen 2 der Prozeß gegen Graf und Genossen. Das Urteil für Graf lautete wegen Verbrechens der Beihilfe zum Hochverrat auf zwölf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust, Käs, Mühlbauer und Vogl wurden wegen je eines Verbrechens der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum Hochverrat zu je sechs, bzw. 3^> bzw. vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Dollacker und Bruckmeyer, die behaupteten unter dem Druck der Rotgardisten gehandelt zu haben, wurden überhaupt nicht angeklagt. („Münchener Neueste Nachrichten", 14., 15., 16. Januar 1920.) Acht Mitglieder des Ak- tionsausschusses waren schon früher zu Festungsstrafen von einem Jahr drei Monate bis zu zwei Jahren verurteilt worden.
Der Stadtkommandant und Anklagevertreter Radi wurde nach dem Sturz der Räterepublik standrechtlich erschossen.
Den weiteren Nachforschungen der Polizei gelang es dann, die Namen der neun an der Erschießung beteiligten Rotgardisten zu er- mitteln. Davon sind zwei tot, zwei unauffindbar. Gegen die übrigen fünf hat am 21. Februar 1922 der Prozeß stattgefunden. Sie be- haupteten, sie seien von ihren dienstlichen Vorgesetzten zur Voll- streckung aufgefordert worden und seien von der Rechtmäßigkeit des Urteils überzeugt gewesen. Dies ist nicht unglaubwürdig. Denn man wußte damals in Südbayern nichts von der Existenz der Gegeu- regierung Hoffmanns, sondern hielt die Räteregierung für den ein- zigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt in Bayern. Trotzdem bean- tragte der Staatsanwalt die Todesstrafe gegen sie. Die angeklagten
früheren Rotgardisten Ebert. Blechinger und Essig wurden wegen Beihilfe zum Totschlag zu je 3 Jahren Gefängnis, Anzenberger zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. Der fünfte, Heuser wurde freigesprochen. („Münchener Neueste Nachrichten", 22. 2. 22)> Die zwölf Ermordeten waren die einzigen Opfer der Räterepu- blik. Dagegen hat der Einzug der Regierungstruppen in München Hunderten von Unschuldigen das Leben gekostet.
Die Einnahme von München
Am 1. Mai zogen die Truppen der Regierung Hoffmann in München ein. In dem amtlichen Communique schreibt die Re- gierung:
„Nunmehr liegt das Ergebnis der von der Polizei angestellten Erhebungen über die Zahl der Opfer der Münchener Kampftage vom 30. April bis 8. Mai vor. Es bedurfte umfangreicher Arbeit, um diese Zusammenstellung anfertigen zu können. Die Leichen- frauen wurden angewiesen, alle Toten, die beerdigt wurden, zu melden. Auf Grund dieses Materials wurde dann durch die Kriminal- kommissare bei den Angehörigen der nähere Sachverhalt erhoben. Bot dieser Weg auch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, so war er doch der einzige, der eine einigermaßen verläßliche Zu- sammenstellung ermöglichte.
Die Zahl der Todesopfer .der Kämpfe beträgt nach dieser Zu- sammenstellung 557. Davon fielen kämpfend 38 Mann der Regie- rungstruppen, 93 Angehörige der Roten Armee, 7 Russen und 7 Zivil- personen. Standrechtlich erschossen wurden 42 Angehörige der Roten Armee und 144 Zivilpersonen. Bei 42 Toten konnte weder der Name, noch die Art des Todes festgestellt werden. Vermutlich befinden sich unter diesen 42 unbekannten Personen 18 Russen.
Tödlich „verunglückt" bei den Kämpfen sind 184 Zivilpersonen, und zwar am 30. April 1, 1. Mai 36, 2. Mai 103, 3. Mai 16, 4. Mai 7, 6. Mai 21". („Münchener Neueste Nachrichten", 10. Juni 1919.)
Den 38 Gefallenen der Regierung Hoffmann stehen also offiziell 107 Gefallene der Roten Armee, 186 standrechtlich Erschossene und 184 „tödlich verunglückte" Anhänger der Räteregierung entgegen. Diese Angaben beziehen sich aber nur auf den Stadtbezirk München. So fehlen z. B. die oben erwähnten, in der Umgebung von München von den Regierungstruppen Erschossenen. Ferner sind natürlich alle Fälle nicht aufgeführt, wo Leute spurlos verschwanden und die Leichen nicht eingeliefert wurden, z. B. der siebzehnjährige Johann Erb am 2. Mai. Die Zahl der Toten ist nach sozialistischen Angaben ungefähr tausend, eine Zahl, die nach Mitteilung beteiligter Soldaten des Generalkommandos Oven durchaus glaubhaft erscheint.
Die 184 „tödlich Verunglückten" wird man als Opfer politischer Morde betrachten müssen. Dies geht aus der oben zitierten amt- lichen Zusammenstellung selbst hervor. Denn in den letztgenannten
31
21 Fällen läßt sich die Technik des tödlichen Unglückfalles genau nachweisen. Am 6. wurden nämlich die 21 katholischen Gesellen ermordet. (Vgl. Seite 41.) Außerdem bin ich dn der Lage, weitere 140 in München in den Maitagen Ermordete namentlich aufzuführen. Wenn man also nicht annehmen will, daß der Regierungsbericht diese 140 Fälle vollkommen verschweigt oder den Tatsachen zuwider sie in eine der beiden andern Kategorien unterbringt und Fälle aus diesen Kategorien verschweigt, so ist man zu dem Schluß ge- zwungen, daß die 184 tödlich Verunglückten tatsächlich ermordet worden sind. Im folgenden einige Einzelfälle.
„Da haben wir Schwein gehabt"
Huber, Karl, Landsberger Str. 153, 27 Jahre alt, Mitglied der K.P.D., wurde am 30. April nachts aus dem Bett geholt und am andern Morgeni nach kurzem Verhör erschossen. Zeugen bestätigen, daß Huber in keiner Weise an Kampfhandlungen beteiligt war. Muber hatte bei seiner Festnahme etwa 30 Mark in Bargeld, eine goldene Uhr, eine Uhr mit Stahlgehäuse, Gamaschen und eine Brief- tasche bei sich. Sämtliche Gegenstände fehlten. Als die Schwester des Huber am 23. Mai wegen der Erschießung ihres Bruders Erkun- digungen einziehen wollte, hörte sie zufällig, wie vor dem Hause, in dem die 2, Kompagnie des 1. Württembergischen Drag.-Regts ein- quartiert war (Harlaching, Ueber der Klause), zwei Posten sich äußerten: „Mit dieser schweren Brieftasche und mit den Gamaschen haben wir mal Schwein gehabt."
Bauer. Johannes, Arbeiter, Unterföhring Nr. 3, 48 Jahre alt, parteilos, und dessen Sohn Johann, 17 Jahre alt, wurden am 30. April .auf Grund einer Denunziation aus der Wohnung geholt und kurz darauf ohne Verhör erschossen. Der Vater war parteilos. Der Sohn Mitghed der Arbeiterwehr. Er hinterließ Frau und vier un- mündige Kinder.
Am 1. Mai wurden Peter Huhn und Georg Kistler in Groß- hesselohe und der Feinmechaniker Höpfl in Grünwald ohne Urteil er- schossen; Verfahren wurde 'eingestellt, weil Täter nicht zu er- mitteln.
Jakob Manch, Forstenrieder Str. 71, wurde am 1. Mai er- schossen. Er wollte seine im Februar gefaßten Waffen abUefern und wurde dabei verhaftet.
Benno Huber, Metzger, GroßkaroHnenfeld, war bei der Roten Armee in Rosenheim gewesen und wurde am 2. Mai im Bett er- schossen. Hinterläßt eine Frau mit zwei Kindern.
Der Schuhmacher Emeran Rotzer und der Arbeiter Kohlmann wurden am 2. Mai auf ,Grund von Denunziationen durch württem- bergische Truppen in ihren Wohnungen, Dreimühlenstr. 14, ver- haftet und sofort ohne Urteil im Schlacht- und Viehhof erschossen. Sie hatten 3 Gewehre, die in ihrem Privatbesitz waren, darunter
32
2 Jagdgewehre, am selben Vormittag abgeliefert. Eine Unter- suchung fand nicht statt. Sie wurden beschuldigt, einen Regierungs- soldaten umgebracht zu haben. In Wirklichkeit hatten sie einen auf der Straße aufgelesenen verwundeten Rotgardisten beherbergt. Dieser wurde im Bett mit Gewehrkolben geschlagen, dann er- schossen. Rotzer hinterläßt drei Kinder.
Faust, Schreiner, leistete am 2. Mai freiwillig Sanitätsdienste bei der Armee v. Oven und trug eine Rote Kreuzbinde. Die Sol- daten sahen dies für einen Ausweis der Roten Armee an und er- schossen ihn. Kein Verfahren.
Der Schriftsteller Hans Schlagenhaufer in Unterhaching wurde am 1. Mai von dem Hauptmann Liftl aufgefordert, seine Waffen ab- zugeben. Er bestritt, Waffen zu besitzen. Doch wurde ein Ge- wehr gefunden. Er wurde verhaftet, nach Stadelheim abgeführt und dort am 2. Mai ohne gerichtliches Verfahren erschossen. Nach einer der Witwe zugestellten Entscheidung erfolgte die Erschießung wegen des Gewehres und „weil er sich als Mitglied und späterer Schriftführer der KjP.D. während der Umsturzbewegung besonders hervorgetan habe." Der Schadenersatzanspruch der Witwe auf Grund des Unruheschadengesetzes wurde am 8. November 1921 vom Reichswirtschaftsgericht abgelehnt. XVII. A. V. 950/21.) Das Verfahren gegen die Täter wurde eingestellt. Klage beim ordent- lichen Gericht ist anhängig.
Gustav Landauer
Ueber die Art der „Unglücksfälle" orientiert weiter folgender Bericht in der Münchener „Neuen Zeitung" vom 3. Juni 1919: „Am 2. Mai stand ich als Wache vor dem großen Tor zum Stadelheimer, Gefängnis. Gegen 1^/4 Uhr brachte ein Trupp bayrischer und würt- tembergischer Soldaten Gustav Landauer. \u\ Hof begegnete der Gruppe ein Major in Zivil (im Prozeß als Riftergutsbesitzer Frei- herr V. Gagern festgestellt), der mit einer schlegelartigen Keule auf Landauer einschlug. Unter Kolbenschlägen und den Schlägen des Majors sank Landauer zusammen. Er stand jedoch wieder auf und wollte zu reden anfangen. Da rief ein Vizewachtmeister: „Geht mal weg!" Unter Lachen und freudiger Zustimmung der Begleit- mannschaften gab der Vizewachtmeister zwei Schüsse ab, von denen einer Landauer in den Kopf traf, Landauer atmete immer noch. Unter dem Ruf: „Geht zurück, dann lassen wir ihm noch eine durch!" schoß der Vizewachtmeister Landauer in den Rücken, daß es ihm das Herz herausriß und er vom Boden wegschnellte. Da Landauer immer noch zuckte, trat ihn der Vizewachtmeister mit Füßen zu Tode. Dann wurde ihm alles heruntergerissen und seine Leiche zwei Tage lang ins Waschhaus geworfen." Wegen dieses Artikels wurde die „Neue Zeitung" unter Vorzensur gestellt.
Das Oberkommando Oven brachte am 6. Juni einen Gegen- bericht: „Landauer wurde von einem früheren Offizier geschlagen,
33
als er etwas zu den Soldaten sagen wollte. Nach Aussagen aller Zeugen, mit Ausnahme eines einzigen, hat er mit einer Reitpeitsche, nicht mit einem Knüttel geschlagen. Keiner der bisher vernommenen Zeugen konnte angeben, daß unter Lächeln und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften auf Landauer geschossen worden sei . . Unrichtig ist, daß ein Vize- wachtmeister drei Schüsse .auf Landauer abgegeben hat. Vielmehr ist erwiesen, daß zwei Infanteristen mit Gewehr oder Karabiner und daß ein Mann, der als Kavallerist, als Sergeant, als Vizewacht- meister und als Offizierstellvertreter bezeichnet wurde, mit der Pistole einen Schuß auf Landauer abgegeben hat. Davon, daß Lan- dauer alles heruntergerissen wurde, hat kdn Zeuge etwas angegeben. Festgestellt ist nur, daß Landauer die Uhr abgenommen wurde. Der Besitzer der Uhr wurde bereits ermittelt." Demnach hat Landauer weder einen Fluchtversuch unternommen, noch eine andere provo- katorische Handlung versucht oder ausgeführt.
Der Münchener Stadtrat Weigel teilt mir über die Agnos- zierung der Leiche Landauers folgendes mit: „Landauers Leich- nam fehlten Rock, Hose, Stiefel und Mantel. Nach dem Sektions- protokoll waren drei Schüsse auf Landauer abgegeben, die alle töd- lich waren. Der Brustschuß stammte nach Ansicht des Qerichts- arztes Dr. Schöpflin und des Prof. Oberndorfer wahrscheinlich nicht von einem Gewehr, sondern von einer Pistole. Doch wurde dies auf Ersuchen des Krieggerichtsrates Christoph nicht aufgenommen."
Freiherr v. Qagern bekam vom Amtsgericht München am 13. September 1919 einen Strafbefehl über 300 Mark. Das Ver- fahren gegen weitere Beteiligte wurde eingestellt.
„Vor dem Kriegsgericht in Freiburg kam die Anklage gegen den Unteroffizier Digele wegen Tötung Gustav Landauers zur Ver- handlung. Nachdem ein nicht ermittelter Soldat Landauer in den Kopf geschossen hatte, gab Digele auf Landauer einen Pistolen- schuß ab. Der Angeklagte, ein Württemberger, der inzwischen bei den Baltikumtruppen zum Unteroffizier befördert wurde, berief sich darauf, daß er nur den Befehl eines Vorgesetzten ausgeführt habe. Das Gericht sprach ihn von der Anklage des Totschlages frei, weil er in dem Glauben sein konnte, nach Befehl zu handeln, und ver- urteilte ihn wegen Hehlerei, begangen durch Aneignung der Uhr des Toten, zu fünf Wochen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind." („Münchner Neueste Nachrichten", 22. März 1920.) (Ein ausführlicher Prozeßbericht, aus dem insbesondere die Richtig- keit der ersten Darstellung hervorgeht, findet sich in der Freiburger „Volkswacht" vom 22. und 23. März 1920.)
Ich konnte trotz gütiger Unterstützung durch Behörden nicht feststellen, ob Gagern mit dem Hauptmann Freiherr v. Gagern- Rickholt (geboren am 21. 1. 18S7 in Worms) identisch ist, der am 25. 5. 1915 den belgischen Baron d'Udekem d'Acoz ermor- dete. Dieser wurde am 7. Juni 1916 zu 15 Jahren Zuchthaus ver-
34
urteilt Am 16. 1. 1919 aber vom Präsidenten des Reichsmilitär- gerichts freigelassen. (Erklärung der Reichsregierung, 11. 8. 1922.) Außer Landauer wurden in den ersten Maitagen in Stadelheim noch über 30 wehrlose Gefangene von den Soldaten ohne weiteres Verfahren umgebracht. Herr Weigel teilt mir hierüber mit: „An der Wand eines inneren Qefängnishofes, dessen Tor auf den Fried- hof hmausführt, habe ich an der Mauer in Brusthöhe 50 bis 60 Qe- wdireinschläge gesehen. Rekognosziert werden sollten 30 bis 40 Tote. Sie waren nach den Angaben der Gefängnisverwaltung aus dem Massengrab, wo sie ohne Särge lagen, herausgeholt und in die Särge gelegt worden. An das Massengrab zu gehen, wurde mir nicht gestattet. Nur wenige Särge wiesen Namen auf, darunter einen weiblichen."
Elf Leichen konnten nicht agnosziert werden. (Münchener „Neue Zeitung", 17. Juni 1919.)
Das Verfahren gegen die Täter ist noch nicht abgeschlossen, hat aber bisher zu keinerlei Resultaten geführt.
Erschießung — keine offene Gewalt
Der Hilfsarbeiter Josef Sedlmaier wurde am 2. Mai 1919 in seiner Wohnung, Winterstr. 8 II, verhaftet. Sedlmaier war niemals bei der Roten Armee und hatte niemals an Kämpfen teilgenommen. Er hatte lediglich 14 Tage bei der Arbeiterwehr Sicherheitsdienst ge- macht und sein Gewehr am 27. April eingeliefert.
Nach den staatsanwaltschaftlichen Akten, A.V. XIX 1254/19, hat der betreffende Leutnant Möller, bayr. Schützenregiment 21, die Festnahme angeordnet, „weil er (Sedlmaier) mir nicht beweisen konnte, daß er sein Gewehr wirklich schon am 27. April abgeliefert habe."
Zu gleicher Zeit wurden die im 'gleichen Hause wohnenden Ge- brüder Altmann festgenommen. Nach den Angaben eines „unbe- kannten, nicht ermittelten Polizeiorgans" waren sie „gefährliche Spartakisten".
Die drei Verhafteten wurden einer „Standgerichtskommission" unter Vorsitz eines Hauptmannes vom 1. bayr. Schützenregiment vorgeführt und zum Erschießen bestimmt. Sie wurden in den Hof einer Lederfabrik, Pilgersheimer Str. 39, geführt; als sie dort einen bereits Erschossenen liegen sahen, begannen sie auseinanderziulaufen. Darauf wnrden alle drei wegen Fluchtgefahr erschossen.
Der Tumultschadenausschuß konstatiert aus den staatsanwalt- sohaftlichen Akten, daß alle Zeugen bezügHoh des Sedlmaier nichts Belastendes bekundet haben. Schriftliche Aufzeichnungen über das „standgerichtliche" Verfahren wurden nicht gemacht. Der betref- fende Hauptmann, der das „Standgeriaht" leitete, erklärte tax den Akten: „Ich habe in den ersten Tagendes Mai auf Grund von An- gaben der KriminalpoHzei und von Vertrauenspersonen soviele Ver-
35
haftungen vornehmen lassen, daß ich mich unmöglich auf die Namen von Festgenommenen besinnen kann; auch kann ich nicht angeben, ob Sedlmaier und die beiden Altmann mir vorgeführt wurden, oder ob sie auf dem Wege zu mir erschossen wurden, weil sie einen Fluchtversuch machten."
Das Verfahren gegen Mjller wurde eingestellt. Von einem Verfahren gegen den Hauptmann oder gegen die Soldaten, die die Erschießung vornahmen, ist nichts bekannt geworden, obwohl der Staatsanwaltschaft nach eigener Mitteilung die Namen bekannt sind.
Der Tumultschadenausschuß billigte der Witwe, welche zwei minderjährige Kinder hat, eine kleine Rente zu.
Hiergegen legte der Reichskommissär bei dem Tumultschaden- ausschuß Beschwerde zum Reichswirtschaftsgericht ein. Dieses hob den Beschluß auf und wies den Anspruch auf Entschädigung ab. In dem Beschluß heißt es:
„Zunächst ist der Schaden in keinem Falle durch offene Ge- walt verursacht. Denn die vollstreckende militärische Stelle hat, wie auch der Fall gelagert gewesen sein mag, stets amtliche Befug- nisse ausüben wollen. Selbst ein Mißbrauch und eine Ueberschrei- tung von Amtsbefugnissen kann niemals als offene Gewalt an- gesprochen werden. Weiter aber ist auch in keinem der möglichen Fälle der Tod durdh die Abwehr der offenen Gewalt der Sparta- kisten unmittelbar verursacht worden. Sedlmaier wurde durch seine Verhaftung dem Kreise der gegen die Spartakistenherrschaft ein- gesetzten unmittelbaren Abwehrmaßnahmen entrückt. In diesem Augenbhok begann für ihn die Abwicklung eines außerhalb der un- mittelbaren Gewaltabwehr liegenden besonderen strafrechtlichen Verfahrens . . ."
Nunmehr hat die Witwe eine Klage gegen den Militärfiskus beim ordentlichen Gericht eingereicht.
Zu dem Brothändler Josef Probst kamen am 2. Mai 5 Sol- daten des Freikorps Epp. Sie durchsuchten nicht einmal die Woh- nung, sondern forderten ihn nur auf mitzugehen, er komme gleich wieder. Er wurde sofort erschossen. Irgend ein gerichtliches Verfahren fand nicht statt. An den Kämpfen hatte sidi Probst in keiner Weise beteiligt. Klage zum ordentlichen Gericht ist anhängig.
Erschießung wegen Beschimpfung der Offiziere
Josef Anton Leib, Daiserstr, 4, hatte eine Zeitschrift „Der Re- publikaner, Volksblatt für Süddeutsche Freiheit", herausgegeben. Am 2. Mai bezog das Batl. Lindenfels, in der Mehrzahl aus Tübinger Studenten bestehend. Quartier in der Implerschule. Bei Leib wurden drei Haussuchungen abgehalten, es wurde aber nichts gefunden; dann wurde er mitgeschleppt 'und auf Befehl des Rittmeisters Frei- herrn von Lindenfels im Hof des Restaurants Elysium erschossen. Als Begründung wurde angegeben, er habe „auf der Liste gestanden"
36
und habe die Offiziere beschimpft. Gegen Freiherr v. Lindenfels wurde am 2. August 1920 Anklage erhoben. Er wurde freigesprochen (Wehrkreis-Kommando V Abt, IV.).
Nach der Entscheidung des Tumultschadenausschusses hat L. sich am Kampfe nicht beteiligt und ist den Truppen nicht mit Waffen entgegengetreten. Da die Blätter geeignet gewesen seien, lebhafte Erregung in die Bevölkerung ^u tragen, und da die Witwe zwar nicht mitgearbeitet, aber in Kenntnis der Sachlage die Einnahme aus den Blättern „bewußt mitgenossen'' habe, erschien es nach An- sicht des Tumultschadenausschusses der Billigkeit entprechend, die JHöchstrente der Witwe von damals 57 -^ 90 -S monatlich auf 30 Mark monatlich herabzusetzen, die Renten der fünf damals sämt- lich minderjährigen Kinder von je 23 -^ 80 S monatlich aber un- verändert zu belassen.
Das Reichswirtschaftsgericht hob diese Entscheidung am 20. Oktober 1921 auf und wies nach ständiger Praxis sämtHche An- sprüche ab, denn „ein Mißbrauch von Amtsbefugnissen könne nie als offene Gewalt angesprochen werdeiL" (XVII A.V. 617/21.) Klage zum ordentlichen Gerichte ist anhängig.
Bauer, Josef, Monteur, Schönstr. 60, 20 Jahre, parteilos, wurde am 3. Mai in Schleisheim angeblich wegen eines bei ihm vorgefun- denen Briefes festgenommen, kurz darauf erschossen und ausgeraubt.
Nagl, Josef, Maurerpolier, 31 Jahr, Sauerlach, wurde am 3. Mai in seiner Wohnung festgenommen und am Starnberger Bahnhof er- schossen. Die Erschießung erfolgte, da angenommen wurde, Nagl sei Eigentümer eines in seiner Wohnung vorgefundenen Gewehres, das jedoch nachweislich einem bei Nagl wohnenden Alois Stöttel gehörte. Nach seiner Erschießung wurde die Leiche vollständig aus- geraubt. Es fehlten 100 Mark Bargeld. Nagl hinterläßt seine Frau.
Stettner, Josef, Xylograph, Baaderstr. 65, wurde am 3. Mai bei Hilfeleistung eines Verwundeten am Gärtnerplatz erschossen. Hin- terläßt Frau und 6 Kinder.
Tischer, Johann, Maler, 37 Jahr, Zeppelinstr. 23, wurde am 3. Mai aus seiner Wohnung geholt, kam etwa nach einer halben Stunde zurück und wurde auf Grund einer Bemerkung, die er den Soldaten gegenüber gemacht hatte, wieder festgenommen und kurz darauf im Lehrerinnenseminar in der Frühlingstr. erschossen.
Zull, Josef, Kutscher, 20 Jahr, Winterstr. 4, wurde am 3. Mai in seiner Wohnung verhaftet, schwer mißhandelt, halb erschlagen und am Kandidplatz erschossen. Er war bei der Republikanischen Schutzwehr gewesen.
Anton Oswald wurde auf Grund einer Denunziation des Kri- minalwachtmeisters Keitler am 3. Mai morgens aus dem Bett geholt, da er beider Entwaffnung der Schutzleute geholfen hatte. Er wurde in eine Kiesgrube gestellt, oim erschossen zu werden. Schwer ver- wundet konnte er, da auftauchende rote Truppen die Erschießung
37
verhinderten, sich in ein Haus schleppen, wo er ins Bett gdegt wurde. Dort wurde er gefunden, an einen Zaun geschleppt und endgültig erschossen. (Kein Verfahre».)
Der Ermordete ist schuld
Am 2, Mai 1919, naohmittag 5 Uhr, kamen zwei bewaffnete Soldaten des Freikorps Epp in die Wohnung Daisenhofener Str. 12 des Dr. Karl Hörn, Professor für Mathematik und Physik, und brachten ihn nach dem Gefängnis Stadelheim. Dort verhörte ihn der Kommandant, Leutnant Heußer, und gab ihm einen Passier- schein, auf welchem die Schlußworte standen: „Professor Dr. Karl Hom irrtümlich verhaftet".
Hörn kehrte um 8 Uhr abends in seine Wohnung zurück. Am nächsten Morgen früh 'acht Uhr traten abermals zwei Bewaffnete des Freikorps Epp in die Wohnung und brachten ihn in das Haus Tegernseer Landstraße 98, wo die Befehlsstelle mit dem Stab des 1. Bataillons des Schützenregiments 1 (Freikorps Epp) lag. Dort wurde er im Hofe von dem herbeigeholten diensttuenden Leutnant Josef Dinglreiter (Bataillonsadjutant) ohne Verhör kurz mit den den Worten abgefertigt: „Ab nach Stadelheim, erledigt" und drei Soldaten zum Transport übergeben. Hom versuchte umsonst, seinen Passierschein vorzuweisen.
Von einem dieser drei Soldaten wurde Hörn auf der vor dem Haus Stadelheimer Str. 33 befindlichen Wiese um 87* Uhr durch einen Schuß von rückwärts durch den Kopf getötet. Die Begleit- mannschaft raubte Schuhe, Uhr mit Kette und Anhänger, plünderte die Taschen und versuchten den Ehering abzuziehen. (Aussage des Augenzeugen Georg Gruber in meinem Besitz.) Die Leiche wurde quer über dem Fußweg Hegen gelassen.
Der Täter, wahrscheinlich Unteroffizier Georg Grammets- berger, kehrte zur Stadt zurück, die beiden andern Soldaten gingen nach Stadelheün. Um >^3 Uhr nachmittags wurde die Leiche von der Gattin und dem neunjährigen Sohne am Tatort gefunden. Das Verfahren .gegen Grammetsberger wurde eingestellt. Gegen Dingl- reiter fand kein Verfahren statt.
Sowohl das Landgericht München wie das Oberlandesgericht München haben die Klage der Witwe abgewiesen, da eigenes Ver- schulden des Getöteten voriiegt. Dieser habe zu „jenem Kreis von Leuten gehört, die die Bevölkerung aufgehetzt und dadurch mittel- bar die Ausschreitungen der Soldaten selbst erzeugt haben." Die Sache geht jetzt ans Reichsgericht.
Eine Frau als Zielscheibe
Georg Kling und seine Tochter Marie Kling taten am 2. Mai
in Giesing freiwillig Sanitätsdienste bei der Roten Armee in einer Station an der Weinbauerstraße. Sie waren mit Roten Kreuzbinden
38
versehen. Am 3. Mai wurde Georg Kling auf die Polizeistatton Tegernseer Landstraße transportiert, weil seine andere Tochter Anni angeblicfh Munition getragen habe. Marie ging freiwillig mit. Der Schutzmann Keitler behauptete, Marie habe mit der Sanitäts- fiagge den Roten Zeichen gegeben. Sie kam vor ein Standgericht, wurde auf Grund von Zeugenaussagen von Regierungstruppen frei- gesprochen omd sollte am 4. Mai entlassen werden. Als der Vater sie morgens abholen wollte, war sie schon nach Stadelheim abge- führt. Augenzeugen bekunden, daß sie dort als Zielscheibe ver- wendet wurde. Zuerst wurde sie ins Fußgelenk, dann in die Wade, dann Oberschenkel, zuletzt in den Kopf geschossen. Eine Verhand- lung gegen die Täter fand nicht statt. Denn bei der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit waren die Akten „verloren" gegangen.
Peter Lohmar, Journalist, wurde am 3. Mai auf dem Transport in den Gasteiganlagen, angeblich, weil er sich gewehrt hatte, er- schossen. Tatsächlich konnte er als Kriegsinvalide überhaupt nur am Stock gehen. Das Verfahren ist eingestellt.
Der Bankbeamte Hans Bulach wurde am 3. Mai auf dem Transport in den Gasteiganlagen von demselben Gefreiten angeb- lich auf der Flucht erschossen.
Der Tagelöhner Theodor Kirchner aus der Winterstr. 4 wurde am 3. Mai ohne jedes gerichtliche Verfahren in der Kirbacher Str. 11 erschossen, obwohl er sich weder an den Kämpfen beteiligt, noch sonst strafrechtlich verfehlt hatte. Ein Gewehr hatte er vorher schon freiwillig ohne Aufforderung eingeliefert. Er hinterließ eine Witwe und 2 Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren.
Der Tumultschadenausschuß biUigte den Hinterbliebenen eine Rente zu. Hiergegen legte der Reichskommissar beim Tumult- schadenausschuß Beschwerde ein; in der Begründung derselben heißt es: „Als Kirchner erschossen wurde, war er vollständig wehr- los und von Kirchner drohte daher keinerlei offene Gewalt, demzu- folge konnte seine Erschießung auch nicht die Abwehr einer offenen Gewalt von seiner Seite bezwecken, naturgemäß konnte durch diese Erschießung auch nicht die etwa von anderer Seite drohende Gewalt abgewehrt werden . . ."
Das Reichswirtschaftsgericht hob die Entscheidung auf und wies die sämtlichen Ansprüche ab. Klage zum ordentlichen Gericht scfhwebt.
Der Privatier Christian Frohner, Paulaner Platz 27, wurde am 3. Mai wegen Verdachtes der Teilnahme an der Aufruhrbewegung von Truppen des Freikorps Lützow festgenommen. Am 5. Mai 1919 wurde er auf dem Transport vom „Standgericht" in der Hofbräu- haushalle zur Befehlsstelle der Gruppe Siebert von dem ihn be- gleitenden Gefreiten erschossen. Der Bescheid des Tumultschaden- ausschusses stellte fest, daß die Erschießung „angeblich aus Notwehr" erfolgte. Die Leiche wurde ausgeraubt.
39
Der Antrag auf Zuerkennung einer Rente auf Grund des Tu- multschadengesetzes wurde in beiden Instanzen abgelehnt. Klage zum ordentlichen Gericht ist anhängig.
Das gegen den Gefreiten wegen Mord eingeleitete Verfahren wurde eingestellt, weil «ein Zeuge nicht auffindbar gewesen list. Der- selbe Gefreite hat auch Bulach und Lohmar umgebracht.
Der Monteurhelfer Leonhard Dorsch, am Feuerbachl 6, wurde nach den der Witwe vom Tumultschadenausschuß mitgeteilten Fest- stellungen vom Militär am 4. Mai verhaftet, .,da er der Zugehörig- keit zur Roten Armee verdächtig war". Er wurde zunächst einem Geridhtsoffizier in der Wache des 16. Stadtbezirkes zum Verhör vorgeführt und später „auf nicht aufgeklärte Weise, vermutlich bei einem Fluchtversuch" erschossen. Kein Verfahren.
Die zwölf Perlacher Arbeiter
Am 4. Mai rückte das Freikorps Lützow in Perlach, wo niemals gekämpft worden war, ein. Die Offiziere konferierten mit dem protestantischen Pastor Hell. (Angeblich holten sie dort ein Wäsohe- paket ab.) Dann requirierten sie ein Zimmer im Gasthof zur Post und verhafteten die Arbeiter Johann Licht und Georg Koch. Um 3 Uhr morgens wurden dann auf Grund einer Liste u. a. folgende Perlacher Arbeiter, teils Parteilose, teils Mitglieder der Mehrheits- sozialdemokratie, aus ihren Betten geholt: Adalbert Dengler, Georg Eichner, Sebastian Hufnagel, Georg Jacob, Josef Jakob, Johann Keil, Albert Krebs, Josef Ludwig, August Stöber, Konrad Zeller. Bei dem Hafnermeister Ludwig waren drei ergebnislose Haussuchungen vorausgegangen. Keil und Dengler hatten Waffen besessen, sie je- doch am 1. Mai laut Aufforderung abgeliefert. Als der Wirt den Verhafteten Kaffee geben lassen wollte, hieß es, „die brauchen nichts mehr". Die Verhafteten mußten Brieftaschen, Messer und Geld- börsen abgeben, wurden in der Früh um 5 Uhr auf ein Lastauto ver- laden und nach dem Hofbräuhauskeller gebracht. Ludwig wurde gleich hinter das Auto geführt und um 6 Uhr morgens erschossen. Einige der Verhafteten wurden dann von Offizieren verhört. Keiner war bei der Roten Armee gewesen. Keiner hatte sich an den Kämpfen beteiligt, bei keinem waren Waffen gefunden worden, Zeugen schildern, daß die Gefangenen einen niedergeschlagenen, ja geistesabwesenden Eindruck machten und flehentlich um ihr Leben baten. Zwischen 11 und 1 Uhr wurden in Abständen erst zv/ei, dann drei Personen auf dem Hof auf einem Kohlenhaufen erschossen. Zwei weitere Gefangene, zuerst zurückgestellt, wurden später er- schossen. Insgesamt wurden in Abständen 12 Gefangene ohne Ur- teil, ohne den Schatten eines Rechts erschossen. Nach der Er- schießung wurden den Toten ihre sämtlichen Wertgegenstände und Papiere geraubt. Gegen keinen einzigen der Täter oder der ver-
40
antwortlichen Offiziere ist jemals auch nur verhandelt worden. (Aussagen von 14 Augenzeugen sind in meinem Besitz.) 12 Frauen und 35 minderjährige Kinder waren der Ernährer beraubt. Die von den Hinterbliebenen auf Grund des Aufruhrschadengesetzes erhobe- nen Rentenansprüche wurden vom Reichswirtschaftsgericht am 14. August 1921 mit der Begründung abgewiesen, die Erschießung sei keine offene Gewalt gewesen. (XVII, A.V. 747 21.)
Josef Graf, 18 Jahre, wurde am 3. Mai verhaftet. Ein Offizier teilte dem Vater mit, der Fall werde am nächsten Tag ordnungs- gemäß verhandelt. Am 4. Mai, morgens ^6 Uhr, wurde er auf offener Straße (Warngauer Straße) erschossen und die Leiche liegen gelassen. (Kein Verfahren.)
Josef Siegl, Sanitätssoldat, Rheintaler Str. 64. tat während der Räterepublik keinen Dienst und ging erst am 1. Mai wieder in Dienst. Auf dem Weg nach Hause wurde er am 5. Mai wegen seiner Roten Kreuzbinde erschossen. Die Leiche wurde ausgeraubt.
Schäffer, Josephine, Kaufmannsfrau, Hohenzollernstr. 72, wurde am 5. Mai auf dem Transport nach dem Abteilungsstab des Freikorps Lützow in der Nähe der Giselaschule erschossen. Nach der Er- schießung wurde ihre Wohnung durchsucht und Gegenstände im Werte von 3000 Mark entwendet. Ihr Mann war in Haft. Ein Ver- fahren gegen die Täter ist nicht eingeleitet.
Die 21 katholischen Gesellen Am 6. Mai fand eine Versammlung des katholischen Gesellen- vereint St. Joseph wegen Theaterangelegenheiten im Vereinslokal, Augustenstr. 71, statt. Sie wurde als „spartakistisch" denunziert. Auf Grund eines Befehls des Hauptmanns v. Alt-Stutterheim wurden . die Gesellen durch eine Patrouille unter Führung des Offizierstell- vertreters Priebe verhaftet, weil ein Versammlungsverbot existierte. Hauptmann v. Alt-Stutterheim musterte die Verhafteten auf der Straße. Die Leute schrien, sie seien unschuldig; er sagte, das gehe ihn nichts an, und ließ es zu, daß die Leute furchtbar mißhandelt wurden. Sieben Gefangene wurden im Hof des Hauses Karolinen- platz 5 erschossen. Die anderen wurden in den Keller eingeliefert. Die Soldaten, zum Teil in angetrunkenem Zustand, trampelten auf den Gefangenen 'herum, stießen sie wahllos mit dem Seitengewehr nieder und schlugen derartig lun sich, daß ein Seitengewehr sich ver- bog und daß das Hirn herumspritzte. So töteten sie weitere 14 Leute und plünderten dann die Leichen aus. Fünf Gefangene wurden schwer verwundet. „Die Leichen der Erschossenen schauten fürch- terlich aus. Einem war die Nase ms Gesicht hineingetreten, andern fehlte der halbe Hinterkopf". (Erster Verhandlungstag.) ' „Wenn einer der Verwundeten sich noch regte, wurde auf ihn eingeschlagen und eingestochen. Zwei Soldaten, die sich umfaßt hatten, führten einen wahren Indianertanz neben den Leichen auf, schrien und heul-
41
ten." („Bayr. Kurier", 23. Oktober 1919.) Die Soldaten glaubten eiu Recht dazu zu haben, da ihnen durch ihren Hauptmann Hoffmann erklärt worden war, werm sie einen Spartakisten sähen, sollten sie gleich von der Waffe Gebrauch machen. Ein Soldat meldete sich denn auch dienstlich von der Erschießung der 21 Spartakisten zu- rück. Der größte Teil der Täter konnte nicht festgestellt werden. Das Sektionsprotokoll verschwand ^us den Akten. Die Namen der Ermordeten waren: J. Lachenmaier, J. Stadler, F. Adler, J. Bach- huber, S. Ballat, A. Basinger, J. Fischer, M. Fischer, F. Grammann,. M. Grünbauer, J. Hamberger, J. Krapi, J. Lang, B. Pichler, P. Prachtl, L. Ruth, K. Samberger, F. Schönberger, A. Stadler, F. Stöger, K. Wimmer.
Am 25. Oktober 1919 wurde der Soldat Jakob Müller und der Vizefeldwebel Konstantin Makowski zu 14 Jahren Zuchthaus, Gra- basch zu einem Jahr Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Gegen die verantwortlichen Offiziere der Gardedivision wurde kein Ver- fahren eingeleitet. Das Verfahren gegen den Hauptmann von Alt- Stutterheim wurde eingestellt. („Münchener Neueste Nachrichten" und „Bayrischer Kurier", 21. bis 26. Oktober 1919.) (Schlag, Das Blutbad am Karolinenplatz.) Vorsitzender war Oberlandesgerichts- rat Hieber, Staatsanwalt Dr. Mugler.
Am 4. November wurde der ehemalige Husar Stefan Latosi» der in der betr. Nacht blutbefleckt mit gestohlenen Uhren und Geld- börsen den Keller verlassen hatte, wegen Verbrechen des Totschlags freigesprochen, wegen schweren Diebstahls zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. („Münchener Neueste Nachrichten", 5. November 1921.)
Da mir leider der Platz fehlt alle Münchenier „tödlichen Un- glücksfälle" auch nur mit wenigen Worten zu schildern, begnüge ich mich, die mir bekannten in tabellarischer Form darzustellen. Der Vorgang ist eintönig immer dasselbe: Denunziation, Verhaftung, Er- schießung an der nächstem Mauer, Plünderung der Leiche. Der Täter bleibt straflos, denn ein Verfahren wird gar nicht eingeleitet.
Die folgende Liste umfaßt 161 Ermordete und 273 Hinter- bliebene. Sie enthält auch die im Text bereits aufgeführten Fälle
42
|
' |
ie |
"03 |
"ö CS |
«j |
||||||
|
s: |
:S:S |
•a |
||||||||
|
^ |
S |
'-« - c« |
— |
"1^ |
||||||
|
s |
4> l-l |
2 rt ^ « r- e/5 |
1 1 2 S b4 <ü ^ b< |
'S fco |
||||||
|
•— ^ |
^. |
CO t/5 "" |
-- n |
|||||||
|
(ü |
O > |
4> > |
O O <u |
:3 V- cj c^ <u ^ |
as£ s |
CS |
||||
|
a o |
-« o |
'S s "o )-■ CS |
o u c/} CS |
^ IC 'S g 1 lll |
1 O |
O 3 |
o (75 |
S S=-^•- c« 0) i- « ■^ 2 >'S « rt'rt^S |
IC ba . 5* ^ _: > CO & «^ 2 S « ä ^ £^ c £ tri j- « O ^l2S E |
|
|
u |
s |
C\ |
o\ |
0\ |
o\ |
oSSovOv |
o\ |
0\ 0\ 0\ Ov |
C\ <^ 0\ On |
|
|
B |
'"' |
-^ -H |
— ^H ^H »-< |
»-I ^- ^^ — |
||||||
|
o |
— |
> |
> |
> |
> 1 |
>>>>>■ |
> |
>>>> |
>■>>■ 1 > |
|
|
C3 |
;2j |
\d |
oi |
l>^ |
vd |
^ ö ö ^' ^' |
IC |
ro vom "T |
VO CMCO IC |
|
|
s |
||||||||||
|
z |
-5i |
1 |
1 |
rc |
1 ^ |
" |
IC O CM |
00 |
CO 1^ 1 |
j CM -— C*D <i> |
|
«■M |
^ics |
|||||||||
|
z u a cu 3 |
-2 < |
IT) |
1 |
1 |
oo t~ ac O 00 »^ « T CM -H |
IC CM |
CM t^ IC '— VO CM r»; rc r-1 -^ |
|||
|
Q^ |
fli 'S |
S-. O |
||||||||
|
H |
«*=- |
o |
-*- X) |
<y , •;r; >-• |
||||||
|
O Z |
o |
1 |
53 n. |
« o |
Ä Ü 3 |
;- 1 i- I- « |
.2 |
1-2 IJ rt o CS |
3 y 3 CS a |
|
|
U |
(jD |
^E |
:i< |
<:^c55 |
p |
ac/) cQ |
Ücßi^^äE- |
|||
|
a |
1 |
, |
— |
r- |
||||||
|
u |
1 |
s |
— 1 |
_c |
-^ |
'5 |
•3^ °^ vo |
|||
|
z |
o |
1 |
4> > |
00 |
b^ b^Ol^ |
1-' |
. '. « S- CO i— ' 1" |
X <''" ~ • •— n" CO |
||
|
Q Z O > |
o |
o i4 |
3 I- |
C/5 <L> |
CO •o CO 1 |
~ iccS c«.E213äc |
||||
|
ve |
1 |
5" |
,,^ |
V2 |
t« |
— Co |
||||
|
£ |
"«3 |
s |
O O OS |
-.2 5^ |
||||||
|
^ |
:ä |
^ |
«>r C C^s |
^j -t; Ja« |
-s-S^s-^ |
|||||
|
L. |
!5S |
**^ |
^ <;> «ü"? |
b4) |
Q ^ ^ ^ |
|||||
|
C3 |
§§i.2 |
C |
•5=S 3 CO |
Sg-ssg |
||||||
|
<VJ |
•^ |
a^ca |
ä: |
CQCQa^Qq |
DS |
cqcQCcaa |
ccjociCiCi |
|||
|
^_l |
Ca |
•^ |
IC vo |
r» oo o\ o '-' |
CM |
fr> TT IC O |
t^ CO C\ o — |
|||
|
•JN'pn |
r-t 1—1 |
'"' |
,-H ^- »-1 — |
43
CQ
o
c/3 <U Ol
t3
c/3
3-S
. b£
1-. i- >-. J«i -^ i- w O c> o ^ V
"O "O T3 "C ^ "Ö
=H':5:iN'/>:i
o, o. a . - D.
«i> 4> O Od)
fc* b« {;X»rt 5^ b«
c/5 to CA _- r; c/5
= 3 3 O =5 S
rt rt rt WCQ «!
be
b« O 3
-►- o
*" E
O Z.
tu
n bfl
«S Ol
Ä -^ E; S ^
Ä -= 5^3 2
S (U $;J £ :<« O b4 ä^ JSii 5 <U >-' rt 4>
3 ,E
ITD
^ 3 D. rt
= ^ ' £
(/)
Ji£ «— S 3 . 2 «
Ö £ rt 3 cl^-^ a>iS 3
^ bi
3 k-
W^ -P
i ■<; « 4)
O- c/5
C3
Q
0\ Ov 0\ o\ 0\ 0\
> >■ >■ >■ >■ >■
CQ cvj -«T CM i-i in
— -'ja
c«33 Mi- J?
TT ^ lO rc
»-H (M f- -H
00 I irc-^fC-^rcO-- CM I IfM-T-^rMMCMCvl
CQ
y 3 — 4)
3 <U 5^3
•n o
:^ ö-S
OQcO
4) a> >-<
>- Si S « >-^ i-
N3t_t-CÖ_NcA-C^ooSj;
4) o) >-i
O « 4> 3 4>
=^3 ü !:^ 3 "O o •— t^ P 5 _ fc, CA tr r;
c/)c£)Ebiaj
ro
PS
o-§ I
N
« i± — •♦r •
,r^r-. -a
^ t/5
Od 4)'
.3 t— ~ CV«
5 -b-i:
,5 cfl W3
3<5
« J-: cS T= T^
;0?^o
p- Ä . ST «■
b«-
4> 4)
4) 41 «j -a
c2 ■;r ::r
■ÖJ.i2i£04Jiu'örtCT3r3
r-. C/) 3 C
"1; 3 05 u-
-2^^ O» b«- 3 o g «
D CT; O H
g.§
*«1
«NJ
o
"i» ,» "to
^ » Si a
•^^^ e
.0 o
«3
2
•läill-^ls ■§
h C: ~ '^ "^ 'S: ^
ö j; 5? a •—
':^:5
•.«
ti. Ü, b, ü, [t. U, Ci,
' ~; :^ «.. i^ <jj
..o a 5j ^ Ol ~
U CO CO c/3 CO
,t,a..
ä ^i* c >-■ ^ 2"*- äi
a 5;"S ^ 'S Ü Ü o c o
jN-pn
^- C-l er. -r lO
■^ -^ T^. T^ ■«5<
44
|
•SS |
||||||||||
|
:3 a> |
3 |
|||||||||
|
bt |
^ |
Ä |
1 |
|||||||
|
c |
^'^j |
CA) |
D |
|||||||
|
3 |
^^^^ |
S-g |
»'i-i 3nQ <UHH |
S |
^ . |
i— |
||||
|
3 |
u. |
3 |
||||||||
|
^ |
CD O) 4> CJ |
a> |
tu |
J3 |
3* |
c;S |
u |
&> |
||
|
OJ |
•tJ •tJ-tJ'tJ |
•tJ |
r j^ |
•f*^ |
D CM ■ |
t-t |
T3 |
•o |
||
|
5 |
n 3 E c |
3 :3 |
H |
tu |
3 O |
tu bf |
3 |
|||
|
o |
0,0.0.0. |
a |
J=l |
J3 |
C/3 |
ü |
O. |
o. |
||
|
s |
<U O ü 4> bO b« b« bo |
b« |
1 ^* |
3 cd |
3 |
J2 ü |
tu |
<u b« |
||
|
t/3 C/J C/J (/5 |
t/3 |
o^tt |
k-i |
C3 |
t/3 |
t/3 |
C/) |
|||
|
3 3 3 3 |
3 |
ro„'H |
tu |
o, |
c^ |
3 |
3 |
|||
|
c3 oj oS c3 |
ci |
c^^ |
bfl |
foO |
cC |
c3 |
||||
|
^.lOU^tO^ bj |
'S |
)_; |
c/3 |
|||||||
|
o =5 —1 "Ö |
"2 — — :— ••d c 3 ^ O. D. o. 5 t 3 |
<u |
b« |
1^ ^ c« t/3 ^ [O > )J"J^ O 3t^ cE |
1 |
3 |
« |
_0 3 O CS |
||
|
•a ^ |
~ C 3 C 4) t) J= Sag S-CH^ 1^ O O 0_-C3 |
X3 |
3 |
.3 ro |
-a.3 . |
J3 |
C« J2 |
|||
|
;-i |
1 =5 |
3 |
a>rc |
3 |
CO 3 |
|||||
|
^ O |
' ä |
'S |
<uVi <u |
i-i |
||||||
|
^ |
Vi |
~75 tfl <i>ca-a <=2 |
£ |
aj=axi |
||||||
|
o ^ |
.^ rt rt rt rt S '^" |
o 3 |
Vi 3 < |
3:9 o o |
2« 2 |
=2l |
||||
|
E |
Os Os 0\ 0\ 0\ Os 0\ |
CN C\ |
OS |
0\ Os On |
o\ |
o\ o\ |
o\ |
C35<:?v |
||
|
9 |
'"""''"'—"""-""' |
-H ^ |
~ |
1— 1 >— 1 »— 1 |
— ( ,-H |
'"* |
T-l -1 |
|||
|
C3 |
?:>■>•>•>>•>■ |
>> |
> |
>■>> |
>■ |
>• l> |
> |
>>■ |
||
|
G |
TT VO vd ^d OÖ »-H rrj |
r*i(T5 |
(VI |
<vi <\i fsj |
rö |
^ ,-; |
IC |
^lO |
||
|
ö il n ^ g a"i |
1 1 1 1^^-- |
-^1/2 |
-H |
^ 1 1 |
CM |
|ro 1 |
CO |
|cc |
||
|
Vh |
||||||||||
|
a> |
00 0\ TT 0\ 1 C3\0 |
OOn |
,—1 |
fM O (VJ |
1 |
1 ro t* |
t- |
1 '^ |
||
|
_^ |
rt 1— CM-H 1 ^r*3 |
rci "«r |
<M |
rvj cvi ro |
1 |
1 C*5 CM |
'^ |
1 m |
||
|
< |
||||||||||
|
bi |
1 tu |
Vi <u |
||||||||
|
•- 3* |
i_t |
"rt |
3 « PI |
|||||||
|
3 |
t/3 "O V) c/^ '. O l- o i: o o o *- 0) -^ *^ ^-^ -C cri (U — • o o cj o 22 -ü V- c/i c/5 c/) ctj ;S CU 0- |
II |
'S VI |
SS 0) ^ V ^1-1/3 2 s^i-« |
3 O |
(U |
||||
|
:^ö |
C |
CO O) CJ CÜtt-CO |
« Ü 3 O-cAJi»;: |
C3 |
(f) |
|||||
|
3 3 3 |
CM |
|||||||||
|
so |
Ol' |
CM |
||||||||
|
'S 'S 'S |
CM |
|||||||||
|
U, ^ •—! |
||||||||||
|
o c o |
<X> <U lU t^ ■_ i_ 1. 1. V t/3 t/3 t/3 . 3 ''^ u-, a> lu. « i- u, i- |
« Co r; n-3 b« |
"tii3 |
t/3 >- '•- |
(U SCM *3 6/3 |
kl 3 Dio -— 3 (U (U ^•E <« c« 3.S'ö •- :3 tu 3-?;^ |
c <u c/3 O o |
o <" ^ |
||
|
Ö^^^ÖO^ |
w |
Co ' Q |
tu 0- |
|||||||
|
. |
X |
•s |
•««» |
|||||||
|
E OS |
Co "ii |
Sil |
CO CO |
^O |
||||||
|
■ |
g t: c ö ö « Q |
g |
1.. |
1 |
5:--j |
|||||
|
t» Qj |
*S |
<;j rs o |
o |
:o:Ci ö |
^ |
|||||
|
0005:1:5:32 |
5:1: |
5: |
5:5=5: |
5= |
5:5:5: |
5: |
||||
|
•jN-pn |
O f~ OO C\ O -H f^^ |
ro -n« |
lO |
o t^ 00 |
t3N |
O i-H CM |
TO |
■^lO |
||
|
■V T -T T lO lO UQ |
loixj |
lO |
lo LO in |
lO |
vo vo VO |
VO |
vovo |
45
|
be |
2 3 |
tlefel, raubt fels |
|||||
|
c |
u. |
;= o 1- s |
^a g |
||||
|
<a |
•S-JS |
be s .E J=: |
^ -S^gS^J |
||||
|
E <u |
s D. <U CO |
u |
ig |
1 l=i==:i> b« b« wg c f^E 00 t'' 00 >J rt t^ "tJ |
|||
|
3 |
3 O J= |
0.2 |
CS |
3 3 3 O ^ 3 ==3 rt <n rtOi'^ rth- |
|||
|
rt |
rt CM 3 |
OC N |
•— |
||||
|
bC |
,_ |
in . i/^ 1/3 =: |
|||||
|
(/5 3 rt 3 :rt |
meierpl. äuhausk, berg |
Schlachthof Kiihbachstr. 1 Qroßhesselohc Stadelheim Stadel he im Hofbräuhausk Kapuzinerstr, |
chthof :nstr. chthof tlarn |
inenpl. äuhausk inenpl. Iheim iuenpU im äuhausk. igerberg iganlage |
|||
|
O *H |
'S c |
Stigel Oofbr Starn |
Schlau Marie Schla Schaf |
£ |£| £p|^ |
|||
|
E |
OS |
OvCvS |
0\ 0\ 0\ 0\ 0\ 0\ 0\ |
0\ On Cn C\ |
OnC\OsO\0\ Q\0\0nO^0\ |
||
|
3 |
^>-^ |
1"^ »— t |
'"^ »"' ^H ^-t |
||||
|
>■>■>>>>> |
>■>>> |
>■>■>■>>■ >•>•>■>> |
|||||
|
Q |
lO |
^^?^ |
r6rri |
-< TT (\i lO «vi |
Ol r4 CNJ ^ |
vo rrj IC \d fvi o <vi c\i rvj er: |
|
|
<u J. c — ♦- .O |
o |
1 1 1 |
rc ro |
1 ' 1 Os 1 |
O 1 fM -^ |
1 <M lo 1 -" 1 o — m 1 |
|
|
f c; (u |
1 1 1 |
1 . 1 1 |
1 |
III 1 |
|||
|
S-i |
|||||||
|
a> |
o |
^ 1 1 |
■=> 1 |
1 CO vo 1 IC |
1 o-«« 1 |
— -voo 1 o O 1 O — 1 |
|
|
.„_i |
"«r |
lO 1 1 |
rc 1 |
1 Ol — c 1 CVJ |
1 cvj rr2 1 |
OQ ro ro 1 T cvj 1 -«r -«r 1 |
|
|
< |
|||||||
|
s_ |
|||||||
|
i-^ |
«-) l_ |
||||||
|
Ä >- |
^J o |
■^— ' ^ |
|||||
|
■*-• |
j- <U H) |
n±: |
|||||
|
3 |
i-t i~i |
b. |
i- ö = |
chneider ändler ußmeiste erbergsv chriftstel ^blosser edaktenr utschcr iihrmauii )iinialist |
|||
|
>-• |
>-. 3 rt |
aglöhiie aglöhiie |
ontorist chreinet ilfsarbei chäffler |
Taglöline Metzger Ele'ktrom Malergch |
|||
|
:^ |
HH |
:^r- |
^COKCA; |
cTyEOEco c/)Qs':^i--^ |
|||
|
«M |
TT -^ |
•S .£ .3 |
|||||
|
c^ |
"V CO |
*<L) 'S 1 'S |
|||||
|
k> |
tS) |
t-1 |
3 |
||||
|
o |
3 |
i3 1-" '^ |
-«^ oo C/5 f |
esseloh eißstr. sheimei h 46 ;tr. 1 |
E .-Q w |
O OO ^ -. «^ 3 r^ t/"- ^ fM tT , |
|
|
o |
1- - -^ i- |
-=1:^ b£« 4>^ "^^ -"^ «-^ "-^ ==33-^^ S~ rt— ?^ t:;; o |
|||||
|
^ |
brur ottm erlac aade |
0) *-' ca Ä 4> rt <" ~ .S o o t« 1- o |
-2|5 |
"^rtrtÖrti-^rtrtrtrs |
|||
|
CL |
c=^cum |
Ö^^ |
oaJCufc< |
Qü-i^J |
|||
|
>i |
■^ «- |
bj) |
^ |
'S >, |
|||
|
a |
t^ |
> |
5? & |
||||
|
s |
00 •Sä |
pffiammer, M il, Joliann llmeder. Blas |
istler, Georg ling, Maria obafin. Otto och, Aug. Geo oller. Ignatz |
fümann, Jofu yer, Josef nig, Anton stelmaier, Xa |
Ö/7/, Josef aus. Karl ebs. Albert cfienmaier. Je ndancr, Giisti ng, Josef ib, Anton ifi. Karl finiar, Josef fimar, l^eter |
||
|
^ |
a lij o |
•ts *** |
O O :0 :o |
«^»^•^ÖÖ G^wSOO |
|||
|
-•» |
^^i*^ |
i*:5ie:u:::<:i<rt<r |
i<r^i*:ri«:r |
i<s<:i;^.>j ^Kj^^^> |
|||
|
pN-pn |
<o |
t~- oc o. |
O -H |
fM m -^ ir> VC |
t-~ 00 C\ O |
— <M ro -^ IC >Ot-Q0C\O |
|
|
o |
^O vO O |
t^ t^ !>• t^ t>- t^ C^ |
t~- t^ C^ CO |
00 00 CO 00 CO 00 00 00 00 CTv |
46
|
fce rt |
3 |
<i> |
tu] |
|||||||
|
1-1 |
1 - |
a> |
||||||||
|
b» |
o |
4^ |
<u |
c |
||||||
|
C |
J3 |
'S |
t*i |
w |
||||||
|
3 |
o |
12 O |
1 cHiS-rf iZ 5 a> <u b |
4> V ^ |
<1> |
|||||
|
<ü |
•a |
a 2 |
il'O-a — |
'S -ö r^ |
"Ö |
|||||
|
E |
c |
e |
« ö cD |
c e N |
e |
|||||
|
:3 |
o |
:p :3 O. Q. 3 |
-.3 S 'S. k* c/> |
|||||||
|
fc« |
ca |
o ß |
UBcbf |
&o bo ._ |
||||||
|
(O |
:0 |
CO |
C S5 (/2 o |
|||||||
|
3 |
2 dSsS^ |
« 3 |
||||||||
|
b« |
CS o O '-' o |
t= |
'^ |
IC lo .5 |
ift |
|||||
|
•5 'S |
^1 |
k^ o ö |
03 |
"o |l 1 |
o CJ !/3 |
roiTd ato g- gi: (u" S .rt'c^gii g = "S.2ii * ü « 2 = 3= E= ^ ?2:c |
'S |
|||
|
X) «CS . S |
Et- |
t3 rt |
CJ tri cn |
O rt |
||||||
|
E |
0\0\ |
Ov |
0\ |
0\ 0\ Os |
Os 0\ 0\ Ov |
0\ |
0\ CS 0\ Ov o\ o\ o\ |
C\ o\ |
||
|
3 |
,-1 l-H |
'"' |
'^ |
" " '-' |
y-'^^'^y— |
'-' |
„ '-< — < "-l »-l -"-' |
'-' '-' |
||
|
1 « |
>■>■ |
>■ |
1 |
>■ |
>>>" |
>■>■>> |
>■ |
>■ 1 >■>>•>>■> |
>> |
|
|
! Q |
ifi ro |
-^ |
ro |
ro*(M ro |
•^ CM ro CO |
fO" |
vc5 o oä ro" CO ro ^ |
CM vd |
||
|
ZahlUer Hinter- blieben. |
lO 1 |
^ |
cc |
1 |
- iro |
1 1 "^^ |
CM |
1 -H 1 fM.-tCMfC 1 |
1 1 |
|
|
1 |
||||||||||
|
i^ |
||||||||||
|
«i |
VD l>- |
lO |
ro |
1 |
— ■ ro 0\ |
r^ .-. -^ |
1 |
o 00 C\ O 1 1 in 1 |
ro CM |
|
|
^^ |
lO -H |
ro |
r<3 |
1 |
ro CM CM |
CM CM CO |
1 |
1 |
CM "-i (va ro 1 1 ro 1 |
CM CM |
|
< |
||||||||||
|
L« |
||||||||||
|
*« rt |
'S o |
3 rt |
i-i o o « |
3 rt rt |
O CQ Ö « rt |
1 |
'S •a rt in |
JÖ 1 *- >- i-'2'S 1 'S 1 (1) <U ü C u. 1 = 1 'NfcJM:c'H '^ rt c Q. »-'.i2 — Hc/5c/;CQtt-l E |
Li s 'S Ö Eoo |
|
|
00 |
E n |
.S |
||||||||
|
"^ |
'S 'S |
'3 |
||||||||
|
j ^ |
'^ vJ |
<^CM |
kl |
|||||||
|
s_ |
1 |
k- C/) |
CO |
> |
||||||
|
O |
i^ |
rr) |
Ov |
-t-> 00 |
. * k-l |
!>• |
'. '. ^ O 43 rt |
1 |
||
|
-T o |
VC ^ |
ro |
CO CS |
?= f7! "^ |
cn c/3 '"' c/5 _^ n |
oö |
||||
|
c |
ro t£ |
1 |
k- ^^ |
n ''' K« *-t r- 0< |
1 |
CM |
<u lo. <u lT fco k- |
es ''^ |
||
|
JE |
<U |
v^ |
1 |
•SSO |
' |
sJ |
O .O^i^S^^-^ |
o |
||
|
O |
O (/j rt 73 |
=2 ^ "So ° |
3 |
k- i- i!: |
«5^ — 's 'S O Ä CO |
"cio C ii |
rt o rt ._ .=> « :-»' fc |
CO . 55 |
||
|
CJ ^ |
*" fc- |
a |
rt O ä |
1- E a> |
I-. rt |
|||||
|
CJ |
o |
ca |
c/) JD |
OXJ^ |
< |
<^ |
||||
|
ci |
•^ |
<». |
||||||||
|
§ |
CO c |
o |
||||||||
|
£ CS |
t/; O |
'S |
O Qj 5to |
2 ^ =* |
o |
»5: .^ CO |
'S '5» |
|||
|
Z |
5 |
1 |
'S |
CS %> -CS |
'S |
|||||
|
^^ |
^ |
^ |
S;;g;S: |
S:OOQ, |
a. |
a,a,a,ii,Q:;o^cE^ö:r |
C^CiJ |
|||
|
'-> i^j |
m |
^ |
tc |
vo r- oo |
0\ O — CM |
CO |
•VlC^t^OOOvOT^ |
CM CO |
||
|
•JN 'pn |
C\ o\ |
c^ |
Os |
0\ |
C\0\ C\ |
Os O C O |
o |
OOOOOO^— I |
jii:i;i^ |
V:/
47
e
CQ
-»--»- .E
|
CO |
fc* (U <u |
'ö) |
|
|
3 |
|||
|
x> |
. G D. |
||
|
^ |
3 |
+j (U o |
rt |
|
« |
i2 M M |
||
|
^ |
— CA c/5 |
||
|
r-) |
(U |
O 3 3 |
|
|
00 |
c^ |
>• rt rt |
,^ |
!2 !_ ^
-— >- <u b/j
n ^ 03
S <u <u
O rt c/; 2
Mb« 5- </5 CO
tu
.1.1 , E
5S ' E
"05 (U c
I S 6« > ^ >- S I .;2 o
O N-- b«=3 E.^ = ^
Os Ox Os Ol
CT! g .i:
ü .s :::::
o. >-i o
IC
ir>
Q
>
_ -i J3
»-ifM ro c-j
I J
T ro -H
^ ,- TT
03
E--
N
_::: -t^ <u
'- »^ E ^
l- l- w -^
ö .S
4-> (L) Vh <U <U
E "S b« c3 oj C c C 00 on
-i^ o ö.~ •— '
C/; c/2 C/) E C
m
:r3 c^
> c: C c C S
g «g
i^ rt w
- -ö -:
CTj K
o ■—
2 —
^li::;
yj iJ C <U Oi t/5-—~
.2 tio.S ««
u b<l 4) C
CÖnQK
m
a>
vo
00 i_ -^00 •t/o . CO
-i: i> >-: M •
n ^^ !^ 'S. .•r;'3iJ
M -!-• o c/0 .i: 3 c3 1-, OJ -^
VO -^ ^
= ^ V-- " £
D- a> c rt ^ S n rt -£ o
•a p.^
Da
b« c« ifj
CVJ
O ^ — '
J^ PC2 o
c <Ü "^ 3
>J3
1-, L> «-« a>
.11 11
ov^'3 2
-' .. c "^ '• '^' <u- *^ _« r;. >- CO o)
rt rt =" u- fc- rt «
•JN-pn 48
iill
-SJ "S ^ "S
■^ I« VO t^
S £•
«2 S « «^ ^
3 Q Ö Q <^
0:^00 CO <>0C/:
"S 'S -Sf O "§ 00 CO CO CO CO
a: 3
CO
'S ,0
b« bo
CO CO
CO co"^
ä « c ,ü
<^
>5
'S h «~ "^
O Ö ^j ti,
'S "555 CO CO CO CO
|
c |
s |
2^ |
j^ |
•:?;;?"* |
■a iS |
||||||
|
1 u |
0) c |
C3 5 |
E q |
0 ^ |
i5 |
0 •4-. — |
3 r<i |
||||
|
iz |
aj |
4J |
x: |
33 |
c3 |
T3 H-> |
bfl °" |
||||
|
fc/) |
-a -o— ^ |
CJ |
0 £/) 0 |
•0 |
4) ^ ba <u ^ ;5 ho 3 |
||||||
|
E |
C/5 |
c: c |
:q |
> |
OS .3 |
03 a> |
£< |
^ 3 _• |
.s |
||
|
o |
^ |
'd.'E . |
^ |
2 |
W |
03 '-' |
Ct. |
||||
|
cn |
rt |
4^ |
"K 0 =5 0 |
3 |
OJ^' |
CD SS |
bC |
||||
|
c/) t/5 ~ 3 TT |
1- 0 |
0 |
^ |
;:SiJ |
00 . 3 0 |
CO 3 |
|||||
|
rt rt 10 |
bO |
CO |
H |
> cm" |
C |
r^ X) CO rt m |
rt |
||||
|
■ci |
13 |
<u |
"^ A |
, |
cä |
||||||
|
~ |
rt |
^ |
^Ü s |
^ s |
»r Q |
s |
|||||
|
O S |
"^ :E .- ^ :E' :« = £ 2 2 -= .ti E |
CJ 3 |
ES ^ OJ CS — 0. X3 C/) |
C 3 |
c ;-! .3 oa 0 Ö |
.EoJr^=«J2'a |
|||||
|
E |
OS On 0\ |
^ 0\ 0\ Os |
0\0n2 |
CN 0\ C\ C\ |
C\ |
0\ 0\ Os C\ |
0\0\C\ |
||||
|
3 CS |
•— ( »—1 T-H |
1— « i-H »-H T-H |
vH ^-i |
*— t t-H ^H 1— t |
^—* |
T— < T-H »— » »-H |
^^ 1-H *-^ |
||||
|
1 |
>>> 1 >■>>"> |
>>^ |
>■>■>■> |
> |
>■>■>■>■ |
>>■>■ |
|||||
|
D |
^ rc (tJ |
LC 0 oäro |
^^^ |
rsä CM -^ ^ |
-" |
\d in ^ CO |
in (nJ CO |
||||
|
1 |
i "^"^ 1 |
1 1 ^ 1 |
1 1 i |
r<0 CO 10 CO |
1 |
j rt ON CM |
t- ^ j |
||||
|
5 |
1 1 |
1 1 1 |
1 |
||||||||
|
, |
\0 — ' 1 1 |
1 -^ 10 1~ |
cc oc 1 |
CS t^ VO 1 |
1 |
CO \0 t~- -H |
1 o\C |
||||
|
< |
1 |
" CM 1 1 |
1 CM (M ro |
CM — 1 |
CM CO CO 1 |
l |
(Na ^ CO uo |
1 CM CM |
|||
|
k. |
|||||||||||
|
«_ |
t- <u |
0 s— |
Lri |
,3 |
3 |
||||||
|
3 |
o c-c :ti |
cj ."t; |
^ 3 , J-i |
0 <u 3 3 a> |
2 .^ ^ |
X. |
|||||
|
^ C a (U S 2 2 ä !5 |
« 3 00 0 |
-a 0 i-> QJ 1/-1 ^e£ |
Si « 0 Ji |
P !r; « *- <U [O OJ 4J 0) ^ ES ^ <" |
V- Si •- <u n a> ■SS "5. |
||||||
|
1 |
CQc/)S |
cc "2 c3 c« |
X) b«Z' i- oj 3 |
||||||||
|
.E |
= |
0 t- |
|||||||||
|
OJ |
^ JtS |
,-•10 |
|||||||||
|
t |
-J^o |
■-7 10 c^i |
0 |
—1 CO in 00 '^''- |
►-*■ b« |
CO |
|||||
|
c c |
1-1 C/J 1-, |
00 __. ^- s -5; g S a |
0 "''' "^ y • E « |
b«2 .Sä "5 52 - |
•e c « ^ .2 > 0 c: |
' |
J5'5 3 0 aj ^ )_ro -• .cs-a :;::-a 0 3 |
i2 i^ •f^ CO t- y •- <" |
|||
|
CS |
rt 1- c^ .— |
cii ct3 0 flj |
•- .- :3 |
C3 "r- rt |
|||||||
|
cuDhOpq^cu:^ca)n: |
OEt. |
(/XZC^ |
isi rtOyv |
||||||||
|
Name |
"^~ .Sf_ 1k IlllliSlI ^ <5j ;^ '^ .2: =0 :0 ^ _C2 |
"?3 0 V. c: <- 5" |
r^ c: 'i> «j 2:; b<ii: 0 Q C « ö |
S < S i |
S 55 S. |
5 Q c |
|||||
|
000\0 — (MrrD-^iDO |
t~ C30 o\ |
0 -H rM CO |
•^ |
in >o t^ 00 |
0\0 <— |
||||||
|
ji JN pn |
fOro"^"^'^'^'^'^*^ |
rr -^ -^ |
m IC 10 Lo |
in |
in in m 10 |
m >o ^ |
|||||
|
»™< |
y-^ *-^ T— » T— t |
f— < 1—^ ^H ^-i |
f-H t— ^ ^H |
T-H *-H F-^ »— t |
«-H |
»— < T-H 1-H T-H |
i-H i-H T-H |
49
Die vorstehendeListe ist keineswegs vollständig. Denn nach den amtlichen Angaben sind in München allein 184 Menschen „tödlich verunglückt". Die Liste enthält aber nur 161 Namen, die sich außer- dem auf München und Umgebung beziehen.
Auch die 186 „standrechtlichen" Erschießungen waren, wie auf Seite 112 eingehend bewiesen wird, völlig ungesetzlich. Da alle Untersdieidungsmerkmale zwischen beiden Kategorien fehlen, läßt sich nicht einmal im einzelnen nachweisen, wer „tödHch verunglückt" und wer „standrechtlich" erschossen worden ist. Trotzdem habe ich nur die amtlich als „tödlich verunglückt" Bezeichneten als er- mordet gerechnet. Nur in 22 Fällen hat ein gerichtliches Verfahren stattgefunden. }iur vier Täter sind bestraft worden.
Der Polizeiagent Blau
Blau war Agent und Lockspitzel der politischen Polizei. Er ge- hörte im Aufstand vom Januar 1919 zur Besatzung der Büxen- steindruckerei und hatte auch ein Auto beschlagnahmt. Nach dem Sturz der Räterepublik war er in München tätig und gab sich dort als flüchtiger, unterstützungsbedürftiger Kommunist aus. (Dritter ujid vierter Verhandkmgstag.) Er wurde erkannt und nach Berlin ge- lockt. Dort wurde er in einer Kommnnistenversammhmg am i. August 1919 als Spitzel festgestellt; wollte jedoch einen Gegen- beweis antreten. Er übernachtete mit Hoppe bei einem gewissen Pohl. Dort erschien dann nach Angabe Hoppes ein nicht ermittelter Polizeiagent und bot Hoppe Gift an, um Blau umzubringen. (Dritter Verhandlungstag.) Am nächsten Tag übernachteten Blau und Hoppe in der Wohnung Winklers. iDort erschienen nach Angabe Hoppes drei Leute, darunter wahrscheinlich der Polizeiagent Schreiber, boten ihm dieselbe Flasche Morphium an und forderten, man müsse mit Blau Schluß machen. Daraufhin habe er die Wohnung ver- lassen, sei jedoch zurückgekehrt. Unterdessen sei Blau ermordet worden. Die Leiche wurde dann in den Kanal geworfen. Dort wurde sie am 7. August gefesselt gefunden.
Am 24. Juni 1920 begann der Prozeß. Fichtmann und Hoppe waren wegen Mordes, Winkler wegen Beihilfe angeklagt. Ficht- mann trat einen Alibibeweis an. Der Hauptbelastungszeuge Toifl sagte aus, es gebe eine organisierte Terroristengraippe. Doch mußte er sich sagen lassen, er sei der Anführer bei einem Raubüberfall auf den Diamantenhändler Orlowski gewesen und habe hierzu Waffen von der Reichswehr besorgt. Seine Behörde habe ihm sogar am Schluß noch gestattet, das geraubte Geld zu behalten. Ueber alle diese Dinge befragt, verweigerte er die Auskunft. Er gab zu, ver- sucht zu haben, eine militärpolitische Abteilung der Kommunstischen Partei zu gründen und Befehle zuUeberfällenauf Druckereien weiter- gegeben zu haben. (Sechster und siebenter Verhandlungstag.) Nach Aussage des Wachtmeisters Henke hatte die Garde-Kavallerie- Schützendivision allein 110 Spitzel. (Dritter Verhandlungstag.)
5Ö
Am 5. Juli wurde Fichtmann freigesprochen. Hoppe bekam wegen Beihilfe zum Totschlag unter Ablehnung mildernder Um- stände 6 Jahre Zuchthaus, Winkler wegen Beihilfe 3 Jahr Gefängnis- Gegen die stark belasteten Polizeispitzel Schreiber und Toifl '^^'urde kein Verfahren eingeleitet. (Eingehende Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen,)
DIE ERMORDUNGEN BEIM KAPP-PUTSCH
Stadtverordneter Futran
Als Kapp am 13. März 1920 Berlin eroberte, konnte, wie be- kannt. Noske in ganz Berlin keinen regierungstreuen Soldaten finden. Alle Regimenter, die gesamte Sicherheitswehr und die Einwohner- wehr gingen über. So schrieb die Zentrale def Einwohnerwehren in einem Flugblatt von der „neuen Regierung der Arbeit". Zur Abwehr organisierten sich die Arbeiter. Als Kapp entfloh, geschah dies unter der Flagge, die beiden Regierungen hätten sich geeinigt. Die Verhältnisse lagen völlig wirr und man wußte von den Truppen nicht, ob sie wieder zur Regierung Ebert — Bauer oder noch zur Gegenregierung Kapp — Lüttwitz hielten.
In Köpenick hatten sich die Arbeiter und auch Teile der Bür- gerschaft unter Führung von Futran aus den dort liegenden Bestän- den bewaffnet. Innerhalb der Stadt blieb alles ruhig. Die soge- nannte Rote Garde machte nämlich hauptsächlich Sicherheitsdienst zusammen mit der Polizei, bewachte die städtischen Lebensmittel- vorräte usw. Das Potsdamer Jägerregiment, Btl. Nr. 3, rückte an. Auch politisch rechtsstehende Leute, wie der Bürgermeister Behnke (vgl. seine Aussage vor dem Standgericht), waren sich über den Charakter der anrückenden Truppen durchaus im unklaren, da sie noch das Zeichen der Regierung Kapp, das Hakenkreuz, am Helm trugen. Es kam zu einem Kampf, wobei Gefangene gemacht wurden. Als durch telephonische Anfrage in Berlin festgestellt wurde, daß die Truppen wieder zur Regierung Ebert hielten, gab Futran selbst Befehl, die Waffen niederzulegen. Eine Zeitfreiwilligen-Eskadron zog am 21. kampflos ein, erklärte den verschärften Belagerungs- zustand und errichtete ein Standgericht. Futran, der sich so un- schuldig fühlte, daß er sogar aufs Rathaus ging, v/urde am gleichen Tag wegen der Delikte, die er vor Verkündung des Belagerungszu- standes begangen haben sollte, zum Tode verurteilt. Im Protokoll, das in meinem Besitz ist, heißt es:
„Gründe: Durch Zeugen und teilweise eigenes Geständnis des Angeklagten ist einwandfrei erwiesen, daß er das Haupt des kom- munistischen Aufstandes gewesen ist, daß er eine Rote Armee or- ganisierte und zu bewaffnetem Widerstände gegen die anrückenden Regierungstruppen aufgefordert habe. Ferner hat er die gefangenen Offiziere mit dem Tode durch Erschießen bedroht, sowie die ver- wundeten Gefangenen als Schwerverbrecher behandeln lassen. Das Urteil wurde sofort durch eine Gruppe der 4. Schwadron unter
51
Führung des Leutnants Kubich im Hofe der Bötzowbrauerei, Grü- nauer Straße, vollstreckt. Das Standgericht der 4. freiw. Eskadron V. Bebell, Kapitänleutnant; Hedal, Unteroffizier; Jacks, Freiwilliger; Kubich, Leutnant."
Zur selben Zeit wie Futran wurden „standrechtlich erschossen" der Arbeiter W. Dürre auf Grund einer Denunziation, bei ihm seien Waffen verstedit, obwohl zweimalige Haussuchung das Gegenteil bewies; femer der Arbeiter Fritz Kegel. Es war den Angehörigen Dürres und Kegels trotz aller Bemühungen bis heute unmöglich, eine Urteilsbegründung zu erfahren. (Zeugenaussagen sind in meinem Besitz.) Ferner wurde der Arbeiter Karl Gratzke und der 17 jährige, etwas beschränkte Karl Wienecke ohne irgend welches Verfahren auf der Stelle erschossen, weil sie Waffen versteckt hatten.
Die Truppen verließen die Stadt am gleichen Tage; am näch- sten wurden die Standgerichte aufgehoben. Alle Versuche, eine Sühne dieser Taten zu erlangen, sind gescheitert.
Zehn Offiziere gegen einen Geisteskranken
Der geisteskranke Lokomotivführer Weigelt aus der Alvens- lebener Straße 11, ein streng patriotischer Mann, versuchte am 24. März 1920 in die Kadettenanstalt Lichterfelde einzsud ringen, wo eine hauptsächlich aus Offizieren bestehende Freiwilligenabteilung lag, angeblich um sich „für den Schützengraben zu melden." Er wurde vom Torposten festgenommen, in der Wachstube mit einem von ihm mitgebrachten Gummiknüppel so geschlagen, daß er am Kopf blutete, die Treppe heraufgeschleppt, so daß am andern Tag noch dort Blut lag und in das Zimmer des Leutnant Schütz (Regie- rungsbaumeister) gebracht. Dort waren 10 Offiziere, über die er angeblich herfiel. Obwohl er schrie: „Meine Herren Offiziere, lassen Sie mich doch laufen, ich bin doch krank", wurde er durch einen Schuß des Leutnant Jansen und 3 Schüsse des Leutnant Schütz ge- tötet. Die Schüsse gingen von oben durch die Schädeldecke, so daß anzunehmen ist, daß er am Boden lag. Schütz kam im Juli 1920 vor das Gericht der Zeitfreiwilligenabteilung, nach Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit am 24. Februar 1921 vor das Land- gericht II (Landgerichtsdirektor Steltzer, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann). Schütz wurde freigesprochen, da er angab in Not- wehr gehandelt zu haben. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)
Beschießung einer offenen Stadt
In Mecklenburg hatte General v. Lettow-Vorbeck den Kapp- Putsch organisiert und die verfassungsmäßige Regierung verhaftet. Zur Abwehr waren die Arbeiter in den Generalstreik getreten.
Am 14. März beschloß eine Volksversammlung in Waren den Generalstreik zur Abwehr des Kapp-Putsches. Der „Führer des Rcichswehrkommandos Boek". Leutnant Peter v. Lefort, und der
0^
„Beauftragte der Reichswehrbrigade für Waren", Rittmeister Stefan V. Lefort, verlangten am 17. sofortige Ablieferung aller Waffen und Wiederaufnahme der Arbeit und drohten mit Todesstrafen. Das Ministerium in Schwerin und General von Lettow-Vorbeck erklärten auf .-Vnfrage aus Waren, daß die genannten Dienststellen nicht exi- stieren und daß kein diesbezüglicher Auftrag gegeben sei. Am näch- sten Tage drohten die Leforts, „bei Nichterfüllung des Brigadebefehls Waren nach Artillerievorbereitung mit stürmender Hand zu nehmen." Als Frist setzten sie 11 Uhr 43 Min. fest. Als ihnen «ine Deputation entgegenfuhr, verlangten sie bedingungslose Uebergabe der Stadt und 30 Geiseln. Darauf feuerten sie 5 Granatschüsse auf die Stadt ab. Der Sachschaden war bedeutend, mehrere Einwohner wurden ver- letzt, der Arbeiter Dünn und der Friseur Schliecker getötet: der SchuhmacheiToeister Berg, der Kürschner Gerber imd Fräulein Köhler starben an den Verletzungen. Stefan v. Lefort wurde durch Beschluß des Landgerichts Güstrow vom 20. V. 21 außer Ver- folgung gesetzt. Der andere ist flüchtig und lebt zur Zeit in Oester- reich. Sie behaupten, „in Notwehr" gehandelt zu haben. (Vgl. Aktenmäßige Darstellung der Arbeiten der Stadtverwaltung von Waren vom 14. bis 22. März 1920.)
Erschießung auf Qrund von Kappgesetzen
Bei dem Tagelöhner Wilhelm Wittke in Niendorf bei Wismar fand am 17. März 1920, morgens, eine Versammlung statt, bei der die streikenden Arbeiter beschlossen, wegen einer Lohndifferenz bei dem Gutsbesitzer Gesandten a. D. Baron Brandenstein vorzuspre- chen. Auch über den Kapp-Putsch wurde gesprochen. Baron Bran- denstem Heß aus Schwerin Militär (Freikorps Roßbach, Reichswehr- brigade, Kommando 9) kommen. Darauf wurde nachts bei Wittke eine Haussuchung gehalten und Wittke vor das Haus des Barons Brandenstein geschleppt. Ein Soldat sagte dabei zu Frau Wittke: „Nehmen Sie man gleich Abschied, in einer Stunde ist der Kerl eine Leiche!" Gleichzeitig wurden auch die Arbeiter Johann Steinfurt, Fritz Möller und Adolf Möller dorthin gebracht. Baron Branden- stein trat aus dem Schloß, deutete auf Steinfurt und Wittke und sagte: „Das sind die Richtigen." Daraufhin wnirden die beiden von dei} Truppen Kapps vor ein angebliches Standgericht gestellt und zmn Tode verurteilt. Noch in der Nacht wurden sie erschossen.
Die Staatsanwaltschaft in Schwerin hat das später wiegen dieser Sache eingeleitete Verfahren eingestellt. (Die Aussagen des Fritz und Adolf Möller und der Frau Wittke sind in meinem Besitz. Baron Brandenstein, dem ich das Manuskript eingesandt habe, hat in einem Briefe den hier vorgebrachten Behauptungen nicht widersprochen, jedoch hinzugefügt, die Verurteilung sei „auf Grund der erlassenen Gesetze erfolgt". Er persönhch habe sich gegen das Todesurteil ausgesprochen. In einem zweiten Brief behauptete er aber, der Name des verantwortlichen Offiziers sei ihm nicht bekannt.)
Der Gutsbesitzer Herr über Leben und Tod Am 18. März 1920 leitete der Arbeiter F. Slomski aus Karow in einer Wirtschaft in Hof Mecklenburg eine Versammlung strei- kender Arbeiter. Es erschienen Autos mit mehreren Offizieren und zirka 60 Mann des Freikorps Roßbach. Alle Leute mußten antreten. Darauf kam der Rittergutsbesitzer Bachmann, bei dem Slomski arbeitete, und suchte sich die Leute aus. Slomski wurde verhaftet und von den Soldaten schrecklich mißhandelt. Unterdessen ver- handelten Bachmann und ein Offizier und bildeten ein angebliches Standgericht. Slomski wurde von acht 'Mann und zwei Chargen an seiner Wohnung vorbeigeführt, wo sedne Frau und Kinder standen und schrecklich schrien. Kurz hinter dem Dorfe wurde er lum 3^12 Uhr erschossen. Die Leidhe wurde der Witwe ins Haus ge- bracht. Die Staatsanwaltschaft hat ein gegen Bachmann eingeleite- tes Verfahren am 7. 10. 20 eingestellt, „da der Tatbestand einer vorsätzlichen, bewußt rechtswidrigen Handlung ausgeschlossen."
(Die Aussagen der Zeugen Karl Ritentiedt zu Karow, Friedrich Mundt, Hof Mecklenburg, Wilhelm Schwarz, Hof Mecklenburg, Jo- achim Bliemeister, Hof Mecklenburg, Wilhelm Druwe zu Hohen- Viecheln, Carl Hopp zu Petersdorf, Ernst Bohnhoft zu Rosenthal sind in meinem Besitz.)
Taten der Demminer Ulanen In Qnoien zogen am 18. März 1920 die Demminer Ulanen unter dem Rittmeister Obernitz ein, weil die Arbeiter dort die Herrschaft Kapps nidht anerkannten. Der Maurer Grübler, Vorsitzender der dortigen U. S. P., wurde morgens früh aus dem Bett geholt und trotz allen Bittens seiner Frau und seiner sechs Kinder auf Befehl eines Offiziers ohne Verhör, 100 Meter von seinem eigenen Haus entfernt, auf offener Straße erschossen. Die Truppen verhafteten dann 96 Arbeiter und brachten sie nach Demmin. Dabei wurde der 63 jährige Puffpoff derartig mißhandelt, daß er zusammenbrach und nach kurzer Zeit starb. Kurz vor Demmin schössen dort auf- gestellte Soldaten in den Qefangenentrupp (hinein, töteten vier und verletzten sehr viele. („Das freie Wort", 4. April 1920, und persön- liche Mitteilung des Redakteurs Kühn auf Grund der Verhandlungen im Mecklenburgischen Ministerium.) Das Ermittlungsverfahren wegen Grübler schwebt beim Landgeridht Rostock sedt Juni 1920; das Verfahren wegen der Gefangenenerschießung beim Oberstaats- anwalt in Greifswald.
Am 19. März 1920 rückte die Reichswehr aus Demmin, unter Führung des Leutnants Meinecke, Bataillon „Jarmen" in Staven- hagen ein, wo alles ruhig war. Sie gaben Befehl: „Straße frei!" und als dies nicht sogleich erfolgen konnte, schössen sie in die Menge. Um zu vermitteln, ging der 60 jährige Stadtrat Seidel mit erhobenen Händen auf die Straße und wurde nach wenigen Worten sofort er- schossen. Das Verfahren gegen Meinecke wurde eingestellt, „da er in Notwehr gehandelt habe." („Das freie Wort", Schwerin. 24.3. 1920.)
54
Hermann Litzendorf.
Am 19. März 1920 wurde der Arbeiter Hermann Litzendorf aus Bahrendorf auf der Landstraße bei Grevesmühlen auf BefeU des Rittergutsbesitzers Dr. Simon auf Schmachthagen festgenommen. in einen Keller des Gutes eingesperrt und am andern Morgen, als er zu fhehen versuchte, erschossen. Dr. Simon zahlte dem Vater des Litzendorf 5000 Mark als Entschädigung aus.
Nach Angabe der Zeugen Friedrich Siggelkow und Julius Waschull ist Otto Bobsien der Täter.
Die Staatsanwaltschaft beim Mecklenburg - Schwerinschen Landgericht stellte das Verfahren gegen Jürgen Bade, Felix Wimarn, Josef Bender, Otto Bobsien am 29. Oktober 1920 dn. In der Begründung heißt es: „Es ist mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Tod des Litzendorf durch den von Bender ab- gegebenen Schuß herbeigeführt worden ist. Doch hat er sich zu der Tötung für berechtigt gehalten und es konnte ihm nicht vorgeworfen werden, daß er bei genügender Ueberlegung die Unrichtigkeit dieser Annahme hätte erkennen müssen."
Die Erschießung in der Sandgrube
Der Arbeiter Paul jahnke in Hungersdorf, Funktionär des Land- arbeiterverbandes, wurde am 20. März von 10 Zeitfreiwilligen unter Führung des früheren Leutnants Thormann auf Grund der Angabe seines Gutsherrn, v. Puttkammer, verhaftet. Eine Durchsuchung seiner Wohnung gab nichts Belastendes. Bei der Patrouille waren Leutnant Franz Harlinghausen, Kurt Wegner und Johannes Dick- mann. Herr v. Puttkammer bat wiederholt, dafür zu sorgen, daß Jahnke nicht wiederkomme, was Harlinghausen versprach. Jahnke wurde abtransportiert und in eine Sandgrube geführt. Darauf er- schoß ihn Harlinghausen mit zwei Schüssen aus unmittelbarer Nähe während Wegner und Dickmann nach ihren eigenen Angaben (im Prozeß) zusahen. Im Einverständnis mit dem Mörder meldete Thor- mann dann einen Fluchtversuch. Doch wurde durch andere Zeugen, besonders durch den Kutscher, der Vorgang ermittelt. Har- linghausen ging, als ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, ins Ausland. Thormann, der Führer der Patrouille, Wegner und Di<±- mann, die zugaben, gewußt zu haben, daß Jahnke erschossen werden sollte, wurden am 8. Dezember 1920 freigesprochen, v. Puttkammer wurde nur als Zeuge vernommen. („Das freie Wort", Schwerin, 9. Dezember 1920; „Vorwärts", 11. Dezember 1920.) Herr v. Putt- kammer gab vor Gericht an, daß er eine Gehirnerschütterung er- litten habe imd daß seine Worte daher nicht ernst genommen werden könnten. Das Verfahren gegen Harlinghausen, der vollständig ge- ständig war, wurde auf Grund der Amnestie im März 1922 ein- gestellt. („Freiheit", 21. März 22.)
55
Morde in Breslau
Am 13. März 1920 wurde in Breslau der Redakteur ,der „Sdile- sisehen Arbeiterzeitung", Bernhard Schottländer, Mitglied der U. S. P. D., von Soldaten des Freikorps Aulock zusammen mit über 30 anderen Personen verhaftet. Die Verhafteten wurden zunächst im Generalkommando mit Wissen der Offiziere gefoltert. „In der Nacht des 16. wurde er aus dem Gefängnis Kletschkaustr. von drei Soldaten zu einer Vernehmung nach dem Generalkommando ab- geholt. Die Soldaten zeigten einen vom Militärbefehlshaber unter- zeichneten Auslieferungsbefehl vor. Seitdem ist Schottländer spur- los verschwunden. Das Generalkommando und die zuständige Kommandantur wissen von nichts. Der Befehl soll gefälscht sein." (Aufruf des Breslauer Polizeipräsidenten, März 1920.) Bei Oswitz hat die Oder seine Leiche ans Land gespült. (Vgl, Aulock-'Prozeß, März 1921.) Der „Münchener Volkswille", 5. Jan. 1921, meldete, die Ermordung sei auf Befehl des Oberleutnants Schmitz, z, Z. LiTÜenschiffsstamm-Division Ostsee in Pillau, erfolgt. Dagegen ist nach der Meinung des Staatsanwalts („Voss. Ztg,", 16. Januar 1921) die Ermordung durch zwei Offiziere und zwei Soldaten, die alle vier bisher unauffindbar waren, erfolgt.
Der Maschinenschlosser Alfred Schramm, Siebenhufnerstr. 72, der Bankbeamte Karl Boronow, Gräbschenerstr. 3, der Kohlen- arbeiter Heinrich Romane, Gräbschenerstr, 77 und der Redakteur Demmig wurden in der Nacht zum 14. März durch Soldaten der Regierung Kapp unter Führung von Offizieren verhaftet. Seither sind sie spurlos verschwunden. Der Führer der Patrouille, die Bo- ronow verihaftete, war Leutnant Kaufmann von der zweiten Marine- brigade. Der Schlosser Max Hoffmann wurde am 15. März wegen Verteilung sozialdemokratischer Flugblätter, der Eisenbahnsohlosser Wilhelm Böhm, Herdainstr. 38, am 16. März als Streikposten, der Koch Heinz Herkenrat vom Hotel Riegner am 19. März auf Grund einer Denunziation einer Frau Neumann aus Skarsine durch Soldaten der Regierung Kapp verhaftet und „auf der Flucht" erschossen. Der Führer der Patrouille, die Herkenrat verhaftete, war Oberleutnant Müller. Herkenrats Leiche wurde ausgeplündert. („Breslauer Volkswacht", vom 31., 24., 22., 19. März 1920.)
Eine Bestrafung der Täter ist in keinem Fall erfolgt, im Oegen- teil: Das Reichsgericht hat die über die Soldaten Walter. Biskup und Brefka wegen der Folterungen gefällten Urteile auf Grund der politischen Amnestie aufgehoben (18. Juni 1921), Sie wurden dann als Hilfsaufseher im Gefängnis Schweidnitz angestellt. (Preuß. Land- tag, 14. Sept. 1921.)
Die 14 Arbeiter von Bad Thal
Bedm Kapp-Putsch erklärte sidh der Kommandeur der Reichs- wehrbrigade 15, Generalmajor Hagenberg, für Kapp. Die Regierung von Gotha jedoch hielt zur Verfassung, wurde für abgesetzt erklärt
56
und zum Teil im Namen des Reichskanzlers Kapp verhaftet. Frei- herr V. Schenk, Bezirksbefehlshaber von Marburg, weigerte sich, am 14. März eine Erklärung zu geben, ob er zu Ebert oder zu Kapp halte, imd erklärte, nur den Befehlen, die aus Kassel kämen, zu gehorchen. In Kassel aber war General von Schöler, der zu Lüttwitz hielt. Am
19. März forderte v. Schenk zur Bildung einer Studentenwöhr auf. Am 20. März 1920 rückte das hauptsächlich aus Korporationsstuden- ten zusammengesetzte Zeitfreiwilligen-Bataillon unter Führung des Fregattenkapitäns v. Selchow von Marburg nach Thüringen aus, um dort „Ruhe und Ordnung" wiederherzustellen. („Berl. Tageblatt",
20. Juni 1920.) Die Studenten zogen mit Musik, mit Fahnen und Bän- dern geschmückt, aus. Der Rektor beschwor den Geist von 1914. Es kam'en nämlich von den militärischen Dienststellen alle mög- lichen SchauermeJdungen über das „in vollem Aufruhr befindliche Thüringen", über die „Machtzentren der aufrührerischen Bewegung" in dem ifriedlichen Ruhla, über die „heftigen Kämpfe um Gotha, Erfurt, Eisenach", über „Artillerie, Minenwerfer und zahlreiche Ma- schinengewehre". (Broschüre des Feldwebels Schaumlöffel: „Das Studentenkorps Marburg in Thüringen".) Trotzdem muß Schaum- löffel zugeben, daß das Bataillon am Tage darauf „vom Gegner unbehelligt in Eisenach einzog", und vier Tage darauf zieht das Bataillon ebenso „unbehelligt", ohne ein einziges Mal ins Gefecht gekommen zu sein, natürlich auch ohne einen einzigen Toten, Ver- wundeten oder Vermißten, in Gotha ein. (S. 66.)
Auch in Bad Thal war alles ruhig, (Angabe des Schultheißen und des Wachtmeisters Heß im Prozeß.) An Hand einer Liste, die auf Grund völlig beweisloser Denunziationen zusammengestellt war, wurden 15 Arbeiter festgenom.men. Fünf davon waren Mitglieder der Demokratischen Partei (Obuch im Landtag, 24. Nov. 1920). Am 25. März, morgens 7 Uhr, trat das Bataillon den Vormarsch auf Gotha an. Die verhafteten „Spartakisten" (natürlich sämtMdh unbewaffnet), von einer Anzahl Studenten bewacht, beschlossen, in 500 m Abstand von der Truppe, den Zug. Noch vor 8 Uhr morgens wurden sie alle 15 in der Nähe Mechterstedts von den Studenten teils auf der Straße, teils unmittelbar am Rand der Straße er- schossen. Die Leichen blieben ganz einfach liegen, der Zug ging singend weiter. Angeblich hatten die Leute einen Fluchtversuch unternommen. Fast alle lagen nebeneinander. Alle mit fürchterUch zerschmettertem Kopf, also aus nächster Nähe erschossen. Die meisten Verletzungen waren derartig, daß der Sachverständige. Dr. Jänicke, im Prozeß aussagte, die Schädel seien total zertrüm- mert, so daß Feststellungen, von wo die Schüsse gekommen seien, nicht möglich waren. Bei zweien sei mit Sicherheit festzustellen, daß sie von vorne gekommen seien (Herzschuß), andere seien von hinten erfolgt. Einer geht von oben nach unten. (Vierter Verhand- lungstag.)
Die Namen der Getöteten waren: Hornschuh, Hartmann, Doli, Patz, drei Brüder Füldner, zwei Brüder Soldan, Wedel, Rassiger,
57
zwei Brüder Schröder und Rosenstock, alle Bürger aus Thal. Am 19. Juni wurde der stud. jur. Heinrich Goebel aus Spangenberg, Leutnant a. D., als Hauptangeklagter, femer die Studenten cand. med. Heinrich Engelbrecht aus Cassel, stud. med. Frank Jahn aus Eberswalde, cand jur. Hermann Kraus aus Herne, Paul Herhaber aus Duisburg, stud. med. Heinz Schüler aus Cassel, cand. med. Ernst Nebelmann aus Mühlheim a. d. Ruhr, cand. med. Kurt Blum aus Gelnhausen, stud. dent. Julius Völker aus Oberkirchen, Alfred Voß aus Utsen, stud. med. Lorenz Lange, zum großen Teile ehe- malige Offiziere, vom Kriegsgericht, d. h. von ihren eigenen Kameraden, freigesprochen. Einen Beweis für den Fluchtversuch konnten sie nicht erbringen. Das Verfahren wurde dann vom Schwurgericht wieder aufgenommen. Der Staatsanwalt hielt eine Rede, die die Studenten entlastete. Belastungszeugen, wie der Leutnant Duderstadt, wurden nicht vernommen. Die Studente» wurden von der Anklage des Totschlags und Mißbrauchs der Waffe freigesprochen. Da der Staatsanwalt auf Revision verzichtete, wurde das Urteil am 27. Dez. 1920 rechtskräftig. („Deutsche Tageszeitung", 29. Dez. 1920; Duderstadt: „Der Schrei nach dem Recht".)
Das Verfahren gegen Goebel, Jonas und Gördt wegen Mißhand- lung war auf Grund der Amnestie am 21. Februar 1921 eingesteJlt worden. Am 13. Februar 1922 verwarf das Reichsgericht die vom Staatsanwalt dagegen eingelegte Revision. (W. T. B.)
Tierarzt Neubert
In der Stadt Sömmerda waren 'die Arbeiter wegen des Kapp- putsches in den Generalstreik getreten, hatten die Einwohnerwehr entwaffnet und einige der Führer .festgesetzt. Am 24. März 1920 rückte die Reichswehr an und beschoß die Stadt. Die Streikleitung schickte den Tierarzt Neubert zu den Truppen, um zu verhandeln.
Fest steht, daß Neubert von der Truppe vor der Stadt Söm- merda festgenommen wurde, als er als Parlamentär zum Komman- deur sich begeben hatte. Später wurde er in die Stadt geführt und dort im Rathauskeller untergebracht. Nach einiger Zeit wurde er auf Befehl des Truppenkommandeurs von Redchswehrsoldaten wieder vor die Stadt gebracht. Dieser Befehl wurde vom Kommandeur des- halb erteilt, weil Neubert in der Stadt vor der Wut der gegen ihn äußerst aufgebrachten Bevölkerung nicht sicher .genug untergebracht war. Vor der Stadt lief Neubert weg, und es wurde hinter ihm her- geschossen. Schließlich wurde er von einem Soldaten auf kurze Entfernung getroffen, der dann noch mit dem Gewehrkolben auf ihn einschlug und einen zweiten Schuß auf ihn abgab." (Brief des Ober- staatsanwaltes in Erfurt N 6 I 1195/20 vom 20. August 1920, .auf die Anzeige der Frau Neubert.)
Wegen der Erschießung des Neubert schwebte ein Verfahren beim Gericht der Reichswehrbrigade 11. Infolge der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wurde das Verfahren von der Staatsanwalt-
58
Schaft Erfurt übernommen. Am 9. Oktober 1920 stellte der Ober- staatsanwalt dn Erfurt den Antrag auf Eröffnung der Vorunter- suchung gegen vier Angehörige des Reichswehr-Inftr.-Reg. 21. Das Verfahren schwebt nodh. (Aktenabsdhrift in meinem Besitz.)
Morde im Ruhrgebiet
„Ich will Ihnen mittedlen, daß auch noch in den letzten 14 Tagen eine Anzahl Personen erschossen worden sind, ohne daß man ein Gerichtsurteil abgewartet hätte. So ist mir mitgeteilt worden, daß in Essen zwei Personen, in Heißen sechs Personen ohne Urteil erschossen wurden." (Steinbrink, Preuß. Landtag, 29, April 1920.)
Darauf antwortete der Minister des Innern, Severing:
,JEs ist richtig, daß in Mühlheim, Duisburg, Essen und in an- deren Orten willkürliche Erschießungen durch Soldaten vorgekommen sind" . . . „Die Erschießungen von denen der Herr Abgeordnete Steinbrink gesprochen hat, waren nicht Vollstreckungen von Todes- urteilen, gefällt von Standgerichten oder außerordentlichen Kriegs- gerichten^ sondern rein wilMrliche Erschießungen; irgendeine Truppe, die dazu keinen Auftrag hatte, hat sich Leute herausgeholt, die im Geruch des Bolschewismus oder Spartakismus standen, und derartige Leute sind ohne Federlesen in einer ganzen Reihe von Städten erschossen worden. Das ist amtliches Material, das mir von den von mir eingesetzten Zivilkommissaren beweiskräftig zu- getragen worden ist,"
Der Bergmann Jos, Soyka »aus Bottrop, Trewsstr, 77, hat in der Sicherheitswehr bis zum 31. März Dienst getan und dann seine Waffen abgegeben. An Kämpfen hatte er nicht teilgenommen. Am 3, April morgens wurde er von 4 Leuten der Marinebrigade Löwen- feld aus seinem Haus herausgeholt. Nach einer Anfrage bei seinem Vorgesetzten ließ ihn Kapitänleutnant Meyerhofer aus Kiel ohne Untersuchung erschießen. Ein Verfahren ist nicht eingeleitet. Ein Zivilprozeß gegen den Militärfiskus schwebt unter 5, O. 305/21 beim Landgericht Essen.
Der Bergarbeiter Paul Graf und der Knappsohaftsälteste Paul Langer, beide aus Duisburg-Beek, wurden in der Nacht vom 4, auf 5. April 1920 von den Sipo-^Wachtmeistern Mehl und Friedrich und einem dritten Unbekannten ohne Haftbefehl aus ihren Wohnungea geholt und „auf der Flucht" erschossen. Gegen beide lag nicht das geringste vor. Nach der ärztlichen Obduktion wiesen beide Ver- letzungen an Stirn omd Brust auf. Das Verfaihren gegen die Täter schwebt,
Rogowski aus Essen wurde beim Einrücken der Reichswehr am 6, April 1920 auf Grund einer Denunziation verhaftet und im Essener Rathause nach einem kurzen Verhör „zum Tode verurteilt" und auf Befehl des Gerichtsoffiziers Leutnant Linsemeier durch den Feldwebel Block erschossen. Der hinzugerufene Oberst v. Baum- bach, der die grundlose Erschießung nicht mehr verhindern konnte,
50
hat der Familie sein Beileid ausgesprochen und sie pekuniär unter- stützt. Gegen Biock und Linsemeier ist ein Verfahren wegen Mord eingeleitet. Block ist in Haft.
Joh. Schürmann aus Essen, Holsterhauser Straße 1, und En- gelbert Kläs aus Essen, Holsterhauser Straße 101, wurden am
6. April 1920 von Mannschaften der 3. Miarinebrigade ohne jeden Grund verhaftet, mißhandelt, nach Mühlheim überführt, dort von Leutnant Sinnesheimer „zum Tode verurteilt", und mit Kolben er- schlagen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz ver- urteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 611/20 des Landgerichts Essen, 3 U. 177/21 Oberlandesgericht Hamm.) Gegen die Täter ist nichts ver- anlaßt.
Der Bergmann Friedrich Lichtenauer in Essen-Borbeck, Ardel- hütte 68 und Hermann Riesner m Essen, Kesselstr, 56, hatten, auf Veranlassung des Bürgermeisters Basel in Essen und mit Wissen der Reichswehr nach der Auflösung der Roten Armee zwecks Ver- hütung von Plünderungen bis zum Einzug der Reichswehr, versehen mit einer weißen Armbinde und einem Ausweis, gestempelt von der Stadt Essen, Sicherheitsdienst getan. Die Reichswehr war davon benachrichtigt. Der Leutnant einer Patrouille, Wilhelm Goeke aus Schwelm, Kölnerstr. 78, heß beim Einrücken am 6. April 1920 beide erschießen. Angeblich wurde Lichtenauer auf der Flucht, Reißner in Notwehr erschossen. Der MiÜtärfiskus wurde in erster Instanz zum Schadenersatz verurteilt. (3U. 300/21 Oberlandesgericht Hammi.) Ein Verfahren gegen Goeke ist eingestellt worden.
Hermann Witschet aus Essen und ein gewisser Rösner, Mit- glieder der christlichen Gewerkschaften, waren als Freiwillige am
7. April 1920 in die Reichswehr (Korps Lützow, Abt. des Hauptmann Schmidt) eingetreten. Zwei Tage darauf wurden sie als angebliche Spartakisten von ihren Kameraden mit Kolben totgesdhlagen, aus- geraubt und heimlich verscharrt. Ein Zivilprozeß schwebt unter
8. 0. 559/20 beim Landgericht Essen.
Der Straßenbahner Friedrich Siek aus Altenessen, Böhmer- hedde 122, wurde am 8. April 1920, morgens 3^4 Uhr von einem Wachtmeister und 2 Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt „auf der Flucht erschossen". Gegea Siek lag nicht das geringste vor. Das Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20 Landgericht Essen.)
Der Straßenbahner Max Maurer, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein Feldwebel der Marinebrigade Löwenfeld un- erheblich verletzt wurde. In der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und „auf der Flucht erschossen". Gegen die Täter Gaul, Grupat und Fuchs ist nichts veranlaßt. (Akten- zeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm; vergl. auch Seite 116.)
Der Schlosser Borucki aus Bottrop, Weckelstr. 21, wurde in der Nacht vom 24. zum 25. April 1920 von Angehörigen der Marine-
60
brigade Löwenifeld unter der Führung des Serganten Adler verhaftet, ins Amtsgericht Bottrop gebracht, dort mißhandelt, aus seiner Zelle herausgeholt und in einem angrenzenden Qerstenfeld trotz seines Flehens erschossen. Der ReichsmiUtärfiskus wurde zum Schaden- ersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 664/20 des Landgerichts Essen.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.
Die Bergleute Rieh. Peledun (Vertrauensmann der U. S. P. D.) und Jos. Mainka aus Bottrop (Tägtisbeckstr. 15, bzw. Westring- straße 33) wurden am 17. Mai von den Heereskriminalbeamten der Marinebrigade Löwenfeld. Grimm und Eversberg in Bottrop auf Grund eines militärischen Haftbefehls vom April 1920 verhaftet. Die Marinebrigade Löwenfeld war damals längst von Bottrop abgerückt. Der Haftbefehl, für den der Militärbefehlshaber überhaupt nicht zu- ständig war, hätte daher mindestens von der Polizeibehörde voll- streckt werden müssen. Gegen beide lag nichts vor. Sie wurden mit der Bahn bis Paderborn transportiert und dann nachts um yA2 Uhr in einem Wald „auf der Flucht" erschossen, die Leidhen beraubt. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht erfolgt.
Kapitän von Löwenfeld, der Führer der nach ihm benannten Marinebrigade wurde später Kommandant eines neuerbauten kleinen Kreuzers. (Anfrage im Reichstage, 17. Juni 1922.) Die Regierung antwortete darauf, Löwenfeld sei für die Vorkommnisse nicht ver- antworthch. (Reichstag, 30. Juni 22.)
Am 1. April 1920 rückte die Reichswehr in Haltern ein. Aus Angst vor den Schüssen flüchteten 14 Kanalarbeiter mit ihren Werk- zeugen in den Keller des Kolonialwarenhändlers Meis. Die Truppen drangen dort ein, und töteten alle 15. Die Namen der Ermordeten sind: Aug. Barth aus Rothenburg (geb. 8. 6. 87), Aug. Dann aus Rothenburg (15. 11. 97), Karl Edelmann aus Rothenburg (5. 2. 91), Leonhard Frankenberger aus Rothenburg (11. 5. Ol), F. Gläßer aus Füllhammer (29. 12. 92), Paul Gläßer aus Schweidnitz (9. 10. 97), Joh. Hasenstab aus Rothenburg (15. 3. Ol), Georg Helbling aus Reut- lingen (7. 6. 91), Fr. Hurzera (15. 5. 68), Th. Ignazia aus Milzihnark (8. 12. 67), Fr. Joppe aus UUersdorf (30. 7. 00), Rob. Krimm aus Rothenburg (8. 6. 87), Rob. Riesbeck aus Honst {22. 3. 83), Qottl. Rottenbücher laus Rothenburg (8. 6. 87), Händler Josef Meis.
„Eine Ausgrabung am 7. Juli 1920 ergab, 'daß bei 10 Leichen keine Schußwunden vorhanden waren, aber die Schädel waren ein- geschlagen und die Hälse durchschnitten. Einige Leichen sind ohne Hosen und Schuhe begraben worden." (Ludwig, Reichstag, 29. Juli 1920.) Die Namen der verantwortlichen Offiziere wurden ermittelt. Da sie aber angeblich nicht zu finden waren, stellte die Staatsan- waltschaft das Verfahren ein.
Eine Frau Käthe Pintsch aus Witten a. d. Ruhr wurde er- schossen, weil sie angebHch einen Revolver im Strumpf verborgen hatte. Eine Krankenschwester bezeugte, daß sie der Frau einen Geldbetrag übergeben hatte, den sie im Strumpf verbarg. Den Be- fehl zur Erschießung gab nach Zeugenaussage (vgl. „Sozialist",
61
Nr. 10, 7. Juli 1921) der Leutnant Horst Kohl aus München, Leopold- straße 238. Ein Verfahren gegen ihn ist bisher nicht eingeleitet, ob- wohl die Zeugenaussagen natürlich sofort den zuständigen militä- rischen Behörden übergeben wurden.
Der Anstreicher Friedrich Steinbiß, wohnhaft Essen, Schlacht- hof, berichtete am 10. April 1920 im „Ruhrecho":
„Am Donnerstag, den 8. April, spät nachmittags, wurden zwei Arbeiter, angeblich Rotgardisten, auf dem Schlachthof durch Militär eingeliefert. Aus dem Wachtraum hörte ich bald darauf Schreien, sodaß ich annahm, die Verhafteten würden geschlagen. Nach einiger Zeit, es war inzwischen dunkel geworden, wurden die beiden Leute aus dem Wachtraum herausgeschickt und entfernten sich in gewöhn- licher Gangart. Der eine ging durch die Tür in der Richtung nach der Stoppenbergerstraße, während der andere über den Hof an der Rampe vorbei sidh der Eisenbahn zuwandte. Als der erste etwa 30 — 40 Meter draußen vor dem Tore war, wurde er durdh einen Sol- daten erschossen. Auch der zweite wurde kurze Zeit später tot auf- gefunden. Die Soldaten behaupteten, beide hätten einen Fluchtver- such unternommen. Nach meiner Ansicht ist das ausgeschlossen. Beide sollen nur Sicherheitsdienst getan haben."
Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Der Oberstaatsan- walt in Essen stellte das Verfahren ein. (Aktenzeichen 18 I 738/20.)
Man lese den Bericht des sozialdemokratischen Abgeordneten Osterroth („Freiheit", 9. April 1920 und „Ruhrecho", 20. April), die Rede des Abgeordneten Obuch vom 24. November 1920 und die Bro- schüre von Josef Ernst „Kapptage im Industriegebiet". Hierin sind eine Reihe von weiter-en Ermordungen dm Ruhrgebiet zum Teil mit Namen aufgeführt.
„Ich kann für ihn nicht garantieren'*
Am 1. April hatten in der Nähe von Hüls in Westfalen Kämpfe zwischen Angehörigen der roten Armee und Regierungstruppen stattgefunden. Im Anschluß daran wurde ein Haus in Hüls von der Reichswehr umstellt und alle Bewohner herausgeholt. Sie waren sämtlich waffenlos. Der Landjäger Hachmeyer erklärte, daß er für alle Bewohner bis auf den Bergarbeiter Hülsbusch garantieren könne, daß sie keine Spartakisten seien. Darauf wurde Hülsbusch an die Wand gestellt und von einem Unteroffizier erschossen. Seine Pa- piere wurden geraubt.
Wie in einem Beleidigungsprozeß des Hachmeyer gegen den Parteisekretär der U. S. P. Herwig in Recklinghausen vor dem Schöffengericht festgestellt wurde, hatte Hülsbusch sich an den Kämpfen nicht beteiligt. Herwig wurde wegen der Aussage, Hach- meyer sei Schuld am Tode des Hülsbusch, wegen Beleidigung zu 100 M.Qeldstrafe verurteilt. („Freiheit", 24. April 1921, 20. Mai 1922.)
Die Witwe erhob Anspruch auf Grund des Tumultschadenge- setzes, die in erster Instanz abgewiesen wurden. Am 15. Mai 22 war
62
Verhandlung vor dem Reichswirtschaftsgeriüht als Beschwerdestelle. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen mit der Begründung, die Er- schießung sei berechtigt gewesen, wenn Hülsboisch sich am Aufstand beteihgt hätte. Darüber, ob er sich beteiligt hätte, könne nicht auf Grund des Tumultschadengesetzes, sondern nur in «einem ordent- lichen Prozeß gegen den Reichsfiskus entschieden werden.
Linksmorde beim Kapp-Putsch
In der Gemeinde Kleinkugel bei Halle existierte eine Ein- wohnerwehr mit 14 Gewehren und einem Maschinengewehr. Wäh- rend des Kapp-Putsches forderten die Arbeiter von den Guts- besitzern Herausgabe der Waffen. Auf Anraten der Reichswehr versteckte der Gutsbesitzer Walter die Gewehrschlösser. Am 18. März holte die Reichswehr die Gewehre ab. Am 19. März fuhr sein Sohn per Rad nach Halle, um Geld dorthin zu bringen. Er nahm dabei die Gewehrschlösser mit. In Kanena wurde er von den Arbeitern aufgehalten, die Gewehrschlösser wurden gefunden. Walter wurde zur Grube Alwiner Verein als Gefangener geführt. Dort wurde ihm vorgeworfen, daß die Reichswehr auf sein Anraten Leute erschossen habe. Die Arbeiter beschlossen darauf ihn zu töten und teilten ihm dies mit. Er wurde von zwei Arbeitern zu einem Trockenschuppen geführt und dort um ^/ilO Uhr durch einen Kopfschuß getötet. Der Arbeiter Rasch wurde bei der Verhandlung freigesprochen, da Zeugen beschworen, daß er nicht der Mörder sei.
Am 21. März 1920 kamen einige Kaliarbeiter aus Staßfurt zu dem Rittergutsbesitzer Henze in Trebitz und verlangten Wagen, um nach Halle fahren zu können. Die Bahn ging nämhch nur bis Wall- witz. Henze weigerte sich zunächst. Bald darauf kamen 40 wei- tere Arbeiter mit Handgranaten und entsicherten Gewehren. Henze und seine Schwester wurden umringt. Es kam zu einem heftigen Wortwechsel und Tätlichkeiten. Henze erhielt einen Lungenschuß und einen Kolbenschlag auf den Schädel, seine Schwester einen Herzschuß. Als Mörder des Henze wurde der Arbeiter Karl Felix aus Hechlingen, der den tödlichen Schlag getan, unter Zubilligung mildernder Umstände zu fünf Jahren Gefängnis und der Kessel- schmied Erich Rolle aus Hechlingen zu 12 Jahren Zuchthaus, der Mörder von Fräulein Henze, der Arbeiter Karl Steinbach aus Wall- witz, ebenfalls zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Der Reichswehrsoldat Sametz wurde am 28. März 1920 von der roten Armee bei Dorsten gefangen genommen. Er wurde dem Maschirüsten Gottfried Karuseit aus Gelsenkirohen als Abschnitts- kommandeur und Leiter der Kämpfe in Dorsten vorgeführt. Dieser ließ ein Kriegsgericht, bestehend aus den Kompagnieführern, die zunächst erreichbar waren, bilden. Die Kompagnieführer verurteilten den Sametz (einen früheren Baltikumer) wegen Spionage zum Tode, Karuseit, der sich später selber als Militärspitzel entpuppte, suchte die Leute zur Vollstreckung des Urteils aus und ließ Sametz noch
63
in derselben Nacht erschießen. Ein Verfaihren gegen Kariiseit wegen Mordes schwebt vor dem Schwurgericht Essen. (16. aJ. 597/20.)
Ernst Langensiepen aus Barmen wurde während der Herr- schaft der roten Armee im Qerichtsgefängnis in Essen eingeliefert. In der Nacht des 3. April 20 wurde er von 4 Rotgardisten aus der Zelle geholt und im sogenannten Leichenkeller erschossen. Die Täter sind geflüchtet, die Untersuchung schwebt noch. Langensiepen soll Militärspitzel gewesen und deshalb zum Tode verurteilt worden sein.
INDIVIDUELLE MORDE
„Verräter verfallen der Fehme"
Hans Härtung war in Halle und München unter den Kommu- nisten als Spitzel tätig, gleichzeitig soll er geheime Waffenlager der bayrischen Einwohnerwehr an die Entente verraten haben. In Zusmarshausen waren Waffen der Einwohnerwehr von dem Ritt- meister Gustav Beurer unter Mithilfe des Oberleutnants Dr. Josef Berger, des Amtsrichters Wanderer und des Bankbeamten Lorenz versteckt worden. Von Härtung fürchtete man Verrat. Anfang März 1921 wurde seine Leiche bei Zusmarshausen in einem Bach ge- funden. Sie war im Auto dorthin gebracht worden. Wahrscheinlich hat Beurer ihn ins Auto gelockt und zusammen mit Berger er- schossen. Die Leiche war mit Steinen beschwert, in eine vorher von Berger und Wanderer ausgesuchte tiefe Stelle des Baches geworfen worden. Berger, der sich im Rausch verraten hatte und Beurer wurden im März 22 verhaftet, bereits im Juni aber wegen „Mangels an Beweisen" entlassen. („Berliner Tageblatt", 26. 3. 22, „Mün- chener Neueste Nachrichten", 3. 6. 22.)
Das Dienstmädchen Maria Sandmeier aus München, Tegern- seerlandstraße 20, wurde am 6. Oktober 1920 im Forstenriederpark erdrosselt gefunden. Die Leiche war im Auto dorthin geschafft worden. Die Sandmeier hatte gedroht, dem Entwaffnungskommissar des Reichs ein W^affenlager anzugeben. Als Täter wurde der Leut- nant Hans Schweighart vom Freikorps Oberland in Innsbruck im Dezember 1921 verhaftet (,Vossische Zeitung', 8. 12. 1921) und an Bayern ausgeliefert. Eine Verhandlung fand bisher nicht statt.
HansPaasche
Hans Paasche war zuerst Offizier in den Kolonien und war unter den Schrecken des Kolonialkrieges zum Pazifisten geworden. Während des Krieges schwebte gegen ihn ein Hochverratsprozeß, weil er ein Flugblatt, das ihm ein Agent provocateur im Auftrag der Polizei zustellte, verbreitet hatte. (Wolfgang Heine, „Deutsche Ta- geszeitung", 26. Oktober 1920.)
Paasche hatte in den ersten Tagen der Revolution eine Rolle gespielt, sich aber dann auf sein Gut Waldfrieden in der Neu-
64
mark zurückgezogen. Auf Grund einer von Berlin ausgegangenen Denunziation, wonach bei ihm die Waffen für die kommunistische Kampforganisation untergebracht seien, fand bei ihm am 22. Mai 1920 unter Führung des Oberleutnants Koppe eine Haussuchung nach Waffen statt, die von 60 Soldaten unter Führung von zwei Offi- zieren durchgeführt wurde.
Paasche saß in Badehosen an seinem See und fischte, als der Gendarm Wendland ihn bat, ins Schloß zu kommen, weil dort Herr- schaften auf ihn warteten. Ein Haftbefehl bestand nicht. Als Paasche die Postenkette erblickte, wurde er mißtrauisch, wandte sich um „zu einem Fluchtversuch". Gemäß dem Befehl, „wonach sie zu schießen hätten, wenn eine festgenommene Person auf drei- maliges Haltrufen nicht stände" (amtl. Bericht des Oberleutnants Koppe, „Vossische Zeitung", 1. Juni 1920), erschossen ihn die Sol- daten. Den tödhchen Schuß gab der Schütze Diekmann ab. Um Stimmung zu machen, berichtete das Reichswehrschutzregiment in Deutsch-Krone am 25. Mai 1920 im „Berliner Tageblatt": „Wie mit- geteilt wird, sollen bei Paasche eine größere, Anzahl Dumdum- geschosse gefunden worden sein." Diese haltlose Behauptung v/urde später nicht mehr aufrecht erhalten. In den verschiedenen amtlichen Berichten, insbesondere dem des Preußischen Ministe- riums des Innern („Berliner Tageblatt", 3. Juni 1920) wurde zu- gegeben, daß absolut nichts Belastendes gefunden wurde. Die Re- gierung versprach strengste Untersuchung und Bestrafung der Schuldigen. Die Untersuchung endete folgendermaßen:
..Herrn Viktor Fränkl, Justizrat, Berlin.
Das Verfahren ist am 27. November 1920 eingestellt, weil eine strafbare Handlung nicht nachweisbar ist. Der Tod des Paasche ist auf ein Zusammentreffen nicht voraussehbarer unglücklicher Um- stände zurückzuführen, für welche niemand strafrechthch verant- wortlich zu machen ist.
Schneidemühl, den 6. Dezember 1920.
Der Oberstaatsanwalt. Unterschrift: (unleserlich)."
Eine Beschwerde hiergegen beim Qeneralstaatsanwalt wurde am 21. Februar 1921 abgewiesen.
Paul Hoffmann in Flensburg
Auf Grund der Angaben eines Spitzels namens Paul Reicharclt wurde der Flensburger Kommunist Paul Hoffmann am 28. Dezem- ber 1920 auf Befehl des Kommandeurs der Flensburger Sicherheits- polizei, Major V. Plüskow, verhaftet, weil er einen Putsch vorbe- reitet habe. Nachts wird er zur Kaserne gebracht. Als er am Morgen ins Untersuchungsgefängnis geführt werden sollte, hat Hoff- mann angeblich dem Wachtmeister einen Stoß vor die Brust ge- geben, um entfliehen zu können. Darauf habe die Wachbegleit- mannschaft nach dreimaligem Haltrufen zwei Schüsse abgegeben. Hoffmann war sofort tot. Eine strenge Untersuchung wurde von
65
der Regierung zugesagt. Major v. Plüskow wurde straf versetzt. („Deutsche Allgemeine Zeitung", 4. Januar 1921; „Voss. Zeitung". 4. Januar 1921; Minister Severing, Reichstag, 14. Januar 1921.) Sonst geschah nichts.
Wilhelm Sült
Sült, Firhrer der Elektrizitätsarbeiter bei mehreren Streiks, wurde am 30. März 1921 durch die politische Polizei (Abt. 1 \) in Schutzhaft genommen. Als er am 1. April zur Vernehmung ins Po- lizeipräsidium gebracht wurde, soll er nach dem amtlichen Bericht („Vossische Zeitung", 1. April) dem Beamten einen Stoß versetzt haben und die Treppe hinaufgesprungen sein, worauf der Beamte, Janike, zweimal auf ihn schoß und ihn in die Leber und Nieren traf. Sült erklärte seinem Rechtsanwalt Dr. Weinberg auf dem Totenbett, er habe weder den Beamten gestoßen, noch sei er geflohen. Als Sült am Boden lag, wurde er von einem Polizeioffizier mit dem Ruf: „Verrecke, Du Aas" („Das Tagebuch", 9. April), mit Füßen getreten. Zunächst wurde er einfach auf einer Pritsche liegen gelassen. Um 3^5 Uhr kam Dr. Eylenburg, wurde aber nicht vorgelassen mit der Begründung, Sült sei schon in der Oharite. Erst um 7 Uhr abends kam er dorthin. „Vor der Operation hatte er schon IH Liter Blut verloren" (Prof. Lubarsch). Am 2. April, morgens 4 Uhr, starb er. Gegen alle Vorschriften wurde die Leiche bereits am Vormittag seziert. Dr. Klauber, der verabredungsgemäß an der Sektion teil- nehmen sollte, fand die Leiche bereits seziert vor. „Es fehlten sämtHche Eingeweide, so daß über die Art der Verletzung durchaus nichts mehr festgestellt werden konnte. Zu meiner großen Ueber- raschung war die Stelle der Einsohußwunde herausgeschnitten." Durch die voreilige Sektion war die Möglichkeit einer weiteren Auf- klärung beseitigt. Eine Bestrafung wegen dieses Falles ist nicht erfolgt. (Vergl. Preußische Landesversammlung vom 18. April, BerÜner Stadtverordnetenversammlung vom 23. April, „B. Z. am Mittag", 8. April, Eingehende Darstellung im „Tagebuch", 9., 23., 30. April, 14. Mai.)
Max Holz
Im März 1921 brach in Mitteldeutschland ein Aufstand aus. Die Schuld daran lag im wesentHchen bei den Kommunisten. Holz war militärischer Führer einer sogenannten „Roten Armee". Zu ihrem Unterhalt nahm sie eine Reihe von „Requisitionen" vor; auch wurden Gebäude in die Luft gesprengt. Zu dem Rittergutsbesitzer Heß in Roitschenhagen kam Holz mit einem be- waffneten Haufen und verlangte Geld und Mäntel. Heß sagte zu- erst zu, lief dann einige Schritte fort. Es entstand ein Tumult, in dem Heß durch mehrere Schüsse umkam. Genaueres darüber, wer alles geschossen hatte, war nicht zu ermitteln. Die Zeugen wider- sprachen sich. Das Gericht unterstellte es als wahr, daß HöIz un-
66
nötiges Blutvergießen vermeiden wollte, und verurteilte ihn zu lebenslänglichem Zuchthaus. Nach der Urteilsbegründung „steht fest, daß Holz sich an der Tötung des Gutsbesitzers Heß beteiligt hat. Das Gericht hat jedoch das Moment der Ueberlegung ver- neint. Es liegt also Totschlag vor". (Prozeßberichte in allen Ber- jiner Zeitungen, 13. bis 23. Juni 1921.)
Die Schupo in Mitteldeutschland
Als wegen der Märzunruhen 1921 eine Abteilung der Düssel- dorfer Schutzpolizei sich Klostermansfeld näherte, ging ihr der stell- vertretende Gemeindevorsteher Paul Müller (Kommunist) entgegen, erklärte, im Orte sei alles ruhig, und zog an der Spitze der Poli- zisten, zusammen mit dem Hauptmann, der das Kommando führte, in den Ort ein. Obwohl er die Arbeiter ausdrückhch gewarnt hatte, wurde aus dem Ort geschossen, wobei Müller natürlich ebenfalls bedroht war. Am Nachmittag wurde Müller aufgefordert, sich bei dem Hauptmann der Schutzpolizei zu melden, was er tat. Um 9 Uhr abends wurde er in Einzelhaft genommen. Am Morgen des 27. März wurde er auf der Chaussee nach Leinbach, etwa 150 Meter vom Orte entfernt, erschossen aufgefunden. Das Gefängnis, in das er angeblich gebracht werden sollte, lag in einer ganz andern Rich- tung. Die Leiche zeigte am Kopfe Spuren von Mißhandlungen.
Das Verfahren wurde am 21. April 1921 eingestellt, da „Müller wahrscheinlich auf der Flucht erschossen worden sei", später je- doch wieder aufgenommen. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)
Die im folgenden dargestellten Fälle beruhen auf den Ver- handlungen des Untersuchungsausschusses der preußischen Landes- versammlung betr. die Unruhen in Mitteldeutschland vom November 1921, Dabei hat sich u. a. herausgestellt, daß in keinem dieser Fälle ein Verfahren durch den Staatsanwalt eingeleitet worden war.
In Querfurt wurden am Ostermontag, 28. März, nach entsetz- lichen Mißhandlungen die Gefangenen Peter, der Lagerhalter des Konsumvereins Straube (Kommunist) und ein Dritter erschossen.
Die Täter gehörten zur Düsseldorfer Schupo unter dem Grafen Poninski. Der Konsumverein wurde ausgeplündert.
In Besenstedt wurden der Sanitäter Kurt Herzau und der Arbeiter Gustav Thieleke, in Bischofsrode am 1. Ostertag acht Ge- fangene, darunter der Knecht Pawlack aus Helbra und der Bergmann Weiner und ein gewisser Dietrich durch Düsseldorfer Polizisten, in Schraplau am 2. Ostertag sechs Gefangene, darunter Martin Deutsch, Müller, Poblentz und Trautmann, in einem Kalkofen er- schossen.
Bei der Einnahme des Leunawerkes sahen die Offiziere bei den Mißhandlungen durch Oberwachtmeister Heim und andere Sipo- leute zu: Einem Gefangenen, bei dem eine Pistole gefunden worden war, wurde der Schädel eingeschlagen, sodaß das Gehirn an die Wand spritzte. Ein anderer mußte sich selbst erschießen. Ins-
67
gesamt wurden 9 Leute umgebracht, darunter Lederer, Isecke und Zillmann. In Mitteldeutschland war kein Standrecht verhängt worden. In keinem Fall hat eine Bestrafung stattgefunden.
Wie eine Erschießung auf der Flucht insceniert wird
Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Po- lizeihundertschaft am 31. März durch Qröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die Leichen der verstümmelten Beamten ge- zeigt, die dort gefallen waren. So wurden sie zu Morden aufge- stachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von Osmünde, Mosen- haner, war verhaftet worden. Auf der Straße nach Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft gehörigen Wachtmeister Rudolf Böhm „auf der Flucht" erschossen.
In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Re- gierungsrat Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: „als ich sah, daß der Ortsvorsteher übers Feld ging, riß ich einem neben mir stehenden Beamten den Karabiner weg und schoß, in der An- nahme, daß er fliehen wolle. Ich hatte nicht „Halt" gerufen.
Nach der Aussage des Oberwiachtmeisters Lichtenberg vor dem Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim ersten Mal gingen zufällig einige Te- legraphenarbeiter vorbei, deshalb wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten, schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße zuwendete. Die tödhche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn. Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwalt- schaftsrat Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen. (Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Ge- ständigen. „Die Glocke", 1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)
Karl Qareis
Karl Gareis war Abgeordneter der U.S.P.D. im bayerischen Landtag. Er hatte sich verhaßt gemacht durch seinen Kampf gegen die Einwohnerwehr und durch Aufdeckung einer Spitzelaffäre, bei der ein gewisser Dobner wegen angeblichen Verrats eines Waffen- lagers an die Entente von Studenten beinahe umgebracht worden war. Am 10. Juni 1921 wurde er nachts auf dem Heimweg vor seiner Wohnung erschossen. Zur Erklärung der Tat beachte man den Brief Meier-Koys, des früheren Vorsitzenden der bayerischen
68
Königspartei. Danach ist der zweite Landeshauptmann der baye- rischen Einwohnerwehren, Kanzler, der Ansicht: „Die Verräter sind umzubringen, und zwar unter Hinterlassung eines Merkmals, das die Motive der Tat zweifelsfrei erscheinen läßt. Der Führer braucht bei der Ausführung nicht ängstlich zu sein. Hinter ihm (Kanz- ler) stehe der Ministerpräsident" (Reichstag, 17. Juni 1921). Als Täter kommt der oben auf Seite 64 genannte Leutnant Schweig- hart in Betracht. Wenigstens wurde dies bei seiner Auslieferung von den österreichischen Behörden vermerkt. (Vergl. auch S. 138.)
K r i m i n a 1 w a c h tm e i s t e r Buchholz
Die „Hundertschaft zur besonderen Verwendung" unterstützte die aufrührerischen Truppen im Baltikum, indem sie durch Be- stechungen von Eisenbahnbeamten den Transport von Geld dorthin ermöglichte. Beim Kapp-Putsch stellte sie sich sofort auf die Seite der einrückenden Marinebrigade. Trotzdem blieb sie unangefochten. Im Sommer 1920 wurde in ihr der geheime ,,Bund der Ringmannen" unter Hauptmann Stennes gebildet, der zahlreiche Waffen vor der Ablieferung versteckte. Eine Durchsuchung verlief ergebnislos, da die Hundertschaft vorher gewarnt worden war. Ueber die vermut- lichen Verräter der Waffenschiebung wurde nachts ein Geheim- gericht gehalten. (Vergl. Berliner Tageblatt, 10. September 1921.) Buchholz bezahlte auf Geheiß seiner Vorgesetzten bis in die Tau- sende gehende Beträge an Zivilangestellte, d. h. Spitzel.
Man befürchtete von Buchholz eine Aufdeckung dieser Vor- gänge. Am 13. Juni 1921 wurde er in der Schloßkaserne Charlot- tenburg tot aufgefunden. Angeblich hat er wegen Unterschlagung Selbstmord begangen. Doch konnte eine Unterschlagung nicht nach- gewiesen werden. Nach dem Gutachten des Gerichtssachverstän- digen, Medizinalrat Dr. Störmer („Frankfurter Zeitung", 18. August 1921), handelte es sich „bestimmt um Tötung durch dritte Hand." Die Untersuchung gegen die Hundertschaft wurde zunächst nieder- geschlagen, „da von Zeugen, die unter ständiger Bedrohung seitens der Hundertschaft stehen, wahrheitsgemäße Angaben nicht zu er- warten seien." (Mitteilung des Polizeiwachtmeisters Asmus, „Ber- liner Tageblatt", 24. Juli 1921.)
Am 2. Dezember 1921 wurden die Wachtmeister Erren und Meyer von der Anklage des Mordes freigesprochen. (Prozeß- berichte in allen Berliner Zeitungen.) Erren war im Zimmer ge- wesen, „zum telephonieren", als der zum fortgehen angezogene Buchholz aus einer Entfernung von über 30 cm von hinten die Kugel durch den Kopf, angeblich von eigener Hand, empfing.
Erzberger
Als Erzberger am 26. Januar 1920 das Gerichtsgebäude in Moa- bit verließ, feuerte der Schüler und Fähnrich a. D. Oltwig v. Hirsch-
69
feld auf ihn zwei Schüsse ab, die ihn schwer verletzten. Bei der Vernehmung erklärte er, Erzberger sei ein Schädling und habe wissentlich gegen Deutschland gearbeitet. Er erklärte, seine Kennt- nisse über Erzberger aus einer Broschüre Helfferichs zu besitzen. Hirschfeld wurde am 21. Februar 1920 wegen Körperverletzung zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. (Prozeßbericht in allen Ber- liner Zeitungen.)
Erzberger .hatte sich, um den Ausgang seines Prozesses mit Helfferich abzuwarten, aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen. Am 26. August 1921 wurde er bei einem Spaziergange im Badeorte Griesbach im Schwarzwald von zwei jungen Leuten überfallen und erschossen. Sein Begleiter, der Abgeordnete Dietz, wurde ver- wundet. Als er schon am Boden lag, vergewisserten sich die Mörder durch weitere Schüsse (im ganzen 12), daß er tot sei. Dann .ent- flohen sie.
Als man nach den möglichen Tätern suchte, stellte sich her- aus, daß Hirschfeld bereits am 27. April 1921 angebUch wegen Krankheit aus dem Gefängnis auf vier Monate beurlaubt worden war und nicht zurückgekehrt war. („Berliner Tageblatt", 30. August 1921.) Er benutzte seinen Urlaub zu vielstündigen Radpartien. Zur Zeit der Begehung, der Tat hielt er sich im benachbarten Calm- bach auf. Er wurde in Berlin ermittelt und verbüßte ab 10. Sep- tember den Rest seiner Strafe. („Frankfurter Zeitung", 15. Sep- tember 1921.) Dann wurde er für geisteskrank erklärt, aus der psychiatrischen Klinik in Freiburg wieder entlassen^ zuletzt' aber doch zur Absitzung der Strafe verhaftet. („Berliner Tageblatt", 18. Mai 1922, „Lokal- Anzeiger", 10. Mai 1922.)
Als Mörder wurden die in München wohnhaften Heinrich Schulz und Heinrich Tillessen ermitelt. Beide sind frühere Offiziere, dann kamen sie in den Stab der Marinebrigade Ehrhard, (Berliner Tageblatt, 21. September 1921.) Zuletzt arbeite.ten sie in der Land- wirtschaftlichen Zentralgenossenschaft bei Qeheimrat Heim. Sie sind Mitglieder des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, der Arbeitsgemeinschaft Oberland, die früher in Oberschlesien als Frei- korps war, und einer deutschnationalen Qeheimorganisation, der Organisation C (Mitteilung des badischen Staatspräsidenten Dr. Trunk, 22. September 1921.)
Ziele der Organisation waren: Weiterverbreitung des na- tionalen Gedankens, Bekämpfung des Internationalismus, des Judentums und Sammlung entschlossener Männer. „Verräter verfallen der Fehme." Die Mitglieder waren zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Schulz und Tillesen besaßen falsche Pässe auf den Namen Trost und Schwind. Sie flüchteten nach Ungarn. Als sie in Budapest eine Depesche an den Rechtsanwalt Adolf Müller in München aufgaben, wurden sie erkannt und verhaftet, aber auf telephonische Anordnung des Oberstadthauptmanns Dr. He- theny wieder freigelassen. Vergl. Aussage des Kriminalinspektors
70
Schumacher im Offenburger Prozeß („BerUner Tageblatt", 9. Juni 1922.)
Der frühere Kapitänleutnant Manfred v. KilUnger, der Vor- gesetzte von Schulz und Tillessen in der Organisation C (offiziell: Bayerische Holzverwertungsgesellschaft) wurde angeklagt, den Mördern Beistand geleistet zu haben. Er hatte nämlich ihre Koffer in Verwahrung genommen, Briefe in Empfang genommen und auch nach dem Mord mit beiden verkehrt. Killinger war ursprünglich Offizier gewesen, dann kämpfte er gegen die bayerische Räte- Republik, machte den Kapp-Putsch mit und besetzte das Reichs- wehrministerium. Nach seiner Verhaftung fand m-an bei ihm einen Versuch einer Paßfälschung. Am 13. Juni 1922 wurde er vom Schwurgericht Ofienburg freigesprochen (Berichte in allen Berliner Zeitungen).
Die einzige Verurteilung, die bis jetzt in der Erzbergersache erfolgte, betrifft den verantwortUchen Redakteur des Offenburger Tageblatts, Franz Huber. Dieser wurde nämlich, w^eil er Teile der Anklageschrift veröffentlicht hatte, zu 1000 M, Geldstrafe verurteilt. (BerUner Tageblatt, 17. August 1922.)
Walter Rathenau
Als Rathenau, Minister des Aeußeren, am 24. Juni 1922 von seiner Villa im Grunewald ins Auswärtige Amt fahren wollte, wurde sein Auto von einem andern, von Ernst Werner Techow (21 Jahre) geleiteten Auto, in dem der Oberleutnant a. D. Erwin Kern und Her- mann Fischer saßen, überholt. Kern und Fischer schössen mit einer Maschinenpistole auf Rathenau und warfen eine Handgranate auf ihn. Rathenau war sofort tot. Das Auto hatten die Großindustri- ellen Johann und Franz Küchenmeister aus Freiberg in Sachsen, Mitglieder des Deutschen Schutz- und Trutzbundes, zur Verfügung gestellt. Die drei erstgenannten waren früher Mitgheder der Bri- gade Ehrhardt, dann der Organisation C und waren am Kapp-Putsch beteiligt gewesen. Die Maschinenpistole hatte Christian Ilsemann (21 Jahre), Sekretär des Schutz- und Trutzbundes in Schwerin, ge- liefert. Der angebhche Leutnant Willy Günther (27 Jahre), ein Psychopath und Deserteur, hatte den Plan mit ausgearbeitet und die Garage vermittelt. Er war Mitglied des Bundes der Aufrechten, des Deutschbundes, des Deutschen Offiziersbundes und des Deutsch- nationalen Jugendbundes.. Auf einem „Nestabend" dieses Bundes ließ er sich als Mörder Rathenaus feiern. In seinem Besitz befanden sich Briefe von Helfferich, Ludendorff, Jagow und Oberst Bauer. Einer der zehn Briefe Ludendorffs enthielt unter anderm die Worte: „Lieber Günther" und: „mit herzlichem Gruß". Beihilfe leistete der Gymnasiast Hans Gerd Techow (16 Jahre). Der ehemahge Kadett Ernst V. Salomon (20 Jahre) vermittelte die Verbindung mit Walde- mar Niedrig {22 Jahre), der ursprünglich das Auto lenken sollte.
71
Das Auto stand in Berlin bei den Qaragebesitzern Schutt und Diestel
Nach der Tat erzählte Techow ihnen: „Die Sache hat geklappt, Rathenau liegt. Wir haben es getan, um die Roten zum Angriff zu reizen. Uns ging das Qeld aus." Dann fuhr er in seinen Tennisklub. Techow floh dann auf das Gut seines Onkels Behrens. Von diesem wurde er der Polizei übergeben. Behrens erhielt darauf eine Menge Drohbriefe.
Kern und Fischer wurden nach langem Suchen am 18. JuH auf der Burg Saaleck bei Bad Kösel in der Wohnung des Schriftstellers Dr. Hans Wilhelm Stein von der Polizei gestellt. Kern fiel bei der Schießerei mit den Beamten, Fischer erschoJ3 sich selbst.
Am 3. Oktober 1922 begann die Verhandlung vor dem Staats- gerichtshof in Leipzig. Günther bekam eine Sendung von Pralinen, die mit Arsen vergiftet waren. Er gab davon den andern Angeklag- ten, mit denen er während der Verhandlung verkehren durfte. Zum Teil erkrankten sie daran. Die Absender konnten nicht festgestellt werden. Am 14. Oktober wurden wegen Beihilfe zum Mord Ernst Werner Techow zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Hans Gerd Techow zu 4 Jahren und 1 Monat Gefängnis, Günther zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust. Niedrig und von Salo- mon zu 5 Jahren Zuchthaus und 5 bzw. 4 Jahren Ehrverlust, Ilsemann wegen Verstoß gegen die Waffenordnung, Schutt und Diestel wegen Begünstigung zu je 2 Monaten Gefängnis, Tillessen und Plaas wegen Nichtanzeige eines drohenden Verbrechens zu 3 bzw. 2 Jahren Ge- fängnis verurteilt. E. W. Techow wurde von der Anklage der Mit- täterschaft freigesprochen. (Vorsitzender Dr. Hagens, Staatsan- walt Dr. Ebermayer.)
Gegen Tillessen schwebt noch eine Untersuchung wegen Bei- hilfe bei dem Attentat auf Scheidemann und wegen der Befreiung der Kriegsverbrecher Boldt und Dittmar. Auf die Organisation C wurde bei der Beweisaufnahme nicht näher eingegangen. Das Ver- fahren gegen Dr. Stein und gegen den Kapitänleutnant a. D. Wolf- gang Dietrich, der den Tätern auf der Flucht neue Anzüge verschafft hatte, schwebt noch. Johann Küchenmeister, bei dem ein Waffen- lager gefunden worden war und einer der Beteiligten, Günther Brandt sind flüchtig. Das Verfahren gegen den 17 jährigen Pri- maner Stubenrauch, der als erster den Plan gehabt hatte, Rathenau zu ermorden, wurde eingestellt. Er besucht weiter sein Gymnasium in Steglitz. (Berichte in allen Berliner Zeitungen.)
Im folgenden sind alle bisher behandelten Morde in tabellari- scher Form zusammengestellt.
72
|
c <L> |
o |
'-> ^ |
S |
O |
E |
= |
ZJ |
c SS |
|||||||||
|
1 "O 0) ^ «- |
< |
o o |
13 |
O > |
o. CO u |
CO s |
CO OJ 0- |
CS < |
rt 3 |
'S < |
< |
||||||
|
:3 |
CD 'o |
•5S |
CJ CS |
CO 2 OJ |
3 |
CO |
s |
CJ c |
o o |
||||||||
|
iS |
i:iiciD20 |
cS |
CM |
^ |
•^ |
> |
o |
^ |
.se 3 |
Js; |
|||||||
|
Jsi |
|||||||||||||||||
|
: o C |
5 |
£ |
bJC |
o ti |
•■o |
CJ |
|||||||||||
|
— ♦-•jr |
J2 |
j= |
o |
ci |
CS |
i2 |
|||||||||||
|
^ c o cr> CS — |
o |
^ |
5 |
-^ |
-^ |
1 |
^ »^ |
'S Xi |
^ |
||||||||
|
> o |
< |
o. CO |
5 |
> |
3 CS |
CS |
1 |
< |
< |
n J |
< |
||||||
|
.1 |
3 |
S3 |
o 3 |
o |
2 |
||||||||||||
|
^ |
'S |
<L> |
c |
'S |
3 |
'o |
'S |
"S |
|||||||||
|
^ |
•^ |
> |
— |
~ |
^ |
^ |
N |
||||||||||
|
s |
3 |
"5 O |
> |
S 'S |
|||||||||||||
|
N a m 3 d A u s- ' ü Pi r e n d |
D^^ |
, |
> |
b4 |
3 o |
o |
^ |
^ |
^ |
||||||||
|
C 3 |
CO 'rt |
k. O |
OJ |
o k- < c:S |
CD |
"cj-a C/5C |
3 c CS |
c CTS |
|||||||||
|
EE-J |
MU-C |
"-^ |
(V3 |
E |
s |
O |
CD 3 |
<< |
= |
3 |
|||||||
|
= |
> |
^ |
|||||||||||||||
|
'^ 1 <u |
tu |
CÜ |
|||||||||||||||
|
a* ^ |
Sl |
^ |
^^ |
||||||||||||||
|
-c-S |
CS |
ai |
C > |
_ |
kJ |
||||||||||||
|
(U ^ ■"" |
^ c |
n |
c |
1 |
3 |
c |
"co^ |
n |
|||||||||
|
_ >-i |
M |
c |
c |
1 |
3 |
c |
E2 |
n |
|||||||||
|
E^r |
n |
CS |
OS |
CS |
03 |
Cj |
|||||||||||
|
^— j^ |
>■ B |
•— " |
<U |
^ |
^ |
^ |
^ |
j=; ^ |
^ |
||||||||
|
'^> c |
P D. CS « |
. C3 |
1— 1 O |
CO CO CS |
•a |
3 |
o |
CD |
y E |
•a |
|||||||
|
^ M |
W |
-J- |
, |
ÜJ |
aj |
||||||||||||
|
<" n |
U |
. |
ti-. |
2 |
w |
w |
b/; |
, |
|||||||||
|
•ö 3 -1-» -!-• |
:3 C3 |
kl T3 -^ |
^^' |
5 ^ |
S |
CJ , |
|||||||||||
|
fc- :0 |
^ a> |
Ä |
>i |
x: |
j^ |
3 '— ; |
7" '"> |
Ä |
Ä |
||||||||
|
«^- CJ |
t^- o |
CJ ~ |
— o |
**— CJ |
M— CJ |
||||||||||||
|
< H |
n^ p^ |
3 3 |
o |
= 3 |
w |
O 3 |
- - |
3 3 |
3 3 |
||||||||
|
C3 -— :1- |
M |
^ . — ' |
c3 |
^ ■•£ ^ |
^'^ |
p = >. |
j5 |
iE |
|||||||||
|
■ |
"^ |
——' — « |
|||||||||||||||
|
CO — o z o |
C/3 bti |
5 |
C5 |
CO |
<o |
5^ .CO |
H^ 'O |
'■o ^ 5s . |
|||||||||
|
E |
0\ |
o\ |
0\ |
0\ |
C\ |
Os |
C\ |
C\ |
C\ CS 0\ |
||||||||
|
3 |
|||||||||||||||||
|
-^ |
^ |
» |
<■ |
-i |
~ |
^ |
^ |
^ |
^ : |
— ' |
^ |
||||||
|
CJ |
1—4 |
■— « *"■ ' |
■" |
||||||||||||||
|
D |
^ |
irj |
lO |
t— |
C\ |
(NJ |
CM |
l>^ |
od S 2 |
||||||||
|
•JN -pn |
•-^ |
00 |
C3\ |
o |
^ |
lO |
VO |
l>- |
00 —1 r<0 -H CM (M |
73
|
n |
9i |
§Sg |
1 |
c |
b< |
3 0) |
3 0) |
'S 0, |
6. c/3 |
0) 4) |
c |
||||||||||
|
« |
c^ |
SoO- |
a> |
li |
li |
fc- bf |
k> |
||||||||||||||
|
1 -o |
• |
JZ |
— |
J5 |
JS |
U |
42 C3 |
ja |
|||||||||||||
|
2 |
CQ |
c |
o |
^ |
JS |
^ |
t-^ |
CJ •::: |
43 |
||||||||||||
|
c/3 n CO 3 <u |
< |
3 iJ |
J |
o o. |
3 < |
u, 0 |
<u |
ro |
ai |
.3 .5 0 'S |
O) |
||||||||||
|
ksa 1 de A führ |
"53 |
O C/5 |
l-i |
O) |
CO O bj *5 |
'S |
> 'S |
> |
^1 |
> 'S |
|||||||||||
|
-»-• |
1 |
_^ |
|||||||||||||||||||
|
o c |
o |
'S '5 |
1> |
« |
3 |
J^ |
3 |
zz |
j2 |
||||||||||||
|
•— , 0) |
b4 |
bO |
ü) |
0 |
CD |
3 ^ |
0) |
||||||||||||||
|
^ *.j: |
i2 |
'c "*- |
i2 |
b |
Ä |
-3 aj |
43 |
||||||||||||||
|
Sc V er an w 0 r 1 1 i c |
< c '53 |
t: c^ 00 |
3 o i-i Q. 00 0) 6« |
C3 > '3 |
0 |
0 > 'S |
c:3 > 'S |
0 ;:f >- .3 a 0 00 <L> . (1> <u |
a> > 'S |
||||||||||||
|
^ c |
oo 3 O |
00 0 |
T3 3 |
||||||||||||||||||
|
m 3 de A u s - i r e n d e |
00 , ci |
gl |
3 RS |
c5 |
ii CTJ 3^ |
4> |
1-. 0 ^1 |
3 |
|||||||||||||
|
rt -^ |
<u |
N -^ . |
(U |
<U |
O) |
<u |
0 |
x' " |
(U |
||||||||||||
|
Ä |
^ — 3 |
Sl |
Ä |
^ |
N |
"1"! |
0^ |
J3 |
|||||||||||||
|
z z^ |
CH- <v> .^ |
• — ' c |
3 |
||||||||||||||||||
|
5 |
CO- J |
> |
3 |
5 |
> |
C4 |
_o |
< 5 |
3 |
||||||||||||
|
c |
'S |
E S |
|||||||||||||||||||
|
m e des e r a n t - r 1 1 i c h e |
"c |
c« 1 c/3 C 0) 'S t=^ |
-4-> 3 |
<U "3 |
3 3 |
1 |
3 3 CD CQ "3 3 |
3 3 |
|||||||||||||
|
cö |
•4-^ |
c3 |
rt |
C« |
C3 03 |
«« |
|||||||||||||||
|
Jrf |
12 P |
^ |
c/5 |
^ |
»— C |
^ |
3 3 |
^ |
|||||||||||||
|
«> c |
J3 |
ü Ä |
I1 4) |
•e |
|||||||||||||||||
|
2 ^ |
c3 |
•B. rt^' |
3 |
^_I |
3 |
J3 |
w aj |
3 |
|||||||||||||
|
3 |
oJe |
3 |
j |
0 |
n |
J J |
3 |
||||||||||||||
|
! t-l |
^ |
j_ |
1 |
||||||||||||||||||
|
>- bC |
4_> |
ÜJ |
tt.; |
-■-> |
.!-• |
w |
-•-> |
tu |
|||||||||||||
|
0) j- |
o li |
bt 1- 3 |
. 3 |
" 1-, |
^ |
3„-2 |
b< _: C t: 3 |
||||||||||||||
|
-*-J -t— » |
3t3 |
:3ca |
:3 = |
^ |
■aS |
sl 3 ~ i: ^ |
ca |
jZ-Zi |
:3C3 |
||||||||||||
|
t- :0 |
t> |
c |
^ <u |
^ CJ |
i) |
3 0 |
aj |
"tu 3 |
j^ 0 |
||||||||||||
|
< H |
6« |
-3 7) |
, |
1^ > c/3 |
_^_^ |
^__ |
__ |
^_ |
_^ |
5 |
7; 5 |
^1 |
CJ |
^-5 |
~ 2 > <^ |
||||||
|
t/5 C 4) -" z o |
Je o |
c "^ "^ -^ •Ja 5^" - |
C ^ C/3 b/) ^ <i> N S« ">■ O ^ :2 •=> ^ C -^«^-■^^^ |
a |
r~* cJj N •c; |
1 1 1 ^ |
00 a « 0 0 |
3 |
0 |
j=?a |
t: CO ■« 0 |
||||||||||
|
s |
0\ |
0\ |
a\ |
a\ |
0\ |
c^ |
0\ |
0\ 0\ 0\ |
|||||||||||||
|
•— ' |
•— ' |
•— ' |
>— ' |
■"^ |
^- -H |
""" |
|||||||||||||||
|
3 |
, • |
^ |
_; |
M |
_: |
^_; |
_1 |
1—: 1—^ |
^ |
||||||||||||
|
D |
»-^ |
^1 |
•— ' |
•—* |
»■^ |
•— « |
*~* |
^— »—• |
— • |
||||||||||||
|
^ |
^ |
pj |
rä |
<vi |
CV) |
c\i |
(vi (TS rrj |
||||||||||||||
|
^ |
—' |
l-H |
•— < |
T-t |
'"' |
r^ •— ' |
—' |
||||||||||||||
|
^ |
t^ |
lO |
<» |
0 |
^ |
rg |
(D rr 10 |
||||||||||||||
|
•■IN -pn |
«VI |
(M |
lO |
10 |
to |
VO |
••O |
VO ^O VO |
74
> o
|
n i-i |
(U |
iL « |
PI |
üi |
C |
5 |
« |
o |
nj |
o |
iS |
||
|
»VI (1> |
1- O |
<P (U c >— w «Je |
CT! |
C3 • |
V |
c |
J5 |
||||||
|
> |
K> |
> |
•— j |
C/5 |
> |
> |
<u |
> |
iO |
||||
|
e |
c |
c t^ |
'tr |
■tio |
<U |
c |
n |
M-J |
tf |
n |
t: |
||
|
<u |
_o |
D |
ü ^ |
^ |
> |
tu > |
> |
||||||
|
„^ |
_J_J |
.^ |
|||||||||||
|
ö |
c |
c . |
c |
u.; |
, • |
n |
c |
;^ |
z^ |
c |
^ , |
||
|
k. |
QJ |
2^ |
o c |
t/5 |
M |
ü |
<u |
OJ |
o CO |
||||
|
Ä ^ |
sS |
o |
^ U |
is |
bJI c |
<u b< |
ja |
||||||
|
"Or-, |
D |
<u |
o |
||||||||||
|
> |
> |
>Ä |
> O |
a> |
eo |
> |
> |
<u |
CD |
> |
•5 4J
n >
> > ^ >
N Sä 00
3 JJ
t«
O
CS
|
c |
C |
||
|
DrT |
D^ |
||
|
c |
f/) |
to c |
|
|
c |
a |
0. C |
|
|
(fl |
L. |
Jr rt |
|
|
V |
0 |
9 ^ |
|
|
-^ |
'S |
||
|
ö |
L. |
<TI |
>- ra C |
|
n |
CUäCL,.^ 3 |
C 4> ^
|
^ |
fi |
|
E |
c3 |
|
a |
•^ |
|
3 |
c (1>
Sl
tu cO c ?ä >
45 .
3Ct^
iL il <i>
t- V- ^N
o
o
|
l- V. /-, (U <u rri |
|
|
-t- N •;; |
OJ |
|
-i^ |
/2 |
|
0 |
|
|
> « |
cu |
|
• CL, |
|
|
iE- |
*J |
|
rs |
|
|
^ |
n
U- k- CO
E C
(f) t:
:3
•rf ^ -:
O
'^ c 3 «
^ E E
•S^E
J
5 li5o-i= - o ca-oOi'CQDs' ctr
>- :0 < H
^•o ''^ ti ^ -a
bc cd 3 3 t4 trs wc7) iiZ; rtüO
r- _• „ Ä r»3
.ii i- rt 1- •—
► >c:;-oc/)
■— ■ k<
QJ ^
" ♦- :0 U-
>, S
»^ (t! r™" c "*"* 3 -4-» O d "*^
t/5 C
<u <u
(U
<u
E 2 2 O
'SS «o c
Ü
b«
^ ö -^ S: 2 ••t;
,^ i^ ^ ^ ^ VC S VC
b«
ta.ts
C/D
-^ ^
»-. rs ^ E» . =3 . «^ u ^
|
t/5 |
C |
^ |
|
0 |
a |
kl |
|
C/D |
a. |
0 |
|
0 |
0 |
0 |
|
CM |
CM |
CM |
•■"N 'pn
= = ^>>>>>'
CM ro 0\ CM C» ID
t^ t^ O ^^ CM CO
»-< CM CM CM
-^ CM VO VO <M CM
00 00 00
OS -H CM CO CM CM CM CM
75
> o
|
^_. |
c |
— |
||||||
|
<D |
c |
j=» |
n <ü |
0) |
||||
|
bf. |
-*— • |
(/3 |
■•-* |
'S o D. C/5 |
<u |
<U M |
||
|
a |
<D |
0) |
a> |
^ |
^ C3 |
OS |
<u |
|
|
^ |
bß |
fcjC |
j=; |
O-^ |
M |
|||
|
c |
C |
c |
ö |
ü |
£ c |
l-H |
c |
|
|
< |
tu |
D |
CD |
Vi |
p,<; |
<u |
||
|
(U |
<u |
, ' |
<U |
• |
||||
|
c |
T |
i^ |
!=< |
)-( |
c |
'XI |
||
|
> |
«1 |
> |
« |
0) > |
> |
|||
|
_^ |
||||||||
|
n |
; ; |
|||||||
|
-♦-» |
C |
J3 |
(U |
|||||
|
X5 |
</3 |
c |
'S o |
0) o o |
J3 03 |
|||
|
o |
'5' |
1 |
c/: |
1 |
> |
'S |
||
|
4) |
4> |
0) |
i)' |
2i |
a> |
CD |
<u |
|
|
> |
> |
Jtf |
> |
> |
||||
|
3 p n <!>■ |
||||||||
|
c |
C O
|
0} t^ |
- |
|
CJ> |
o |
|
z |
ig |
CQ
3
'■^ o ro ^
bjc jr tH , res
CA),
J J 5
_^ tu
c/)a,
E
.5 S
CEC
O
J
E
c
3
ö
CS (U
c
3
■■"N TH
o
e > "^
'O ■* — ^ '• ^
^-t^ OJ h; o C 3 3 ^"S W^
tu
"n 3
:3C3
^1 <y
^;
:0 K
CM .'
: p^"^ "(^
'^ ^ s
|
c>^ |
C/3 |
Ü |
c< |
c/3 |
||||||
|
t2 |
5 |
3 |
c/1 |
ü," |
«3 b/1 |
55. |
.CO |
|||
|
5 |
'S |
•C) |
C/) C/1 |
5 Vi |
.'S: b/jS, |
|||||
|
« |
;« |
•~ |
;j |
u |
||||||
|
■^^'io |
--^ |
ti-ia:: |
^ :=: > >
"^ "^ T-- T-H
O ^ CM
(X) Xi cc
CM CM CM
76
|
c |
n |
r; |
n |
^ |
c |
3 |
^ |
c |
;^^ |
.^ |
|||||
|
0) |
S |
•5 CO |
2i |
aj |
« |
S |
'S |
Ä |
OJ |
s |
|||||
|
1 "ö 00 C |
j:5 .cd |
CO lU |
jd |
cd |
"cd |
cd |
Vi <u b« |
J3 |
s M |
||||||
|
c/3 3 ü |
O |
o |
ä— |
o |
a> |
.^ |
<u |
<u |
o |
(U |
ü |
.n |
o |
||
|
> |
c/l |
> |
> |
> |
ü |
> |
> |
> |
> |
'o |
CO |
« |
c/3 |
||
|
— . '^ |
.E |
*t^ |
ti |
c |
.s |
_n |
u. |
jn |
n |
3 |
3 |
*t^ |
kl |
M-I |
1-1 |
|
'S |
> |
> |
'S |
'S |
> |
'S |
'S |
'S |
'S |
^ |
ü > |
> |
> |
||
|
1^ |
_^ |
^ |
_!_, |
||||||||||||
|
— , o |
c (U l-l J5 |
CD |
'S CO |
s «» |
s |
J3 |
3 |
'S c/3 |
c/3 d) |
||||||
|
Uno |
i2 |
^ |
^ |
cd |
^ |
4> b« |
•§ |
_cd |
cd |
Cd |
OJ |
||||
|
(/) cd — |
1> |
•s |
ü |
n |
1-, |
C |
0) |
o |
_3 |
o |
y |
||||
|
(U "J^ |
> |
c/3 |
C/3 |
> |
'S |
> |
'S |
> |
> |
> |
> |
'S |
CO |
'S |
c^ |
|
> c |
j- |
;^ |
t: |
rj |
Ui |
C |
:_ |
3 |
3 |
^ |
_3 |
Vh |
ti |
•*-^ |
S-i |
|
^ |
'3 |
> |
> |
'S |
> |
'S |
> |
'S |
'S |
'S Js3 |
> |
(1) > |
4) > |
> |
|
|
c/3 n |
cd o. |
c/3 tu |
^ ü |
'S |
Ui a> |
||||||||||
|
X3 .-o CO ^ 0) 3 O |
"c |
- |
C |
O |
- |
> |
S |
c/) |
's 3 |
3 bO |
|||||
|
C3 |
cd |
cd |
cd |
3 |
5 |
E E w |
cd |
N |
cd |
||||||
|
^ O |
"S"^ |
0) |
'S |
•g |
. c/3 1-5 cd -3 |
o |
:3 |
^^ |
— Ä D<0 |
||||||
|
jZ ^ |
J2 5 |
o CQ |
J3 |
3 |
JD g |
X s |
'S CA! |
■3 n |
|||||||
|
c |
15 |
^ |
|||||||||||||
|
2 •« |
4) |
o o |
<u |
O |
|||||||||||
|
n |
1 = |
E c/3 |
c/3 .1 |
<u o |
n |
"c |
t 3 |
"5 |
o. a o |
3 3 |
c/3 :3 |
3 C |
|||
|
Eot |
1 |
J J |
c/) S3 |
O |
5 |
cd |
^ |
5 ^ |
c |
_j |
cd |
> |
cd |
||
|
d, cd |
C.5 2^ |
J_ |
c 3 |
X) 5 |
X3 3 3 |
<u 3 3 |
d 3 |
O |
3 |
1 |
3 3 |
||||
|
1- M |
^-i |
1 |
1 Vi |
u |
1 |
||||||||||
|
o |
CD (D_. |
o |
t3 |
_• n |
(U - ^^ 3 3 IE |
_: 3 |
W >- . c 3 «. t: 3 3 ^ ;^ :3 ca O 3,3 — JS o :U-c ? CO |
||||||||
|
-w -^ |
b« rt 3 3 |
^ -5 -D -o |
'J- . |
t- 3 :3ca |
•a *; |
>- 3 :3C3 |
•ol; |
^ « ^ 'S J£ J |
|||||||
|
I-. :0 < H |
M Cd |
Cd = t cd |
:> c/3 |
u^ "o IE |
|||||||||||
|
- — " — - |
' — — ^ |
' — '^-^ |
|||||||||||||
|
am e des e t ö t e t e n |
1 Co |
CO |
5 |
II |
'S 1 ii |
55 |
o 05 |
^1 |
C «3 O 35 |
b« c :§ |
|||||
|
z o |
C/l" o |
'S 'S |
Ä-* tuo |
H |
:§ |
CO |
'C |
'S |
SS |
||||||
|
^ a L* 5^ ^ :o |
Q ^ |
V.' 05 |
=S |
«3 3= |
Q ^ |
0, |
35 |
||||||||
|
E |
o |
o |
o |
o |
3 |
o |
o |
o |
o |
o |
o |
O |
o |
^ |
|
|
Cvj |
(M |
cq |
■M |
CM |
CM |
CM |
CM |
CM |
CM |
CM |
CM |
CM |
|||
|
3 |
> |
> |
> |
> > |
>' |
> |
> |
> |
>■ |
>■ |
>< |
>< |
s |
||
|
C |
fO |
lO |
ys |
O |
O |
0\ |
CO |
t-^ |
lO CM |
t^ |
cm" CM |
\6 |
od CM |
^ |
|
|
•JN -pn |
-^ |
in |
t^ |
00 |
=3 |
tM |
■^ |
lO |
VO |
t^ |
C3\ |
o |
_ |
CM |
CO |
|
*— ( |
y—t |
»— H |
-^ {va |
■M |
«M |
ca |
CM |
CM |
CM |
CO |
CO |
CO |
CO |
||
|
crs |
ro |
r^ |
ro ro |
■o |
fO |
fo |
CO |
CO |
CO |
CO |
CO |
CO |
(O |
77
4> •< >- :3
j= *- j:
> o
|
XJ |
1 |
|
E |
< |
|
Cd |
|
|
Z |
c o
S *" ^
|
(U |
(U |
|
•o |
-^ |
|
4J |
|
|
4) |
-<-• |
|
E |
lO |
|
14 |
4> |
|
z |
o |
^
Ä
c
3
X)
c
3
tu
>
s
3
X) c:
3
O ^ O
SJa <«
to '^ tö
<u <u C
^^•
(1> c/>
«i « ^ r"" S= ^
•Sc/) °^ o^ <u :£■:>• :5 "^ =3
i! -rii; :3 O ro .
KZ
.ü o Z S
|
c |
4) |
(U |
03 OS |
|
E |
H |
Oh |
|
|
<u |
<D |
0 |
<U |
|
QOO |
ja
'S G
E
:0 o «g
-J >-? 3
N
Sb^3
1- " -. C <uC/) (^ '-^
o
C/)g
c
<L) :3 aj .
°3
o —
C/)H
CS
s
a o
0
e s
'S
O
3HjÄt:
C/)
WO —
•S^^E
e c
OS
-§
3
C
c
CO
e
o o
3 3
•T3 "d d c«
b4 Jr b* bO
^ c ? _• 1= __• c
fc- 3— nT:3 i-3
:3 ca X) -»:; :3 ca :3 ca
■^ in AI "3 ,V <U S^ <U
IK-^"
CO